Ein Formular, vier Entlastungen
Wenn du wenig verdienst und eine Leistung wie Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Pflegegeld oder eine kleine Pension beziehst, lohnt sich ein genauer Blick auf ein einziges Formular: den Kombi-Antrag bei der OBS für die Befreiung vom ORF-Beitrag. Auf demselben Formular kannst du auch das hier beantragen:
- den Strom-Sozialtarif, einen gedeckelten Energiepreis für die ersten 2.900 kWh im Jahr
- den Zuschuss zum Fernsprechentgelt
- die Befreiung von den EAG-Kosten auf der Stromrechnung
Jede der drei hat ihr eigenes Kästchen und wird eigens geprüft. Wer nur den ORF-Beitrag ankreuzt, lässt die anderen drei liegen.
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Du hängst bei einem Formular?
Die Ausfüllhilfe erklärt dir in einfacher Sprache, was in einem Antrag gefragt wird — Felder, Begriffe, Nachweise. Kostenlos, ohne Anmeldung. Sie kennt sechs Anträge in Österreich: Befreiung vom ORF-Beitrag, Zuschuss zum Fernsprechentgelt, Strom-Sozialtarif, Befreiung von den EAG-Kosten, Geräte-Retter-Prämie und Wiener Reparaturbon. Sie füllt nichts für dich aus, sagt dir nicht, ob du etwas bekommst, und ersetzt keine Beratung. Das entscheidet nur das Amt.
Gesundheit 90
Bund
Gesundheit
Rezeptgebührenobergrenze (REGO), 2 Prozent des Jahresnettoeinkommens
Befreiung für den Rest des Kalenderjahres, sobald die bezahlten Rezeptgebühren 2 Prozent des Jahresnettoeinkommens erreichen
Deckelt die Rezeptgebühren auf zwei Prozent des Jahresnettoeinkommens. Ist die Grenze im Kalenderjahr erreicht, zahlt man bis Jahresende keine Rezeptgebühr mehr, ohne Antrag über die e-card.
- Wer
- alle Versicherten, die nicht automatisch oder per Antrag befreit sind
- So geht's
- kein Antrag; optional Antrag auf Neufestsetzung des Jahresnettoeinkommens, wenn die automatisch herangezogenen Vorjahresdaten zu hoch sind
Aufpassen: gilt nicht für automatisch oder per Antrag Befreite, die brauchen sie nicht.
Quelle: Obergrenze für Rezeptgebühren · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Bund, gesetzliche Krankenversicherung, Dachverband der Sozialversicherungsträger
Bund
Gesundheit
Pflegegeld (Bundespflegegeld)
nach 7 Pflegestufen, 12 Mal jährlich, monatlich im Nachhinein
Geldleistung für pflegebedingten Mehraufwand, gestaffelt in sieben Stufen nach dem monatlichen Pflegebedarf in Stunden. Es ist unabhängig von Einkommen und Vermögen.
- Wer
- Pflegebedürftige mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich, unabhängig von Alter, Ursache und Einkommen
- So geht's
- Antrag beim Pensionsversicherungsträger, der die Pension auszahlt; wer keine Pension bezieht, bei der PV. Online-Antrag oder PDF. Antragsberechtigt sind auch gesetzliche Vertreter, Familienmitglieder und Haushaltsangehörige. Danach Begutachtung mit angekündigtem Hausbesuch.
Aufpassen: ruht ab dem 2. Tag eines stationären Krankenhausaufenthalts, wenn ein Sozialversicherungsträger, der Bund, ein Landesgesundheitsfonds oder eine Krankenfürsorgeanstalt die Kosten der allgemeinen Gebührenklasse trägt; ähnliche in- oder ausländische Geldleistungen (z.B. Blindenzulage) sowie Pflegesachleistungen aus EU/EWR/Schweiz werden angerechnet.
Quelle: Pflegegeld: Voraussetzungen, Höhe & Pflegestufen 2026 | PV · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Bund, Bundespflegegeldgesetz
Bund
Gesundheit
Angehörigenbonus für pflegende Angehörige
134,30 Euro pro Monat im Kalenderjahr 2026
Monatlicher Bonus für Angehörige, die zu Hause pflegen. Er setzt Pflegegeld ab Stufe 4, mindestens ein Jahr überwiegende Pflege in häuslicher Umgebung und ein niedriges eigenes Einkommen voraus.
- Wer
- nahe Angehörige, die eine Person mit Pflegegeld ab Stufe 4 pflegen
- So geht's
- bei Selbst- oder Weiterversicherung automatisch ohne Antrag; sonst Antrag (PDF) beim Pensionsversicherungsträger, der das Pflegegeld auszahlt
Aufpassen: die Inanspruchnahme sozialer Dienste (Hilfswerk, Caritas, Rotes Kreuz, Volkshilfe) ist KEIN Hindernis; Anspruch bleibt bei vorübergehenden stationären Aufenthalten, Tageseinrichtungen und vorübergehender Verhinderung der pflegenden Person bestehen.
Quelle: Angehörigenbonus 2026: Voraussetzungen & Antrag | PV · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Bund
Bund
Gesundheit
Pflegekarenzgeld bei Pflegekarenz und Pflegeteilzeit
Grundbetrag einkommensabhängig, in derselben Höhe wie das Arbeitslosengeld, also 55 Prozent des täglichen Nettoeinkommens; dazu Kinderzuschläge für unterhaltsberechtigte Kinder
Ersetzt einen Teil des Einkommens, wenn man mit dem Arbeitgeber für ein bis drei Monate Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit vereinbart, um einen nahen Angehörigen zu pflegen.
- Wer
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit privatrechtlichem Arbeitsverhältnis, Bundes-, Landes- und Gemeindebedienstete sowie Bezieher von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe
- So geht's
- Antrag beim Sozialministeriumservice, online oder per Formular
Aufpassen: bei geringfügiger Beschäftigung besteht kein Anspruch; für Zeiten mit Pflegekarenzgeld sind finanzielle Zuwendungen zur Unterstützung pflegender Angehöriger nicht möglich; wer Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit vereinbart hat, kann für diese Dauer keine Förderung der 24-Stunden-Betreuung beziehen.
Quelle: Pflegekarenz und -teilzeit · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Bund
Bund
Gesundheit
Pflegekarenzgeld bei Familienhospizkarenz
wie Pflegekarenzgeld, 55 Prozent des täglichen Nettoeinkommens
Ersetzt einen Teil des Einkommens während der Familienhospizkarenz, also bei der Sterbebegleitung naher Angehöriger oder der Begleitung schwerst erkrankter Kinder.
- Wer
- Personen in Familienhospizkarenz zur Sterbebegleitung naher Angehöriger oder zur Begleitung schwerst erkrankter Kinder
- So geht's
- Antrag beim Sozialministeriumservice
Aufpassen: bei geringfügiger Beschäftigung kein Anspruch.
Quelle: Pflegekarenz und -teilzeit · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Bund
Bund
Gesundheit
Pflegekarenzgeld bei Freistellung für die Begleitung eines Kindes zur Rehabilitation
wie Pflegekarenzgeld
Ersetzt einen Teil des Einkommens, wenn Eltern für die Begleitung ihres Kindes zu einer Rehabilitationsmaßnahme von der Arbeit freigestellt werden. Der Anspruch besteht seit 01.11.2023.
- Wer
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Kind zum Zeitpunkt der Bewilligung der Rehabilitationsmaßnahme das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
- So geht's
- Formular Antrag_Pflegekarenzgeld_Kinderreha beim Sozialministeriumservice
Aufpassen: eine Härtefallregelung ist nach derzeitiger Ausgestaltung nicht vorgesehen.
Quelle: Pflegekarenz und -teilzeit · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Bund
Bund
Gesundheit
Zuschuss zur 24-Stunden-Betreuung
eine selbstständige Betreuungskraft 400 Euro pro Monat; eine unselbstständige Betreuungskraft 800 Euro; zwei selbstständige Betreuungskräfte 800 Euro; zwei unselbstständige Betreuungskräfte 1.600 Euro. 28-Tage-Regelung: betreut eine selbstständige Kraft mindestens 28 Tage am Stück, gebühren 800 Euro
Monatlicher Zuschuss zu den Kosten einer 24-Stunden-Betreuung zu Hause. Die Betreuung muss nach dem Hausbetreuungsgesetz erfolgen, das eigene Vermögen spielt keine Rolle.
- Wer
- Personen, die zuhause nach dem Hausbetreuungsgesetz betreut werden, sowie deren Angehörige und Vertreter
- So geht's
- Ansuchen auf Gewährung eines Zuschusses zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung (DOCX) beim Sozialministeriumservice
Aufpassen: Förderung für dieselbe Betreuungskraft im selben Kalendermonat an zwei oder mehr Standorten verschiedener Pflegebedürftiger ist nicht möglich; kein Bezug parallel zu vereinbarter Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit.
Quelle: 24-Stunden-Betreuung · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Bund
Bund
Gesundheit
Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung
einmalige finanzielle Zuwendung für behinderungsbedingt notwendige Maßnahmen
Einmalige Zuwendung für Menschen, die durch ein Ereignis im Zusammenhang mit ihrer Behinderung in eine soziale Notlage geraten sind. Die Zuwendung soll diese Notlage mildern oder beseitigen.
- Wer
- Menschen mit Behinderung, die durch ein mit ihrer Behinderung zusammenhängendes Ereignis in eine soziale Notlage geraten sind
- So geht's
- Antrag bei der Landesstelle des Sozialministeriumservice, vor Realisierung des Vorhabens
Aufpassen: Anträge nach Rechnungslegung.
Quelle: Unterstützungsfonds · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Bund
Bund
Gesundheit
Zuschuss zur Anschaffung eines Assistenzhundes
Zuschuss, auf der Seite nur als 'begrenzt' beschrieben
Zuschuss zur Anschaffung eines Assistenzhundes, also eines Blindenführ-, Service- oder Signalhundes. Therapiehunde sind ausdrücklich nicht gefördert.
- Wer
- Menschen mit Behinderung im Kontext der beruflichen Teilhabe
- So geht's
- Online-Antrag zu Mobilitätshilfen oder Formular 'ANTRAG auf ANSCHAFFUNG EINES ASSISTENZHUNDES'
Aufpassen: eine Zuwendung für Therapiehunde kann nicht erfolgen.
Quelle: Mobilitätsförderungen · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Bund
Bund
Gesundheit
Nachsicht des Behandlungsbeitrages und Befreiung von Kostenbeteiligungen (BVAEB)
Nachsicht des Behandlungsbeitrags, der mit Wirksamkeit ab 1.6.2026 von 10 Prozent auf 20 Prozent angehoben wurde
Erlässt Versicherten der BVAEB den Behandlungsbeitrag und weitere Kostenbeteiligungen, wenn diese eine unzumutbare Belastung wären.
- Wer
- BVAEB-Versicherte und Familien mit geringem Einkommen sowie schwer bzw. chronisch Kranke
- So geht's
- formloses Schreiben an die BVAEB samt Einkommensnachweis; Einzelbelege über bezahlte Beiträge sind ausdrücklich NICHT beizulegen
Aufpassen: Kinder sind vom Behandlungsbeitrag ohnehin ausgenommen.
Quelle: Nachsicht des Behandlungsbeitrages - Nachsichtsrichtlinien · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Bund, B-KUVG
Bund
Gesundheit
SVS Gesundheitshunderter
100 Euro pro Kalenderjahr als Belohnung
Zuschuss der SVS zu selbst bezahlten Gesundheitsangeboten bei qualifizierten Anbietern, etwa in den Bereichen Ernährung, Bewegung und mentale Gesundheit.
- Wer
- bei der SVS krankenversicherte oder anspruchsberechtigte Personen (auch mitversicherte Angehörige): Gewerbetreibende, Bauern, Neue Selbständige
- So geht's
- Online-Antrag bei der SVS nach Teilnahme an der Maßnahme
Aufpassen: Personen ohne SVS-Krankenversicherung.
Quelle: Voraussetzungen · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS), freiwillige Leistung
Bund
Gesundheit
SVS Nachhaltig Gesund, weitere Reduktion des Selbstbehalts auf bis zu 5 Prozent
Selbstbehalt für ärztliche und zahnärztliche Leistungen von 10 auf bis zu 5 Prozent reduziert
Senkt den Selbstbehalt für Gewerbetreibende und Neue Selbstständige weiter, wenn sie am Vorsorgeprogramm der SVS teilnehmen und ihre vereinbarten Gesundheitsziele erreichen.
- Wer
- Gewerbetreibende und Neue Selbständige, die das Programm Selbständig Gesund bereits erfolgreich abgeschlossen haben
- So geht's
- Antragsformular Nachhaltig Gesund (PDF) bei der SVS
Aufpassen: Personen ohne erfolgreichen Abschluss von Selbständig Gesund.
Quelle: "Nachhaltig Gesund" - Weitere Reduktion des Selbstbehalts auf bis zu 5 % · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS)
Bund
Gesundheit
Kostenübernahme für Heilbehelfe und Hilfsmittel (ÖGK)
Sachleistung: die ÖGK übernimmt die Kosten der einfachen und zweckmäßigen Ausführung. Die versicherte Person zahlt 10 Prozent der Kosten selbst, mindestens 46,20 Euro (Wert 2026).
Die ÖGK übernimmt die Kosten für Heilbehelfe und Hilfsmittel wie Hörgeräte, Diabetesbedarf oder Bandagen, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. In der Regel bleibt ein Selbstbehalt.
- Wer
- bei der ÖGK versicherte Personen und ihre mitversicherten Angehörigen mit ärztlicher Verordnung für einen Heilbehelf oder ein Hilfsmittel
- So geht's
- kein eigener Antrag bei Bezug über Vertragspartner: Verordnung vorlegen, die Abwicklung übernimmt der Vertragsbetrieb. Bei Bezug ohne Vertrag Rechnung samt Verordnung und Befunden über das Service Rechnung einreichen bei der ÖGK einbringen.
Aufpassen: keine Erstattung für im Internet bezogene Hörgeräte, die ausschließlich im Zuge von Online-Terminen angepasst werden; vor Ablauf der Mindestgebrauchsdauer nur bei besonderen Gründen und ohne Verschulden, mit vorheriger Bewilligung; keine neuerliche Bereitstellung, wenn der Behelf nach Ablauf der Gebrauchsdauer noch gebrauchsfähig ist.
Quelle: Heilbehelfe und Hilfsmittel · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
Bund
Gesundheit
Versorgung mit Hörgeräten (ÖGK)
Sachleistung: die ÖGK übernimmt die medizinisch notwendige Versorgung. Selbstbehalt 10 Prozent der Kosten, mindestens 46,20 Euro (Wert 2026). Im Rahmen der medizinischen Rehabilitation übernommene Hörgeräte sind selbstbehaltsfrei.
Die ÖGK übernimmt die Kosten für Hörgeräte, in den meisten Fällen für beide Ohren. Die Versorgung läuft über einen Gesamtvertrag mit den Fachbetrieben.
- Wer
- bei der ÖGK versicherte Personen und mitversicherte Angehörige mit fachärztlicher Verordnung wegen Hörminderung
- So geht's
- Verordnung beim Vertragspartnerbetrieb einlösen; bei Kauf ohne Vertrag bezahlte Rechnung samt Verordnung, Befunden und Anpassbericht des Hörakustikers bei der ÖGK einreichen.
Aufpassen: Sonderausstattungen und Zusatzfunktionen ohne medizinische Notwendigkeit, etwa Bluetooth, Konnektivität, Schmuckotoplastiken; Akku-Technologie und Batterien als Betriebsmittel; im Internet bezogene Hörgeräte, die ausschließlich im Zuge von Online-Terminen angepasst werden.
Quelle: Versorgung mit Hörgeräten · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
Bund
Gesundheit
Versorgung mit Perücken und Haarersatz (ÖGK)
Sachleistung mit Kostenbeteiligung: 10 Prozent der Kosten, mindestens 46,20 Euro (Wert 2026). Bei Echthaarperücken und Maßanfertigungen auf Basis eines Kostenvoranschlags Übernahme höchstens bis zum satzungsmäßigen Höchstbetrag von 1.848,00 Euro im Jahr 2026, abzüglich einer allfälligen Kostenbeteiligung.
Die ÖGK übernimmt die Kosten für Perücken und Haarersatz nach einem österreichweit gültigen Leistungskatalog.
- Wer
- bei der ÖGK versicherte Personen und mitversicherte Angehörige mit ärztlicher Verordnung, insbesondere bei Haarausfall infolge von Strahlen- oder Chemotherapie sowie bei krankhaftem Haarausfall
- So geht's
- Verordnung beim Vertragspartnerbetrieb vorlegen; bei Echthaarperücken oder Maßanfertigung erstellt der Betrieb einen Kostenvoranschlag und reicht ihn bei der ÖGK ein. Bei Bezug ohne Vertrag Kostenerstattung bei der ÖGK beantragen.
Aufpassen: Bezug bei Betrieben ohne aufrechte Gewerbeberechtigung als Friseur und Perückenmacher.
Quelle: Versorgung mit Perücken · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
Bund
Gesundheit
Saugende Inkontinenzversorgung (ÖGK)
Sachleistung: Abgabe der medizinisch benötigten Menge über Vertragspartnerbetriebe. Allfällige Kostenbeteiligung in Höhe von zehn Prozent.
Die ÖGK stellt saugende Inkontinenzprodukte über Vertragspartner bereit. Die Regelung gilt ab dem vollendeten vierten Lebensjahr.
- Wer
- Anspruchsberechtigte der ÖGK ab dem vollendeten vierten Lebensjahr mit ärztlich verordnetem Bedarf an saugenden Inkontinenzprodukten
- So geht's
- ärztliche Verordnung beim Vertragspartnerbetrieb der ÖGK vorlegen; für Pants zusätzlich Bewilligung durch die ÖGK.
Aufpassen: Bezug vor Vollendung des vierten Lebensjahres; bei Pants zusätzlich: Bettlägerigkeit im Sinne vollständiger Immobilität sowie schwere Inkontinenz; Versicherte in Alten-, Pflege- oder Wohnheimen, für die bereits eine gesonderte Vereinbarung zwischen ÖGK und Heim besteht.
Quelle: Inkontinenzversorgung · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
Bund
Gesundheit
Konservierende und chirurgische Zahnbehandlung (ÖGK)
Bei Vertragspartnern Sachleistung: die ÖGK übernimmt die tariflichen Kosten für Vertragsleistungen zur Gänze. Bei Wahlzahnärztinnen und Wahlzahnärzten Kostenerstattung in Höhe von 80 Prozent der tariflichen Kosten, nicht 80 Prozent des Honorars.
Die ÖGK übernimmt die tariflichen Kosten für Vertragsleistungen bei Zahnbehandlungen, also etwa Füllungen, Wurzelbehandlungen und Zahnentfernungen. Sonderwünsche zahlt man selbst.
- Wer
- bei der ÖGK versicherte Personen und mitversicherte Angehörige; die Mundhygiene als Vertragsleistung nur für Kinder und Jugendliche vom vollendeten 10. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
- So geht's
- bei Vertragspartnern e-card vorlegen, kein Antrag. Bei Wahlzahnbehandlern Honorarnote über das Service Rechnung einreichen bei der ÖGK einbringen.
Aufpassen: Sonderwünsche über die Vertragsleistung hinaus; Mundhygiene ist in der Regel keine Vertragsleistung für Erwachsene; Spritzen zur Betäubung sind bei der Füllungstherapie in der Regel nicht im Leistungsangebot enthalten.
Quelle: Zahnbehandlung · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
Bund
Gesundheit
Zahnersatz: Kostenübernahme und Zuschüsse (ÖGK)
Abnehmbarer Zahnersatz bei Vertragszahnbehandlern als Sachleistung mit Zuzahlung. Ab 01.05.2026 beträgt die Zuzahlung 30 Prozent der tariflichen Kosten, für Personen, die nach dem 2. Teil der Richtlinien für die Befreiung von der Rezeptgebühr befreit sind, 20 Prozent. Bei Wahlzahnbehandlern Erstattung von 80 Prozent der um den Selbstbehalt verminderten tariflichen Kosten. Für festsitzenden Zahnersatz gibt es grundsätzlich keinen Kostenzuschuss.
Die ÖGK beteiligt sich an abnehmbarem Zahnersatz wie Voll- und Teilprothesen sowie an festsitzendem Zahnersatz wie Kronen und Brücken, wenn die Behandlung bei Vertragszahnärzten erfolgt.
- Wer
- bei der ÖGK versicherte Personen und mitversicherte Angehörige mit bewilligtem Bedarf an unentbehrlichem Zahnersatz
- So geht's
- Antrag auf Kostenübernahme vor Behandlungsbeginn über die Vertragszahnärztin oder den Vertragszahnarzt; bei Wahlzahnbehandlern Kostenvoranschlag zur Bewilligung vorlegen und die bezahlte Honorarnote danach über das Service Rechnung einreichen einbringen.
Aufpassen: festsitzender Zahnersatz ist grundsätzlich eine Privatleistung, ein Kostenzuschuss ist nur in besonderen medizinischen Fällen möglich; einteilige und Mini-Implantate mit einem Durchmesser von 1,8 mm bis 3 mm werden nicht bezahlt; verlorene oder nicht durch normalen Gebrauch beschädigte Zahnersatzstücke vor Ablauf der Vier- oder Sechsjahresfrist; Reservestücke.
Quelle: Zahnersatz · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
Bund
Gesundheit
Gratis-Zahnspange für Kinder und Jugendliche (ÖGK)
Sachleistung ohne Kostenanteil: die ÖGK übernimmt bei schweren Kieferfehlstellungen die gesamten Kosten für die Zahnspange. Bei qualifizierten Wahlbehandlern Kostenerstattung von 80 Prozent des gültigen Kassentarifs, höchstens jedoch das tatsächlich entrichtete Honorar.
Die ÖGK übernimmt bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren mit schweren Kieferfehlstellungen die gesamten Kosten der Zahnspange. Rein kosmetische Behandlungen sind ausgenommen.
- Wer
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit schwerer Kieferfehlstellung des Schweregrades IOTN 4 oder 5; frühkindliche Behandlung bis etwa 10 Jahre, festsitzende Zahnspange von etwa 12 bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
- So geht's
- Erstberatung und IOTN-Einstufung bei der Zahnärztin oder dem Zahnarzt; Einreichung des Therapie-Vorschlags bei der ÖGK übernimmt meist der behandelnde Zahnarzt. Bei Wahlbehandlern Rechnung nach Abschluss der Behandlung über das Service Rechnung einreichen einbringen.
Aufpassen: Fehlstellungen geringer als IOTN 4 oder 5; dafür gelten die generellen Bestimmungen zur Zahnspange.
Quelle: Zahnspange · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
Bund
Gesundheit
Kostenbeteiligung bei Zahnspangen ohne Anspruch auf die Gratis-Zahnspange (ÖGK)
Abnehmbare Zahnspange bei Vertragszahnbehandlern: die ÖGK übernimmt 70 Prozent der Kosten, das sind 821,80 Euro pro Behandlungsjahr (Tarif 2026); die Patientin oder der Patient zahlt 30 Prozent, das sind 352,20 Euro pro Behandlungsjahr (Tarif 2026). Bei Wahlzahnbehandlern erstattet die ÖGK 80 Prozent des Kassenanteils, das sind 657,44 Euro pro Behandlungsjahr (Tarif 2026), als Fixbetrag. Für festsitzende Zahnspangen leistet die ÖGK einen Zuschuss von höchstens 821,80 Euro pro Behandlungsjahr (Tarif 2026).
Beteiligt sich an den Kosten einer Zahnspange, wenn kein Anspruch auf die Gratis-Zahnspange besteht. Bei Vertragszahnärzten übernimmt die ÖGK einen Großteil der Kosten je Behandlungsjahr.
- Wer
- Versicherte und Anspruchsberechtigte der ÖGK mit kieferorthopädischem Behandlungsbedarf, die die Voraussetzungen für die Gratis-Zahnspange nicht erfüllen
- So geht's
- Therapie-Vorschlag vor Behandlungsbeginn bei der ÖGK einreichen, die Einreichung übernimmt meist der behandelnde Zahnarzt; den Kostenzuschuss samt Rechnung über das Service Rechnung einreichen beantragen.
Aufpassen: Kostenbeteiligung ohne vorherige Bewilligung durch die ÖGK.
Quelle: Zahnspange · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
Bund
Gesundheit
Psychotherapie: Kostenübernahme und Kostenzuschuss (ÖGK)
Bei Vertragspartnern übernimmt die ÖGK die Kosten. Bei freiberuflichen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten fixer Kostenzuschuss nach Anhang 7 der Satzung: Einzelsitzung 30 Minuten 19,30 Euro, Einzelsitzung 60 Minuten 33,70 Euro, Gruppensitzung mit maximal 10 Personen 45 Minuten 8,50 Euro, 90 Minuten 12,10 Euro, 135 Minuten 20,50 Euro, Familiensitzung mit mindestens 3 Personen 75 Minuten 42,70 Euro, 100 Minuten 60,10 Euro.
Bei Vertragspartnern übernimmt die ÖGK die Kosten der Psychotherapie, sonst gibt es einen fixen Kostenzuschuss je Sitzung. Ab der elften Sitzung braucht es eine Bewilligung.
- Wer
- bei der ÖGK versicherte Personen und anspruchsberechtigte Angehörige mit einer psychischen Störung, die als Krankheit anzusehen ist
- So geht's
- bei Vertragspartnern über die Clearingstelle, kein eigener Antrag. Für den Kostenzuschuss Formular Kostenzuschuss beantragen samt bezahlter Honorarnote und Zahlungsnachweis bei der ÖGK einreichen.
Aufpassen: Beratungen bei Schul-, Familien- und Berufsproblemen.
Quelle: Psychotherapie · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
Bund
Gesundheit
Klinisch-psychologische Behandlung: Sachleistung und Kostenzuschuss (ÖGK)
Seit 2026 als Sachleistung auf Kassenkosten über den Vertrag mit dem Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen. Als Wahlleistung gebührt ein Kostenzuschuss: Einzelsitzung 30 Minuten 19,30 Euro, Einzelsitzung 60 Minuten 33,70 Euro, Gruppensitzung mit maximal 10 Personen 45 Minuten 8,50 Euro, 90 Minuten 12,10 Euro, 135 Minuten 20,50 Euro, Familiensitzung mit mindestens 3 Personen 75 Minuten 42,70 Euro, 100 Minuten 60,10 Euro.
Seit 2026 gibt es klinisch-psychologische Behandlung bei der ÖGK auf Kassenkosten als Sachleistung, sonst als Kostenzuschuss.
- Wer
- bei der ÖGK versicherte Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche mit einer psychischen Befindungsstörung, die eine Krankheit im sozialversicherungsrechtlichen Sinne ist
- So geht's
- für den Kassenplatz telefonisch über die bundesweite Servicestelle unter 0800 10 02 03; für die Wahlleistung Antrag auf Kostenzuschuss samt Honorarnote und Zahlungsnachweis bei der zuständigen Landesstelle der ÖGK, eine Übermittlung per E-Mail ist nicht möglich.
Aufpassen: Sitzungen, die nicht durch den medizinischen Dienst bewilligt wurden, ausgenommen die 10 bewilligungsfreien Einheiten.
Quelle: Klinisch-psychologische Behandlung · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
Bund
Gesundheit
Klinisch-psychologische Diagnostik (ÖGK)
Bei Vertragspartnern Sachleistung ohne zusätzliche Kosten. Bei Wahlpsychologinnen und -psychologen Kostenerstattung in Höhe von 80 Prozent jenes Tarifes, den die ÖGK einer Vertragspsychologin oder einem Vertragspsychologen für die klinisch-psychologische Diagnostik bezahlt. Der Satzungstarif für die Diagnose-Erstellung beträgt 17,50 Euro.
Deckt die Abklärung durch Gespräche, standardisierte Testverfahren und Verhaltensbeobachtung. Bei Vertragspsychologinnen und Vertragspsychologen entstehen keine zusätzlichen Kosten.
- Wer
- bei der ÖGK versicherte Personen mit ärztlicher oder psychotherapeutischer Zuweisung zur klinisch-psychologischen Diagnostik
- So geht's
- bei Vertragspartnern direkte Verrechnung, kein Antrag. Bei Wahlpsychologinnen und -psychologen Zuweisung, bezahlte Honorarnote und Zahlungsnachweis über das Service Rechnung einreichen einbringen.
Aufpassen: keine Kostenerstattung, wenn die gewählte Person nicht auf der Psychologinnen- und Psychologenliste eingetragen ist.
Quelle: Klinisch-psychologische Diagnostik · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
Bund
Gesundheit
Physiotherapie: Kostenübernahme und Kostenerstattung (ÖGK)
Bei Vertragspartnern und in den ÖGK-Gesundheitszentren für Physikalische Medizin kostenlos. Bei Wahlbehandlern Kostenerstattung in Höhe von 80 Prozent jenes Tarifes, den die ÖGK einer Vertragsphysiotherapeutin oder einem Vertragsphysiotherapeuten für dieselbe Leistung bezahlt. Bei Berufsgruppen ohne vertragliche Regelung gebührt stattdessen ein fixer Kostenzuschuss laut Satzung.
Behandlungen bei Vertragspartnern und in den ÖGK-Gesundheitszentren für Physikalische Medizin sind kostenlos, bei Wahltherapeuten gibt es eine Kostenerstattung.
- Wer
- bei der ÖGK versicherte Personen und mitversicherte Angehörige mit ärztlicher Verordnung (Zuweisung)
- So geht's
- bei Vertragspartnern Verordnung vorlegen, kein Antrag. Bei Wahlbehandlern über das Service Rechnung einreichen mit Bankverbindung, Verordnung, bezahlter Honorarnote und Zahlungsnachweis.
Aufpassen: für versäumte Termine übernimmt die ÖGK keine Kosten.
Quelle: Physiotherapie · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
Bund
Gesundheit
Ergotherapie: Kostenübernahme und Kostenerstattung (ÖGK)
Bei Vertragspartnern kostenlos. Bei Wahlergotherapeutinnen und Wahlergotherapeuten Kostenerstattung in Höhe von 80 Prozent jenes Tarifes, den die ÖGK einer Vertragsergotherapeutin oder einem Vertragsergotherapeuten für dieselbe Leistung bezahlt.
Ergotherapie hilft Menschen, die Alltagstätigkeiten wie Essen, Anziehen oder Schreiben nur schwer selbstständig bewältigen. Bei Vertragspartnern ist die Behandlung mit Verordnung kostenlos.
- Wer
- bei der ÖGK versicherte Personen und mitversicherte Angehörige mit ärztlicher Verordnung (Zuweisung)
- So geht's
- bei Vertragspartnern Verordnung vorlegen, kein Antrag. Bei Wahlbehandlern über das Service Rechnung einreichen mit Bankverbindung, Verordnung, bezahlter Honorarnote und Zahlungsnachweis.
Aufpassen: für versäumte Termine übernimmt die ÖGK keine Kosten.
Quelle: Ergotherapie · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
Bund
Gesundheit
Logopädie: Kostenübernahme und Kostenerstattung (ÖGK)
Bei Vertragspartnern kostenlos. Bei Wahllogopädinnen und Wahllogopäden Kostenerstattung in Höhe von 80 Prozent jenes Tarifes, den die ÖGK einer Vertragslogopädin oder einem Vertragslogopäden für dieselbe Leistung bezahlt.
Deckt Befunderhebung und Behandlung von Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck- und Hörstörungen. Bei Vertragspartnern ist die Behandlung mit Verordnung kostenlos.
- Wer
- bei der ÖGK versicherte Personen und mitversicherte Angehörige mit ärztlicher Verordnung (Zuweisung)
- So geht's
- bei Vertragspartnern Verordnung vorlegen, kein Antrag. Bei Wahlbehandlern über das Service Rechnung einreichen mit Bankverbindung, Verordnung, bezahlter Honorarnote und Zahlungsnachweis.
Aufpassen: für versäumte Termine übernimmt die ÖGK keine Kosten.
Quelle: Logopädie · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
Bund
Gesundheit
Heilmassage: Kostenerstattung und Kostenzuschuss (ÖGK)
In Vertragsinstituten und in den ÖGK-Gesundheitszentren für Physikalische Medizin kostenlos. Bei Wahlinstituten Kostenerstattung von 80 Prozent des entsprechenden Vertragstarifs. Bei freiberuflichen Heilmasseurinnen und Heilmasseuren fixer Kostenzuschuss nach Anhang 7 Ziffer III der Satzung, unter anderem manuelle Heilmassage 10 Minuten 5,40 Euro und 20 Minuten 10,60 Euro, Bindegewebsmassage 20 Minuten 4,80 Euro, manuelle Lymphdrainage 30 Minuten 11,20 Euro und 45 Minuten 16,90 Euro, ärztlich verordneter Hausbesuch als pauschaler Zuschlag 21,20 Euro.
Deckt Heilmassage, Packungsanwendungen und manuelle Lymphdrainage. In Vertragsinstituten und ÖGK-Gesundheitszentren ist die Behandlung kostenlos, sonst gibt es einen Zuschuss.
- Wer
- bei der ÖGK versicherte Personen und mitversicherte Angehörige mit ärztlicher Verordnung für eine Heilmassage
- So geht's
- über das Service Rechnung einreichen mit Bankverbindung, Verordnung, bezahlter Honorarnote und Zahlungsnachweis bei der ÖGK.
Quelle: Heilmassage · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
Bund
Gesundheit
Kostenerstattung bei Wahlärztinnen und Wahlärzten (ÖGK)
Kostenerstattung grundsätzlich in Höhe von 80 Prozent jenes Betrages, den die ÖGK bei Inanspruchnahme eines entsprechenden Vertragspartners aufwenden hätte müssen, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten. Das sind in der Regel deutlich weniger als 80 Prozent des Rechnungsbetrages, weil Wahlarzthonorare meist höher liegen als die Kassentarife.
Erstattet einen Teil der Kosten, wenn man einen Arzt ohne Kassenvertrag aufsucht und die Behandlung zunächst selbst bezahlt.
- Wer
- bei der ÖGK versicherte Personen und mitversicherte Angehörige, die eine Wahlärztin, einen Wahlarzt oder eine wahlärztliche Einrichtung in Anspruch nehmen
- So geht's
- Einreichung durch die Wahlärztin oder den Wahlarzt über WAHonline, oder selbst über das Service Rechnung einreichen bzw. die Meine ÖGK-App, mit bezahlter Honorarnote, Zahlungsnachweis und Bankverbindung. Wahlärztinnen und Wahlärzte mit mindestens 300 Patientinnen und Patienten pro Jahr sind seit 1.7.2024 zur Einreichung verpflichtet.
Aufpassen: wenn in einem Kalendervierteljahr eine Wahlärztin oder ein Wahlarzt und zusätzlich eine Vertragsärztin oder ein Vertragsarzt desselben Fachgebietes aufgesucht wurde; bei mehreren Wahlbehandlern desselben Fachgebietes im selben Kalendervierteljahr wird nur die zuerst eingereichte Rechnung erstattet; private Inanspruchnahme einer Vertragsärztin oder eines Vertragsarztes; Sportuntersuchungen, Befreiungen vom Turnunterricht, Pflegefreistellungsersuchen, Einstellungsuntersuchungen, Begutachtungen zu Invalidität oder Berufsunfähigkeit, rein kosmetische Behandlungen, Impfungen ohne Krankenbehandlung, Krankschreibung.
Quelle: Wahlärztinnen und Wahlärzte · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
Bund
Gesundheit
Krankentransporte und Fahrtkostenersatz (ÖGK)
Transportkosten in Höhe der vertraglich festgelegten Tarife. Bei Benutzung eines Privat-PKW eine Vergütung pro gefahrenem Kilometer in Höhe des halben amtlichen Kilometergeldes. Fahrtkostenersatz: bei einfacher Fahrstrecke von mehr als 20 km bis 50 km pauschal 7,20 Euro pro Fahrtstrecke, mit Begleitperson pauschal 10,80 Euro; bei einfacher Fahrtstrecke von mehr als 50 km ein Kilometersatz von 0,13 Euro, mit Begleitperson 0,22 Euro.
Übernimmt Transport oder Fahrtkosten zur Behandlung, wenn jemand krank und gehunfähig ist. Bei Fahrt im Privat-PKW gibt es eine Vergütung pro Kilometer.
- Wer
- bei der ÖGK versicherte Personen und Angehörige; Krankentransport bei ärztlich bescheinigter Gehunfähigkeit, Fahrtkostenersatz auch für gehfähige Personen unter bestimmten Voraussetzungen
- So geht's
- Transportschein von der Hausärztin, dem Hausarzt oder der Behandlungsstelle; Abrechnung über das Service Rechnung einreichen. Für den Fahrtkostenzuschuss gibt es je Bundesland ein eigenes Antragsformular.
Aufpassen: das Fehlen eines öffentlichen Verkehrsmittels oder einer Begleitperson begründet keine Kostenübernahme; Bergungskosten und Kosten der Beförderung bis ins Tal bei Unfällen in Ausübung von Sport und Touristik; Kosten für Verkehrsmittel, wenn die Behandlungsstelle nicht mehr als 20 km entfernt ist.
Quelle: Krankentransporte und Fahrtkosten · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
Bund
Gesundheit
Kur-, Erholungs-, Genesungs- und Landaufenthalt (ÖGK)
Sachleistung mit einkommensabhängiger Zuzahlung: täglich zwischen 11,06 Euro und 26,87 Euro (Werte 2026). Bis zu einem monatlichen Bruttoeinkommen von 1.889,77 Euro beträgt die Zuzahlung 11,06 Euro pro Tag, über 1.889,77 Euro bis 2.471,16 Euro 18,96 Euro pro Tag, über 2.471,16 Euro 26,87 Euro pro Tag.
Die ÖGK übernimmt Kur-, Erholungs-, Genesungs- und Landaufenthalte, wenn keine andere Stelle zuständig ist. Es ist eine freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch.
- Wer
- bei Kuraufenthalten mitversicherte Angehörige ohne Erwerbstätigkeit, freiwillig Krankenversicherte, Asylwerbende und Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach den Mindestsicherungs- und Sozialhilfegesetzen der Länder; bei Erholungs-, Genesungs- und Landaufenthalten alle bei der ÖGK versicherten Personen
- So geht's
- Antrag auf Rehabilitations-, Kur- bzw. Erholungsaufenthalt gemeinsam mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt ausfüllen und online, per Post oder persönlich in einer ÖGK-Kundenservicestelle einbringen.
Aufpassen: kein Rechtsanspruch: Kur-, Erholungs-, Genesungs- und Landaufenthalte sind freiwillige Leistungen.
Quelle: Kuraufenthalt · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
Bund
Gesundheit
Medizinische Rehabilitation (ÖGK)
Sachleistung mit einkommensabhängiger Zuzahlung bei stationärer Rehabilitation: täglich zwischen 11,06 Euro und 26,87 Euro (Werte 2026). Bis zu einem monatlichen Bruttoeinkommen von 1.889,77 Euro 11,06 Euro pro Tag, über 1.889,77 Euro bis 2.471,16 Euro 18,96 Euro pro Tag, über 2.471,16 Euro 26,87 Euro pro Tag. Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres fällt keine Zuzahlung an.
Rehabilitation im Anschluss an eine Krankenbehandlung, damit deren Erfolg gesichert und Krankheitsfolgen gemildert werden. Bei stationärem Aufenthalt fällt eine tägliche Zuzahlung an.
- Wer
- mitversicherte Angehörige ohne Erwerbstätigkeit, freiwillig Krankenversicherte, Asylwerbende, Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach den Mindestsicherungs- und Sozialhilfegesetzen der Länder sowie sonstige Versicherte, soweit kein Pensions- oder Unfallversicherungsträger und nicht das Sozialministeriumservice zuständig ist
- So geht's
- Antrag auf Rehabilitations-, Kur- bzw. Erholungsaufenthalt gemeinsam mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt ausfüllen und über die MeineÖGK-App, per Post oder persönlich in einer ÖGK-Kundenservicestelle einbringen.
Aufpassen: kein Rechtsanspruch: die medizinische Rehabilitation ist eine Pflichtaufgabe, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Quelle: Medizinische Rehabilitation · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
Bund
Gesundheit
Medizinische Hauskrankenpflege: Sachleistung und Kostenzuschuss (ÖGK)
Bei Vertragspartnern in den meisten Bundesländern kostenlose Vertragsleistung. Bei einer Wahleinrichtung Kostenzuschuss pro Hausbesuch: 10,50 Euro als Grundbetrag bis zu einer Dauer von 45 Minuten und 3,60 Euro für jede weitere volle Viertelstunde des jeweiligen Hausbesuchs.
Ermöglicht die Pflege kranker Menschen zu Hause statt im Krankenhaus. Je Hausbesuch gibt es einen Kostenzuschuss, gestaffelt nach Dauer.
- Wer
- Versicherte der ÖGK und ihre mitversicherten Angehörigen, bei denen die medizinische Hauskrankenpflege einen sonst notwendigen Krankenhausaufenthalt ersetzt oder verkürzt
- So geht's
- ärztliche Verordnung vorlegen; für den Kostenzuschuss die Original-Honorarnote mit Datum, Art und Dauer der Leistungen je Hausbesuch samt Bankverbindung bei der ÖGK einreichen.
Aufpassen: Grundpflege wie Haut-, Haar- und Zahnpflege sowie die hauswirtschaftliche Versorgung; dafür ist gegebenenfalls das Pflegegeld vorgesehen.
Quelle: Medizinische Hauskrankenpflege · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
Bund
Gesundheit
Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen (ÖGK)
Sachleistung: eine Vielzahl der im Eltern-Kind-Pass vorgesehenen Untersuchungen ist bei Vertragsärztinnen und Vertragsärzten kostenlos. Der Eltern-Kind-Pass selbst ist kostenlos. Ein Geldbetrag wird nicht ausgezahlt.
Untersuchungsprogramm für Schwangere und Kleinkinder. Ein Großteil der vorgesehenen Untersuchungen ist bei Vertragsärztinnen und Vertragsärzten kostenlos.
- Wer
- alle schwangeren Frauen mit Wohnsitz in Österreich sowie ihre Kinder; auch Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich, die nicht versichert sind und für die auch als Angehörige kein Anspruch besteht
- So geht's
- kein Antrag für die Untersuchungen selbst. Untersuchungsnachweise für das Kinderbetreuungsgeld als Kopie der Seiten mit dem Titel Zur Vorlage beim zuständigen Krankenversicherungsträger unter Angabe der Versicherungsnummer an fam@oegk.at senden.
Quelle: Eltern-Kind-Pass · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
Bund
Gesundheit
Hebammenleistungen: Vertragshebammen und Kostenerstattung bei Wahlhebammen (ÖGK)
Bei Vertragshebammen Sachleistung ohne Kosten für die Versicherte. Bei Wahlhebammen Kostenerstattung von bis zu 80 Prozent des gültigen Vertragstarifes, nicht 80 Prozent der Rechnung.
Vertragshebammen rechnen direkt mit der ÖGK ab, sodass keine Kosten entstehen. Bei Wahlhebammen gibt es eine Kostenerstattung.
- Wer
- Versicherte der ÖGK und ihre mitversicherten Angehörigen während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett
- So geht's
- bei Vertragshebammen kein Antrag. Bei Wahlhebammen über das Service Rechnung einreichen mit bezahlter Honorarnote und Zahlungsnachweis.
Aufpassen: Geburten durch freiberufliche Hebammen in einer Krankenanstalt; Visiten in der Frühschwangerschaft, Beratung zu Naturheilkunde, Geburtsvorbereitung, Geburtsbegleitung im Krankenhaus, Rufbereitschaft, Stillberatung, Babytreff und Rückbildungsgymnastik.
Quelle: Vertragshebammen · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
Bund
Gesundheit
Heilbehelfe: Kostenübernahme, Selbstbehalt und Befreiungen (SVS)
Sachleistung: die SVS übernimmt die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 2.310,00 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Kosten werden nur übernommen, wenn der Kassentarif den Mindestkostenanteil von 46,20 Euro übersteigt. Der Selbstbehalt beträgt für Gewerbetreibende und Neue Selbständige 20 Prozent, für Bäuerinnen und Bauern 10 Prozent. Bei Brillen und Kontaktlinsen beträgt der Mindestkostenanteil abweichend 138,60 Euro.
Die SVS übernimmt Kosten für Heilbehelfe wie Brillen, Bauchmieder und orthopädische Schuheinlagen, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt.
- Wer
- bei der SVS krankenversicherte Gewerbetreibende, Bäuerinnen und Bauern sowie Neue Selbständige und ihre anspruchsberechtigten Angehörigen mit ärztlicher Verordnung
- So geht's
- Verordnung beim Vertragspartner vorlegen, dieser verrechnet direkt mit der SVS; sonst Antrag auf Vergütung der Kosten bei der SVS-Landesstelle einbringen.
Aufpassen: Heilbehelfe, deren Kassentarif unter dem Mindestkostenanteil liegt, sind zur Gänze selbst zu zahlen; verlorene oder infolge fahrlässiger Behandlung unbrauchbar gewordene Heilbehelfe; Gleitsicht- und Trifokalgläser; besondere Wünsche ohne medizinische Begründung; Kostenersatz ist ausgeschlossen, wenn es sich um kein anerkanntes Fachgeschäft handelt.
Quelle: Heilbehelfe · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS)
Bund
Gesundheit
Hilfsmittel: Kostenübernahme, Selbstbehalt und Befreiungen (SVS)
Sachleistung: die SVS übernimmt die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 2.310,00 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Kosten werden nur übernommen, wenn der Kassentarif den Mindestkostenanteil von 46,20 Euro übersteigt. Der Selbstbehalt beträgt für Gewerbetreibende und Neue Selbständige 20 Prozent, für Bäuerinnen und Bauern 10 Prozent.
Die SVS übernimmt Kosten für Hilfsmittel bei körperlichen Gebrechen, darunter Prothesen, Krücken, Hörapparate und Rollstühle.
- Wer
- bei der SVS krankenversicherte Gewerbetreibende, Bäuerinnen und Bauern sowie Neue Selbständige und ihre anspruchsberechtigten Angehörigen mit ärztlicher Verordnung und Bewilligung
- So geht's
- Verordnung und Bewilligung beim Vertragspartner vorlegen, dieser verrechnet direkt mit der SVS; sonst Antrag auf Vergütung der Kosten bei der SVS-Landesstelle einbringen.
Aufpassen: Hilfsmittel, deren Kassentarif unter dem Mindestkostenanteil liegt, sind zur Gänze selbst zu zahlen; aufgrund eigenen Verschuldens verloren gegangene oder infolge fahrlässiger Behandlung unbrauchbar gewordene Hilfsmittel; besondere Wünsche und speziellere Ausführungen; Kostenersatz ist ausgeschlossen, wenn es sich um kein anerkanntes Fachgeschäft handelt.
Quelle: Hilfsmittel · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS)
Bund
Gesundheit
Zahnbehandlung: Kostenanteil und Kostenersatz (SVS)
Für Gewerbetreibende und Neue Selbständige: beim Vertragszahnarzt Sachleistung, im Nachhinein wird ein Kostenanteil von 20 Prozent verrechnet; beim Wahlarzt Ersatz höchstens in Höhe des Vertragstarifs abzüglich des Selbstbehalts von 20 Prozent. Geldleistungsberechtigte erhalten einen Vergütungstarif laut Satzung, höchstens 80 Prozent der tatsächlichen Kosten. Für Bäuerinnen und Bauern: beim Vertragszahnbehandler nur ein pauschaler Behandlungsbeitrag von 13,36 Euro pro Quartal; im Ambulatorium ein Kostenanteil von 20 Prozent des Tarifs; beim Wahlzahnarzt ein an den Vertragstarifen orientierter Kostenersatz unter Berücksichtigung eines Selbstbehalts von 20 Prozent.
Deckt konservierende und chirurgische Zahnbehandlung bei der SVS. Beim Vertragszahnarzt genügt die e-card, ein Kostenanteil wird im Nachhinein verrechnet.
- Wer
- bei der SVS krankenversicherte Gewerbetreibende, Neue Selbständige sowie Bäuerinnen und Bauern und ihre anspruchsberechtigten Angehörigen
- So geht's
- beim Vertragszahnarzt e-card vorlegen; beim Wahlzahnarzt Honorarnote über die svsGO App, das Online-Service mit ID Austria, per Post oder persönlich im SVS-Kundencenter einreichen.
Aufpassen: mitversicherte Kinder sind vom Behandlungsbeitrag und von einer Kostenbeteiligung befreit.
Quelle: Zahnbehandlung · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS)
Bund
Gesundheit
Zahnersatz und Zuschuss zum festsitzenden Zahnersatz (SVS)
Für Zahnersatzleistungen ist grundsätzlich ein Kostenanteil von 20 Prozent zu leisten; bei Metallgerüstprothesen und deren Reparatur, Voll-Metallkronen an Klammerzähnen sowie Verblend-Metall-Keramikkronen bei Teilprothesen beträgt die Zuzahlung 25 Prozent. Als freiwillige Leistung gewährt die SVS im Kalenderjahr 2026 pro Zahnstelle für festsitzenden Zahnersatz, also Brücke, Stiftzahn oder Krone, einen Zuschuss von 250,00 Euro und für Reparaturen einer Zahnbrücke oder Krone 30,00 Euro.
Die SVS übernimmt die Kosten für den unentbehrlichen Zahnersatz und gibt einen Zuschuss zum festsitzenden Zahnersatz. Ein Kostenanteil bleibt.
- Wer
- bei der SVS krankenversicherte Gewerbetreibende, Bäuerinnen und Bauern sowie Neue Selbständige und ihre anspruchsberechtigten Angehörigen
- So geht's
- Ersatz-Zahnschein der Zahnärztin oder des Zahnarztes vor Beginn der Arbeiten der SVS zur Bewilligung vorlegen; Selbstbehalte werden im Nachhinein vorgeschrieben.
Aufpassen: Zuschuss zum festsitzenden Zahnersatz nur bei Nachweis von zumindest drei Mundhygiene-Sitzungen in den letzten fünf Kalenderjahren.
Quelle: Zahnersatz · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS)
Bund
Gesundheit
Gratis-Zahnspange für Kinder und Jugendliche (SVS)
Sachleistung ohne Kostenanteil: die festsitzende Kieferregulierung wird bei einer Fehlstellung des Grades IOTN 4 oder 5 zur Gänze auf Kosten der SVS übernommen. Für die frühkindliche Behandlung mit abnehmbaren Zahnspangen gibt es keinen Selbstbehalt. Bei Wahlkieferorthopäden werden nach positiver Prüfung 100 Prozent jenes Tarifes erstattet, den die SVS bei einem Vertragskieferorthopäden übernommen hätte.
Die SVS übernimmt bei medizinischer Notwendigkeit bis zum 18. Geburtstag die Kosten der Zahnspange, dazu die frühkindliche Behandlung schwerer Fehlstellungen ab dem sechsten Lebensjahr.
- Wer
- Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: frühkindliche Zahnbehandlung ab dem sechsten Lebensjahr vor Vollendung des 10. Lebensjahres, festsitzende Zahnspange in der Regel ab dem 12. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- So geht's
- Erstberatung bei der Zahnärztin oder dem Zahnarzt; bei Vertragskieferorthopäden ist keine Bewilligung nötig. Bei Wahlkieferorthopäden vorab mit der SVS-Landesstelle klären.
Aufpassen: Fehlstellungen geringer als IOTN 4 oder 5; die SVS prüft dann einen Zuschuss nach den bisherigen Bestimmungen; bei mangelnder Mitwirkung kann der Anspruch auf die kostenlose Leistung verloren gehen.
Quelle: Gratis-Zahnspange · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS)
Bund
Gesundheit
Kostentragung für Zahnspangen ohne Anspruch auf die Gratis-Zahnspange (SVS)
Bei Inanspruchnahme einer Vertragszahnbehandlerin oder eines Vertragszahnbehandlers Versorgung mit einer abnehmbaren Zahnspange gegen Direktverrechnung; die Kostenbeteiligung beträgt 352,20 Euro pro Behandlungsjahr. Ist eine festsitzende Zahnspange erforderlich, leistet die SVS pro Behandlungsjahr eine Vergütung von bis zu 821,80 Euro.
Regelt die Kostentragung, wenn die Voraussetzungen der Gratis-Zahnspange nicht erfüllt sind. Beim Vertragszahnbehandler wird eine abnehmbare Zahnspange direkt mit der SVS verrechnet.
- Wer
- bei der SVS krankenversicherte Personen mit kieferorthopädischem Behandlungsbedarf, die die Voraussetzungen für die Gratis-Zahnspange nicht voll erfüllen
- So geht's
- vor der geplanten Behandlung Kontakt mit der SVS aufnehmen und die Kostenfrage abklären.
Quelle: Kostentragung für Zahnspangen in sonstigen Fällen · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS)
Bund
Gesundheit
Heilverfahren (Kur) und Kurkostenzuschuss (SVS)
Sachleistung mit einkommensabhängiger Zuzahlung von täglich 11,06 Euro, 18,96 Euro oder 26,87 Euro. Wird die Kur nicht als Sachleistung in Anspruch genommen, gebührt ein Kurkostenzuschuss von 14,53 Euro pro Tag, bei Aufenthalten in ausländischen Kurorten begrenzt mit 145,35 Euro.
Heilverfahren, umgangssprachlich Kur, zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit. Es ist eine freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch.
- Wer
- bei der SVS Versicherte und Pensionsbeziehende; der Kurkostenzuschuss als Geldleistung gilt für Gewerbetreibende und Neue Selbständige
- So geht's
- Antrag auf Rehabilitations-, Kur- bzw. Erholungsaufenthalt über Hausarzt, Facharzt oder Spitalsarzt stellen und bei der SVS einbringen.
Aufpassen: kein Rechtsanspruch: das Heilverfahren ist eine freiwillige Leistung der SVS; keine nachträgliche Kostenübernahme, wenn der Aufenthalt vor der Entscheidung angetreten wird.
Quelle: Heilverfahren (Kur) · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS)
Bund
Gesundheit
Medizinische Rehabilitation (SVS)
Sachleistung mit einkommensabhängiger Zuzahlung bei stationären Rehabilitationsaufenthalten von 11,06 Euro, 18,96 Euro oder 26,87 Euro pro Verpflegstag. Die Zuzahlung ist für die gesamte Aufenthaltsdauer, höchstens aber für 28 Tage im Kalenderjahr zu leisten.
Medizinische, berufliche und soziale Rehabilitationsmassnahmen der SVS. Bei stationärem Aufenthalt fällt eine nach Einkommen gestaffelte Zuzahlung je Verpflegstag an.
- Wer
- bei der SVS Versicherte, denen im Anschluss an eine Krankenbehandlung medizinische Rehabilitation gewährt wird
- So geht's
- Antrag auf Rehabilitations-, Kur- bzw. Erholungsaufenthalt beziehungsweise Antrag auf Anschlussheilverfahren über die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt bei der SVS einbringen.
Quelle: Rehabilitation – Arten, Leistungen und Kosten · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS)
Bund
Gesundheit
Kostenersatz bei Wahlärztinnen und Wahlärzten und gleichgestellten Leistungen (SVS)
Für Gewerbetreibende und Neue Selbständige: bei Sachleistungsberechtigung Kostenersatz höchstens in Höhe jenes Betrages, den die SVS für eine Vertragsärztin oder einen Vertragsarzt bezahlt hätte, abzüglich des Kostenanteils von 20 Prozent; bei Geldleistungsberechtigung Kostenersatz nach dem Vergütungstarif laut Satzung, höchstens 80 Prozent der tatsächlichen Rechnungskosten. Für Bäuerinnen und Bauern: Kostenzuschuss in Höhe von 80 Prozent der jeweiligen Vertragstarife, höchstens 80 Prozent der tatsächlichen Kosten. Leistungen von Physio- und Ergotherapie, Logopädie, klinischer Psychologie und Psychotherapie sind ärztlichen Leistungen gleichgestellt: bei bestehenden Verträgen Sachleistung, bei Fehlen entsprechender Verträge Kostenzuschüsse.
Erstattet einen Teil der Kosten, wenn SVS-Versicherte einen Arzt ohne Kassenvertrag wählen. Der Anspruch verfällt 42 Monate nach der Behandlung.
- Wer
- bei der SVS krankenversicherte Gewerbetreibende, Neue Selbständige sowie Bäuerinnen und Bauern und ihre anspruchsberechtigten Angehörigen
- So geht's
- Honorarnote mit der svsGO App, per Online-Service mit ID Austria, per Post oder persönlich im SVS-Kundencenter einreichen.
Aufpassen: kein Kostenersatz für Akupressur, Biofeedback, Haaranalyse, Magnetfeldtherapie, Rückenschule, Reflexzonenmassage, Videotraining und Eigenblutvorsorge; ohne Zustimmung der SVS mehrere praktische Ärzte oder mehrere Fachärzte desselben Fachgebiets in einem Kalendervierteljahr.
Quelle: Arztwahl · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS)
Bund
Gesundheit
Selbständig Gesund: Halbierung des Selbstbehalts (SVS)
Auf Antrag Halbierung des Selbstbehalts von 20 Prozent auf 10 Prozent für alle ärztlichen und zahnärztlichen Behandlungen. Bei Geldleistungsberechtigung kann der rückvergütete Betrag stattdessen um 10 Prozent erhöht werden.
Halbiert den Selbstbehalt für Gewerbetreibende und Neue Selbstständige, die am Vorsorgeprogramm der SVS teilnehmen und alle vereinbarten Gesundheitsziele erfüllen.
- Wer
- bei der SVS krankenversicherte Gewerbetreibende und Neue Selbständige
- So geht's
- am Programm Selbständig Gesund teilnehmen, Gesundheitsziele mit der Ärztin oder dem Arzt vereinbaren und nach dem Evaluierungsgespräch den Antrag bei der SVS stellen. Der aktuelle Status ist über svsGO abrufbar.
Aufpassen: die Leistung ist auf Gewerbetreibende und Neue Selbständige beschränkt.
Quelle: Selbständig Gesund – Halber Selbstbehalt · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS)
Bund
Gesundheit
Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen (SVS)
Sachleistung bei Vertragsärztinnen, Vertragsärzten und Vertragseinrichtungen der SVS. Bei Ärztinnen und Ärzten ohne Vertrag Kostenersatz in Höhe des Vertragstarifes. Ein Geldbetrag wird nicht ausgezahlt.
Untersuchungsprogramm für Schwangerschaft und die ersten Lebensjahre des Kindes. Bei Vertragsärzten der SVS kostenlos, sonst gibt es Kostenersatz in Höhe des Vertragstarifs.
- Wer
- bei der SVS versicherte Schwangere und ihre Kinder
- So geht's
- kein Antrag für die Untersuchungen selbst; Nachweise gegenüber der SVS erbringen. Bei Ärztinnen und Ärzten ohne SVS-Vertrag Honorarnote zum Kostenersatz einreichen.
Aufpassen: ohne Nachweis der vorgesehenen Untersuchungen kommt es zu einer Kürzung des Kinderbetreuungsgeldes von bis zu 1.300,00 Euro pro Antragsteller.
Quelle: Eltern-Kind-Pass · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS)
Bund
Gesundheit
Medizinische Betreuung bei Mutterschaft durch Ärztinnen, Ärzte und Hebammen (SVS)
Sachleistung ohne Kostenbeteiligung: für ärztlichen Beistand bei üblichen Schwangerschaftsbeschwerden durch Vertragspartner fallen die herkömmlichen Kostenbeteiligungen nicht an. Auch der notwendige Beistand durch Vertrags-Hebammen sowie durch diplomierte Kinderkranken- und Säuglingsschwestern ist nicht mit Kosten verbunden. Medikamente und Heilbehelfe können wie im Krankheitsfall bezogen werden.
Die SVS übernimmt die Kosten der notwendigen medizinischen Betreuung rund um Schwangerschaft und Geburt durch Ärztinnen, Ärzte und Hebammen.
- Wer
- bei der SVS krankenversicherte Frauen im Versicherungsfall der Mutterschaft, der in der Regel acht Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin eintritt
- So geht's
- Bestätigung des voraussichtlichen Geburtstermins aus dem Eltern-Kind-Pass an die SVS-Landesstelle senden.
Quelle: Unterstützung durch Ärzte und Hebammen · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS)
Bund
Gesundheit
Behandlungsbeitrag und Befreiung vom Kostenanteil (BVAEB)
Der Behandlungsbeitrag beträgt 20 Prozent des Vertragshonorars. Er fällt an für das Grundhonorar, ärztliche Diagnose- und Therapiegespräche, bildgebende Diagnoseverfahren, Laboruntersuchungen, Physiotherapie, Psychotherapie oder klinisch-psychologische Behandlung, elektrokardiografische und ergometrische Untersuchungen sowie für konservierend-chirurgische Zahnbehandlung, Zahnersatz und kieferorthopädische Behandlungen.
Regelt die Kostenbeteiligung der BVAEB-Versicherten an Behandlungen und wer davon ausgenommen ist. Angehörige Kinder und Waisenpensionsbezieher zahlen keinen Behandlungsbeitrag.
- Wer
- bei der BVAEB Versicherte; angehörige Kinder bis zum Ende der Anspruchsberechtigung und Bezieherinnen und Bezieher einer Waisenpension oder eines Waisenversorgungsgenusses sind ausgenommen
- So geht's
- kein Antrag: der Behandlungsbeitrag wird von der BVAEB im Regelfall im Nachhinein vorgeschrieben und kann per SEPA-Lastschriftmandat abgebucht werden. Die Befreiungen greifen von selbst.
Aufpassen: vom Behandlungsbeitrag ausgenommen sind Leistungen im Zusammenhang mit der Behandlung anzeigepflichtiger übertragbarer Krankheiten; ausgenommen sind Leistungen für Bezieherinnen und Bezieher einer Waisenpension oder eines Waisenversorgungsgenusses sowie für die in § 56 Abs. 2 Z 2, Z 5 und Z 6, Abs. 3 und 4 B-KUVG genannten Angehörigen; für Kinder fallen grundsätzlich keine Behandlungsbeiträge an; Ausnahme ist die abnehmbare Kieferregulierung.
Quelle: Behandlungsbeitrag – Kostenbeteiligung des Versicherten · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)
Bund
Gesundheit
Kostenzuschuss für Psychotherapie und klinisch-psychologische Behandlung (BVAEB)
Kostenzuschuss nach Anhang 2 Punkt 1.1 der Satzung: Einzelsitzung ab 25 Minuten 29,20 Euro, ab 50 Minuten 50,20 Euro, ab 100 Minuten 100,10 Euro. Gruppensitzung ab 45 Minuten 11,90 Euro und ab 90 Minuten 16,90 Euro je Anspruchsberechtigtem. Familiensitzung mit mindestens 3 Personen ab 50 Minuten 63,80 Euro und ab 100 Minuten 89,70 Euro.
Zuschuss der BVAEB je Sitzung bei Psychotherapie oder klinisch-psychologischer Behandlung, geregelt in der Satzung.
- Wer
- bei der BVAEB Versicherte und Anspruchsberechtigte, die eine Psychotherapeutin, einen Psychotherapeuten oder eine klinische Psychologin oder einen klinischen Psychologen ohne Vertrag in Anspruch nehmen
- So geht's
- Einreichung über das Web-Portal oder die App MeineBVAEB mit ID Austria, per E-Mail, persönlich in einer Kundenservicestelle oder durch die Wahlärztin oder den Wahlarzt.
Aufpassen: Behandlungseinheiten unter 25 Minuten Dauer; Gruppentherapien unter 45 Minuten Dauer oder mit mehr als zehn Teilnehmerinnen und Teilnehmern.
Quelle: Satzung 2026 · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)
Bund
Gesundheit
Kostenzuschuss für Heilmassage (BVAEB)
Kostenzuschuss nach Anhang 2 Punkt 1.5 der Satzung, unter anderem manuelle Heilmassage ab 10 Minuten 5,70 Euro und ab 20 Minuten 11,20 Euro je Sitzung, Bindegewebsmassage 5,30 Euro, manuelle Lymphdrainage ab 30 Minuten 11,90 Euro und ab 45 Minuten 17,70 Euro, Pauschale für einen medizinisch notwendigen Hausbesuch 22,20 Euro.
Zuschuss der BVAEB je Sitzung bei einer Heilmasseurin oder einem Heilmasseur, gestaffelt nach Behandlungsdauer.
- Wer
- bei der BVAEB Versicherte und Anspruchsberechtigte, die eine Heilmasseurin oder einen Heilmasseur ohne Vertrag in Anspruch nehmen
- So geht's
- Einreichung über MeineBVAEB, per E-Mail, persönlich in einer Kundenservicestelle oder durch die Behandlerin oder den Behandler.
Aufpassen: für Behandlungen, die kürzer als die angegebene Mindestbehandlungszeit dauern, wird kein Zuschuss geleistet; für Behandlungen, die länger dauern, wird über den festgesetzten Betrag hinaus keine weitere Vergütung geleistet.
Quelle: Satzung 2026 · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)
Bund
Gesundheit
Kostenzuschuss für medizinische Hauskrankenpflege (BVAEB)
Kostenzuschuss nach Anhang 2 Punkt 1.6 der Satzung: 10,60 Euro je Besuch bis zu einer Dauer von 45 Minuten einschließlich Wegzeiten und Wegegebühren als Grundbetrag, 3,60 Euro je weitere volle Viertelstunde eines länger dauernden Besuches.
Zuschuss der BVAEB je Hausbesuch der medizinischen Hauskrankenpflege, gestaffelt nach Dauer einschließlich Wegzeiten.
- Wer
- bei der BVAEB Versicherte und Anspruchsberechtigte, die medizinische Hauskrankenpflege ohne Vertragspartner in Anspruch nehmen
- So geht's
- Einreichung über MeineBVAEB, per E-Mail oder persönlich in einer Kundenservicestelle.
Quelle: Satzung 2026 · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)
Bund
Gesundheit
Zahnbehandlung und Mundhygiene (BVAEB)
Konservierend-chirurgische Zahnbehandlung als Sachleistung mit einem Behandlungsbeitrag von 20 Prozent der tarifmäßigen Kosten. Mundhygiene als Sachleistung durch Vertragspartner für Anspruchsberechtigte zwischen dem vollendeten 10. und dem vollendeten 18. Lebensjahr, sonst als Zuschuss von 42,60 Euro. Kostenzuschüsse der konservierend-chirurgischen Zahnbehandlung: Fissurenversiegelung je Zahn 24,40 Euro, digitale Volumentomografie 73,00 Euro. Mundhygiene in den BVAEB-Ambulatorien für Erwachsene kostet 83,70 Euro, als kleine Mundhygiene 55,30 Euro.
Deckt Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferregulierung und Mundhygiene bei der BVAEB. Es bleibt der Behandlungsbeitrag auf die tarifmäßigen Kosten.
- Wer
- bei der BVAEB Versicherte und Anspruchsberechtigte; die Mundhygiene als Sachleistung für Anspruchsberechtigte zwischen dem vollendeten 10. und dem vollendeten 18. Lebensjahr, als Zuschuss auch für Erwachsene
- So geht's
- bei Vertragspartnern e-card vorlegen; sonst Honorarnote bei der zuständigen Kundenservicestelle oder über MeineBVAEB einreichen.
Aufpassen: die kostenlosen Mundhygiene-Sitzungen für Kinder und Jugendliche gelten nur bei Zahnärztinnen und Zahnärzten mit BVAEB-Kassenvertrag, nicht bei Wahlärztinnen und Wahlärzten und nicht in Ambulatorien; Leistungen über das vertraglich sichergestellte Ausmaß hinaus und auf privaten Wunsch.
Quelle: Zahnbehandlung & Mundhygiene - gesunde Zähne bis ins hohe Alter · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)
Bund
Gesundheit
Zuschüsse für festsitzenden Zahnersatz und Kieferorthopädie (BVAEB)
Festsitzender Zahnersatz im Fall der Unentbehrlichkeit: 450,00 Euro je Krone oder Brückenglied und 700,00 Euro je Implantat. Wird anstelle des unentbehrlichen abnehmbaren ein festsitzender Zahnersatz angefertigt, auf den kein Anspruch besteht: 200,00 Euro je Krone oder Brückenglied und 350,00 Euro je Implantat. Für einen gegossenen Stiftaufbau 100,00 Euro. Bei notwendiger Verankerung eines abnehmbaren Zahnersatzes 700,00 Euro je Implantat und 100,00 Euro je funktionell notwendigem Halteelement. Kieferorthopädie: Zuschuss bei fehlender Sachleistungsversorgung 3.500,00 Euro, Gaumennahterweiterung einmalig 350,00 Euro, individuell angefertigter Retainer je Kiefer 59,70 Euro, Retentionsplatte 88,30 Euro.
Zuschüsse der BVAEB je Krone, Brückenglied oder Implantat sowie für kieferorthopädische Behandlungen, geregelt in der Satzung.
- Wer
- bei der BVAEB Versicherte und Anspruchsberechtigte mit Bedarf an festsitzendem Zahnersatz oder kieferorthopädischer Behandlung
- So geht's
- Honorarnote samt Zahlungsnachweis über MeineBVAEB, per E-Mail oder persönlich in einer Kundenservicestelle einreichen.
Aufpassen: die Erstattung ist mit 80 Prozent der tatsächlichen Kosten begrenzt.
Quelle: Satzung 2026 · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)
Bund
Gesundheit
Heilbehelfe und Hilfsmittel (BVAEB)
Sachleistung oder Zuschuss in einfacher und zweckentsprechender Ausführung. Der Höchstbetrag beträgt für Hilfsmittel, die die Funktion fehlender oder unzulänglicher Körperteile übernehmen, und für Krankenfahrstühle das 20-fache der Höchstbeitragsgrundlage nach § 108 Abs. 3 ASVG, für andere Heilbehelfe und Hilfsmittel das 8-fache dieser Höchstbeitragsgrundlage.
Die BVAEB stellt notwendige Heilbehelfe und Hilfsmittel in einfacher und zweckentsprechender Ausführung bereit, etwa Krankenfahrstuhl, Hörgerät, Orthese oder Sauerstoffkonzentrator. Kosmetische Sonderausführungen sind ausgenommen.
- Wer
- bei der BVAEB Versicherte und Anspruchsberechtigte mit Bedarf an Heilbehelfen oder Hilfsmitteln wie Sehbehelfen, orthopädischen Maßschuhen und Einlagen, Hörgeräten oder Prothesen
- So geht's
- Verordnung beim Vertragspartner vorlegen; bei Bezug ohne Vertrag Rechnung samt Verordnung über MeineBVAEB oder die Kundenservicestelle einreichen.
Aufpassen: kosmetische Sonderausführungen fallen nicht in die Zuständigkeit der BVAEB.
Quelle: Heilbehelfe & Hilfsmittel (Brille, Rollstuhl, Hörgerät etc.) · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)
Bund
Gesundheit
Physiotherapie und weitere Therapien (BVAEB)
Sachleistung bei Vertragspartnern und in den BVAEB-Ambulatorien. Bei Nichtvertragspartnern erstattet die BVAEB bei ärztlicher Überweisung jene Kosten, die einem Vertragspartner für die gleiche Behandlung bezahlt werden. Sowohl bei Vertragspartnern als auch im Fall der Kostenerstattung ist ein Behandlungsbeitrag von 20 Prozent zu leisten.
Die BVAEB übernimmt Heilgymnastik, Heilmassagen, Lymphdrainagen und Wärmebehandlungen. Bei Nichtvertragspartnern gibt es statt der Sachleistung einen Kostenzuschuss.
- Wer
- bei der BVAEB Versicherte und Anspruchsberechtigte mit ärztlicher Überweisung
- So geht's
- ärztliche Überweisung beim Vertragspartner vorlegen; sonst Rechnung über MeineBVAEB, per E-Mail oder in einer Kundenservicestelle einreichen.
Quelle: Physiotherapie – Wiederherstellung natürlicher Bewegungsabläufe · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)
Bund
Gesundheit
Fahrtkosten, Transportkosten und Flugrettung (BVAEB)
Fahrtkosten werden bis zum Betrag von 0,16 Euro je Kilometer ersetzt, bei Fahrten mit einer Begleitperson bis zum Betrag von 0,22 Euro je Kilometer für beide Personen. Das gilt unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel. Für Transporte ist ein Kostenanteil in Höhe der Rezeptgebühr je Fahrt zu bezahlen.
Die BVAEB übernimmt Fahrt- und Transportkosten zur nächstgelegenen geeigneten Behandlungsstelle, wenn die Entfernung eine Mindestgrenze überschreitet, sowie Kosten der Flugrettung.
- Wer
- bei der BVAEB Versicherte und Anspruchsberechtigte; Begleitpersonen werden bei Kindern bis zum vollendeten 15. Lebensjahr und bei ärztlich bestätigtem Begleitbedarf mit ersetzt
- So geht's
- Formular Fahrtkosten bestätigen lassen und bei der Kundenservicestelle einreichen; bei Transporten mit Taxi zusätzlich die bezahlte Rechnung beilegen.
Aufpassen: Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb des Stadt- oder Ortsgebietes; Fahrten bis zu 20 km Entfernung; Transporte in Einrichtungen, die nicht der Krankenbehandlung dienen, etwa Alten- oder Wohnheime; Bergekosten und Kosten der Beförderung bis ins Tal nach Unfällen in Ausübung von Sport und Touristik; Kosten eines medizinisch notwendigen Heimtransportes aus dem Urlaubsland.
Quelle: Fahrtkosten, Transportkosten & Flugrettung - Kostenübernahme · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)
Bund
Gesundheit
Kuraufenthalt, Zuzahlung und Kurkostenbeitrag (BVAEB)
Sachleistung mit einkommensabhängiger Zuzahlung pro Tag: keine Zuzahlung unter einem Brutto-Bezug von 1.308,39 Euro, 11,06 Euro bis zu einem Brutto-Bezug von 1.889,77 Euro, 18,96 Euro bis zu einem Brutto-Bezug von 2.471,16 Euro und 26,87 Euro über einem Brutto-Bezug von 2.471,16 Euro. Wird kein Aufenthalt in einer Einrichtung in Anspruch genommen, beträgt der Kurkostenbeitrag im Inland täglich 21,00 Euro und im Ausland täglich 25,00 Euro.
Kuraufenthalte der BVAEB bei medizinischer Notwendigkeit, mit Zuzahlung. Innerhalb von fünf Jahren sind zwei Kuren möglich, eine Wiederholung frühestens 18 Monate nach der letzten.
- Wer
- bei der BVAEB Versicherte und mitversicherte Angehörige
- So geht's
- Antragsformular aus der Service-Zone oder von der Kundenservicestelle beziehen, den medizinischen Teil ärztlich ausfüllen lassen und an die Kundenservicestelle senden.
Aufpassen: touristische Abgaben sind ab 01.07.2026 unabhängig vom Einkommen und auch bei Befreiung von der Zuzahlung selbst zu tragen; Reise- und Fahrtkosten zur nächstgelegenen Einrichtung nur bei Befreiung von der Rezeptgebühr.
Quelle: Kuraufenthalt / Kur für Diabetes, Bewegung, Stress Rauchen · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)
Bund
Gesundheit
Zuschuss zur FSME-Impfung (BVAEB)
Zuschuss von 19,60 Euro je Teilimpfung gegen Frühsommermeningoenzephalitis. Der Zuschuss kann auch so geleistet werden, dass die BVAEB das Impfserum zu einem um diesen Betrag verminderten Preis zur Verfügung stellt.
Zuschuss der BVAEB je Teilimpfung gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis, also der Zeckenimpfung.
- Wer
- bei der BVAEB Versicherte und Anspruchsberechtigte, die sich gegen Frühsommermeningoenzephalitis impfen lassen
- So geht's
- Zuschuss über die Kundenservicestelle oder direkt über den verminderten Preis des Impfserums; Fahrtkosten über das Formular Fahrtkosten.
Aufpassen: Schutzimpfungen sind grundsätzlich keine Leistung der sozialen Krankenversicherung; nur in bestimmten Fällen werden Zuschüsse geleistet oder Kosten übernommen; für Reiseimpfungen kann kein Kostenersatz geleistet werden.
Quelle: Satzung 2026 · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)
Bund
Gesundheit
Medizinische Rehabilitation (BVAEB)
Sachleistung: medizinische Maßnahmen wie stationäre und ambulante Aufenthalte in Rehabilitationszentren sowie die Kostenübernahme von Körperersatzstücken. Ergänzend berufliche Maßnahmen wie Weiterbildung und Umschulung und soziale Maßnahmen wie Darlehen zur behindertengerechten Adaptierung der Wohnung. Für stationäre Rehabilitationsaufenthalte ist die einkommensabhängige Zuzahlung zu leisten, für höchstens 28 Tage pro Kalenderjahr.
Medizinische, berufliche und soziale Rehabilitationsmassnahmen der BVAEB, von stationären und ambulanten Aufenthalten bis zur Kostenübernahme von Körperersatzstücken.
- Wer
- bei der BVAEB Versicherte und mitversicherte Angehörige mit Rehabilitationsbedarf
- So geht's
- Antragsformular über die Service-Zone oder die Kundenservicestelle, medizinischer Teil durch die Ärztin oder den Arzt, Einreichung bei der Kundenservicestelle.
Quelle: Rehabilitation – medizinische, berufliche, soziale Maßnahmen · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)
Bund
Gesundheit
Medizinische Leistungen bei Mutterschaft und Zuschuss für Hebammenhilfe (BVAEB)
Kostenübernahme für ärztliche Hilfe, Heilmittel, Heilbehelfe und Anstaltspflege wie im Versicherungsfall der Krankheit. Für den ärztlichen Beistand bei einer ambulanten Entbindung gebührt ein Zuschuss von 242,90 Euro. Für den Beistand durch eine diplomierte Kinderkranken- und Säuglingsschwester gebührt der Betrag, den die BVAEB für die Inanspruchnahme einer Hebamme aufzuwenden hätte.
Die BVAEB übernimmt bei Schwangerschaft, Entbindung und Geburt die Kosten für ärztliche Hilfe, Heilmittel, Heilbehelfe und den Aufenthalt in Krankenanstalt oder Entbindungsheim, dazu einen Zuschuss zur Hebammenhilfe.
- Wer
- weibliche Versicherte und weibliche anspruchsberechtigte Angehörige der BVAEB im Versicherungsfall der Mutterschaft
- So geht's
- den Zuschuss bei der zuständigen Kundenservicestelle beantragen; Reise- und Transportkosten aus Anlass der Inanspruchnahme von Hebammenhilfe über das Formular Fahrtkosten.
Aufpassen: bei einer Entbindung in der Sonderklasse eines öffentlichen Spitals ohne Sonderklassenvertrag, einer Privatklinik oder einem privaten Sanatorium fallen Aufzahlungskosten an, für die kein Kostenersatz geleistet wird.
Quelle: Medizinische Zusatzleistungen bei Schwangerschaft · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)
Bund
Gesundheit
Behindertenpass
Keine Geldleistung. Antrag und Ausstellung sind kostenlos. Der Pass dient als Nachweis der Behinderung für Vergünstigungen.
Amtlicher Lichtbildausweis für Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent. Er ist selbst kein Geld, aber die Eintrittskarte zu zahlreichen Vergünstigungen.
- Wer
- Personen mit einem Grad der Behinderung oder einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 Prozent, mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich, alle Altersgruppen
- So geht's
- Antrag beim Sozialministeriumservice, online mit Bürgerkarte oder Handysignatur oder mit dem bundesweiten Antragsformular. Ein Passfoto ist nicht mehr beizulegen, das Lichtbild wird aus den Lichtbildregistern des Bundes übernommen.
Aufpassen: Mit dem Behindertenpass ist keine laufende Geldleistung wie eine Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitspension verbunden; Der Behindertenpass ist nicht gleichzusetzen mit dem Bescheid über die Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigten Behinderten.
Quelle: Behindertenpass · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Sozialministeriumservice
Bund
Gesundheit
Zusatzeintragungen im Behindertenpass
Keine Geldleistung. Die Eintragung öffnet den Zugang zu weiteren Leistungen, etwa Parkausweis, Gratis-Vignette und Fahrpreisermäßigung.
Vermerke im Behindertenpass, die weitere Ansprüche auslösen, etwa die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel oder eine Fahrpreisermäßigung.
- Wer
- Inhaberinnen und Inhaber eines Behindertenpasses
- So geht's
- Antrag bei der zuständigen Landesstelle des Sozialministeriumservice, auch formlos. Für einzelne Eintragungen stehen bundesweite Formulare in Deutsch, Englisch und Französisch bereit.
Quelle: Behindertenpass - Zusatzeintragungen · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Sozialministeriumservice
Bund
Gesundheit
Zuwendung für die Anschaffung eines Assistenzhundes
Der Zuschuss ist begrenzt. Die Seite nennt keine Höhe und keinen Deckel.
Zuwendung für die Anschaffung eines qualitätsgesichert ausgebildeten Assistenzhundes, also eines Blindenführ-, Service- oder Signalhundes.
- Wer
- Menschen mit Behinderungen, die im Kontext der beruflichen Teilhabe einen Blindenführ-, Service- oder Signalhund benötigen
- So geht's
- Antrag beim Sozialministeriumservice, online mit Bürgerkarte oder Handysignatur über den Online Antrag auf Gewährung einer Förderung zu Mobilitätshilfen oder mit dem Formular Antrag auf Anschaffung eines Assistenzhundes.
Aufpassen: Eine Zuwendung für Therapiehunde kann nicht erfolgen.
Quelle: Mobilitätsförderungen · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Sozialministeriumservice
Bund
Gesundheit
Zuwendung aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung
Einmalige finanzielle Zuwendung für behinderungsbedingt notwendige Maßnahmen
Einmalige Zuwendung an Menschen, die durch ein Ereignis im Zusammenhang mit ihrer Behinderung in eine soziale Notlage geraten sind.
- Wer
- Menschen mit Behinderung, die durch ein mit ihrer Behinderung im Zusammenhang stehendes Ereignis in eine soziale Notlage geraten sind
- So geht's
- Ansuchen bei der örtlich zuständigen Landesstelle des Sozialministeriumservice, online mit Bürgerkarte oder Handysignatur oder mit dem Antragsformular.
Aufpassen: Die Gewährung ist jedenfalls dann nicht möglich, wenn das monatliche Netto-Haushaltseinkommen die Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 108 Abs. 3 ASVG übersteigt; Auf die Gewährung von Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
Quelle: Unterstützungsfonds · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Sozialministeriumservice
Bund
Gesundheit
Zuwendung für pflegende Angehörige zur Ersatzpflege
Maximal pro Jahr: bei Pflegegeld der Stufe 3 EUR 1.200,-, Stufe 4 EUR 1.400,-, Stufe 5 EUR 1.600,-, Stufe 6 EUR 2.000,-, Stufe 7 EUR 2.200,-. Bei Pflege einer demenziell erkrankten oder minderjährigen Person: Stufen 1 bis 3 EUR 1.500,-, Stufe 4 EUR 1.700,-, Stufe 5 EUR 1.900,-, Stufe 6 EUR 2.300,-, Stufe 7 EUR 2.500,-
Übernimmt nachgewiesene Kosten, wenn sich pflegende Angehörige durch professionelle oder private Ersatzpflege vertreten lassen oder einen Pflegekurs besuchen.
- Wer
- Pflegende Angehörige, die seit mindestens einem Jahr überwiegend einen nahen Angehörigen pflegen und wegen Krankheit, Urlaub oder aus anderen wichtigen Gründen verhindert sind
- So geht's
- Online-Antrag mit ID Austria oder Antragsformular Pflegende Angehörige, jeweils samt Ersatzpflegebestätigung, bei der Landesstelle des Sozialministeriumservice.
Quelle: Unterstützung für pflegende Angehörige und Zuwendung für Pflegekurse · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Sozialministeriumservice
Bund
Gesundheit
Unterstützungsangebote für schwerhörige und gehörlose Menschen
Das Angebot umfasst Gebärdensprachdolmetschungen, Schriftdolmetschungen, weitere Unterstützungen und den Einsatz neuer Technologien. Das Transparenzportal weist keinen Satz und keinen Deckel aus, das budgetierte Volumen ist als nicht bekannt angegeben.
Bündelt Unterstützungen für schwerhörige und gehörlose Menschen, darunter Gebärdensprach- und Schriftdolmetschung sowie den Einsatz neuer Technologien.
- Wer
- Schwerhörige und gehörlose Menschen sowie Trägerinnen und Träger eines Cochlea Implantats
- So geht's
- Antrag beim Sozialministeriumservice, Babenbergerstraße 5, 1010 Wien, beziehungsweise bei der zuständigen Landesstelle.
Quelle: Transparenzportal - Unterstützungsangebote für schwerhörige und gehörlose Menschen · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Bund
Gesundheit
Hilfeleistungen für Verbrechensopfer
Für Opfer, die eine schwere Körperverletzung erlitten haben, wird eine Pauschalentschädigung für Schmerzengeld in Höhe von EUR 2.000,00 bis 4.000,00 geleistet. Bei schweren Dauerfolgen gebührt ein Betrag von EUR 8.000,00 bzw. EUR 12.000,00. Daneben Ersatz des Verdienstentgangs, einkommensabhängige Zusatzleistung, Heilfürsorge, Krisenintervention, orthopädische Versorgung, Rehabilitation sowie Pflege- oder Blindenzulage.
Sozialentschädigung für Menschen, die in Österreich Opfer einer schweren Straftat geworden sind. Sie umfasst mehrere Hilfeleistungen, nicht nur eine Zahlung.
- Wer
- Staatsbürgerinnen und Staatsbürger der EU und des EWR sowie alle Personen mit rechtmäßigem Aufenthalt in Österreich, die durch eine vorsätzliche Tat eine Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung erlitten haben, sowie Hinterbliebene und Träger der Bestattungskosten
- So geht's
- Antrag beim Sozialministeriumservice, online mit Bürgerkarte oder Handysignatur oder mit einem der Antragsformulare für Verbrechensopfer beziehungsweise Hinterbliebene. Formulare liegen auch in Englisch und Französisch vor.
Aufpassen: Ausgeschlossen, wenn das Opfer oder die oder der Hinterbliebene an der Tat beteiligt war, den Täter provoziert hat, es schuldhaft unterlassen hat, an der Aufklärung mitzuwirken, oder auf Schadenersatzansprüche verzichtet hat; Die Abgeltung für sonstige Sachschäden wie Kleidung oder Wertsachen ist nicht vorgesehen; Bestattungskosten und Pauschalentschädigung für Schmerzengeld können nach Ablauf der dreijährigen Antragsfrist nicht mehr ersetzt werden.
Quelle: Verbrechensopfer-victims of crime · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Sozialministeriumservice
Bund
Gesundheit
Leistungen nach dem Impfschadengesetz
Beschädigtenrente, Erhöhungsbetrag für Schwerbeschädigte, Pflegezulage, Übernahme der Behandlungs- und Rehabilitationskosten sowie eine einmalige Entschädigung bei schwerer Körperverletzung ohne Dauerfolge. Für Hinterbliebene Sterbegeld sowie Witwen- und Waisenrente. Die Seite nennt keine Beträge.
Entschädigung für Gesundheitsschäden durch bestimmte Impfungen, darunter die bis 1980 vorgeschriebene Pockenschutzimpfung und die im Eltern-Kind-Pass genannten Impfungen.
- Wer
- Personen, die durch die bis 1980 vorgeschriebene Pockenschutzimpfung, eine im Mutter-Kind-Pass genannte Impfung oder eine mit Verordnung empfohlene Impfung eine Gesundheitsschädigung erlitten haben, sowie deren Hinterbliebene
- So geht's
- Antrag bei der jeweiligen Landesstelle des Sozialministeriumservice mit dem Formular für Beschädigte beziehungsweise für Hinterbliebene.
Quelle: Impfschäden · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Sozialministeriumservice
Bund
Gesundheit
Behandlungskosten bei Tuberkuloseerkrankung
Der Bund trägt die Kosten der Behandlung; die Quelle nennt keinen Betrag und keine Obergrenze.
Der Bund zahlt die Behandlung einer Tuberkulose, solange die Erkrankung noch aktiv ist. Einen Betrag und eine Obergrenze nennt die Quelle nicht.
- Wer
- Personen, die an Tuberkulose erkrankt sind, solange zumindest ein sicheres Aktivitätszeichen vorliegt
- So geht's
- Antrag bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde; die Gewährung ist auch von Amts wegen möglich.
Aufpassen: Keine Kostenübernahme durch den Bund, sofern ein Träger der Sozialversicherung, eine Krankenfürsorgeanstalt oder eine private Krankenversicherung aufzukommen hat; Ansprüche aus Kriegsopferversorgung, Heeresversorgung oder Opferfürsorge gehen vor
Quelle: Transparenzportal - Behandlungskosten für Tuberkuloseerkrankung · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion VI
Bund
Gesundheit
Hilfsfonds für Opfer von Verbrechen besonderer Schwere und Tragweite
Unterstützungsleistungen zur finanziellen Abgeltung der erlittenen Schmerzen, Übernahme der Überführungs- und Bestattungskosten sowie psychosoziale Unterstützungsleistung; die Quelle nennt keine Beträge.
Zahlt Opfern schwerer Verbrechen Geld für die erlittenen Schmerzen und übernimmt Überführungs- und Bestattungskosten. Dazu kommt psychosoziale Unterstützung für Betroffene; Beträge nennt die Quelle nicht.
- Wer
- Opfer von Verbrechen besonderer Schwere und Tragweite sowie betroffene Angehörige
- So geht's
- Ansuchen bei einer Opfereinrichtung, die in der allgemeinen Opferhilfe führend tätig ist.
Quelle: Transparenzportal - Hilfsfonds zur Unterstützung für Opfer von Verbrechen besonderer Schwere und Tragweite · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion IV - Gruppe B
Bund
Gesundheit
Humangenetische Untersuchungen für Nichtversicherte
Übernahme der Kosten für humangenetische Untersuchungen durch den Bund; die Quelle nennt keinen Betrag.
Der Bund zahlt humangenetische Untersuchungen für Menschen ohne Versicherung. Einen Betrag nennt die Quelle nicht.
- Wer
- Nichtversicherte Personen, bei denen der Verdacht auf eine genetisch bedingte Erkrankung oder eine Chromosomenanomalie besteht, sowie Eltern mit Kinderwunsch oder bereits eingetretener Schwangerschaft in den in der Verordnung genannten Fällen
- So geht's
- Die Quelle beschreibt keinen Antragsweg für Privatpersonen und vermerkt, dass sich die Förderung an Erbringer von Sachleistungen richtet.
Quelle: Transparenzportal - Humangenetische Untersuchungen für Nichtversicherte · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Bund
Gesundheit
IVF-Fonds: Übernahme von 70 Prozent der Behandlungskosten bei In-vitro-Fertilisation
Übernahme von 70 % der Behandlungskosten für Maßnahmen der In-vitro-Fertilisation (IVF).
Der Fonds übernimmt 70 Prozent der Behandlungskosten für eine In-vitro-Fertilisation, also für medizinisch unterstützte Fortpflanzung bei unerfülltem Kinderwunsch. Welche Voraussetzungen gelten, steht laut Quelle im IVF-Gesetz.
- Wer
- Paare mit unerfülltem Kinderwunsch, bei denen Behandlungen durch bestimmte Methoden der medizinisch unterstützten Fortpflanzung medizinisch notwendig sind
- So geht's
- Die Quelle verweist für die Voraussetzungen auf § 4 IVF-Gesetz und für Termine und Fristen auf einen Link; einen eigenen Antragsweg beschreibt sie nicht. Die Behandlung läuft über die Vertragszentren.
Quelle: Transparenzportal - Unterstützungsleistung bei unerfülltem Kinderwunsch · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion VI; als weitere Förderungsgeber nennt die Quelle das Bundeskanzleramt – Sektion Familie und Jugend und den Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
Bund
Gesundheit
Reisekostenerstattung bei Untersuchungen nach dem Tuberkulosegesetz
Vergütung der notwendigen Reisekosten; sinngemäß anzuwenden sind die Bestimmungen des Gebührenanspruchsgesetzes über die Reisekosten der Zeugen. Die Quelle nennt keinen Betrag.
Ersetzt die notwendigen Reisekosten, wenn jemand zu einer Untersuchung nach dem Tuberkulosegesetz muss. Wie hoch der Ersatz ausfällt, sagt die Quelle nicht; sie verweist auf die Regeln des Gebührenanspruchsgesetzes über die Reisekosten der Zeugen.
- Wer
- Personen, die Erhebungsuntersuchungen, Kontrolluntersuchungen oder Reihenuntersuchungen nach dem Tuberkulosegesetz unterzogen werden
- So geht's
- Geltendmachung bei der Bezirksverwaltungsbehörde, binnen zwei Wochen nach Abschluss der Untersuchung.
Quelle: Transparenzportal - Reisekostenerstattung im Zusammenhang mit Untersuchungen nach Tuberkulosegesetz · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion VI
Bund
Gesundheit
Unterstützungsleistung bei unerfülltem Kinderwunsch für natürliche Personen (Pauschalbetrag für Hoden- bzw. Nebenhodenpunktion)
Die Kosten des Eingriffs werden mit einem Pauschalbetrag abgegolten; die Quelle nennt die Höhe des Pauschalbetrags nicht.
Bei schlechtem Spermiogramm lassen sich Samenzellen durch eine Hoden- oder Nebenhodenpunktion gewinnen. Die Kosten dieses Eingriffs deckt ein Pauschalbetrag; wie hoch er ist, sagt die Quelle nicht.
- Wer
- Personen mit unerfülltem Kinderwunsch, bei denen wegen eines schlechten Spermiogramms eine Hoden- bzw. Nebenhodenpunktion durchgeführt wird
- So geht's
- Die Quelle beschreibt keinen Antragsweg; sie nennt als Leistungsart „Direkte Förderungen“ und verweist für Termine und Fristen auf einen Link.
Quelle: Transparenzportal - Unterstützungsleistung bei unerfülltem Kinderwunsch - natürliche Personen · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion VI; als weitere Förderungsgeber nennt die Quelle den Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und das Bundeskanzleramt – Sektion „Familie und Jugend“
Bund
Gesundheit
Unterstützungsleistung für FSME-Impfungen nicht versicherter Personen
Finanzieller Ersatz von Aufwendungen der Krankenversicherungsträger für FSME-Impfungen Nichtversicherter; die Quelle nennt keinen Betrag.
Der Bund ersetzt den Krankenversicherungsträgern die Kosten für FSME-Impfungen von Menschen ohne Versicherung. Einen Betrag nennt die Quelle nicht, und einen eigenen Antragsweg für Privatpersonen beschreibt sie nicht.
- Wer
- Nichtversicherte mit Wohnort in Österreich
- So geht's
- Die Quelle beschreibt keinen Antragsweg für Privatpersonen: der Ersatz geht an die Krankenversicherungsträger, und die Förderung richtet sich laut Quelle an Erbringer von Sachleistungen.
Quelle: Transparenzportal - Unterstützungsleistungen (FSME) für nicht versicherte Personen · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion VII
Bund
Gesundheit
Unterstützungsleistungen für Personen, die an Hepatitis C erkrankt sind
Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Schweregrad der Erkrankung; Auszahlungen erfolgen durch den Unterstützungsfonds. Die Quelle nennt keine Beträge.
Zahlt Geld an Menschen, die in Österreich durch die Spende von Blut oder Blutbestandteilen mit dem Hepatitis-C-Virus infiziert wurden. Die Höhe richtet sich nach dem Schweregrad der Erkrankung; Beträge nennt die Quelle nicht.
- Wer
- Personen, die in Österreich durch die Spende von Blut oder Blutbestandteilen mit dem Hepatitis-C-Virus infiziert wurden
- So geht's
- Der Antrag steht Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung und kann online gestellt werden.
Quelle: Transparenzportal - Unterstützungsleistungen für Personen, die an Hepatitis-C erkrankt sind · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion VI; als weitere Förderungsgeber nennt die Quelle diverse Bundesländer
Bund
Gesundheit
Unterstützungsleistungen für Personen, die mit dem HI-Virus infiziert sind
Monatliche Unterstützungsleistungen und/oder einmaliger Todesfallbeitrag an die die Besorgung der Verlassenschaft übernehmende Person; die Quelle nennt keine Beträge.
Zahlt monatliche Unterstützung an Menschen, die durch eine medizinische Behandlung oder durch berufliche oder freiwillige soziale Tätigkeit mit dem HI-Virus infiziert wurden, und an betroffene Familienangehörige. Dazu kommt ein einmaliger Todesfallbeitrag an jene Person, die die Verlassenschaft besorgt; Beträge nennt die Quelle nicht.
- Wer
- Personen, die durch medizinische Behandlung oder durch berufliche oder freiwillige soziale Tätigkeit mit dem HI-Virus infiziert wurden, sowie deren dadurch betroffene Familienangehörige
- So geht's
- Der Antrag steht Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung und kann online gestellt werden.
Quelle: Transparenzportal - Unterstützungsleistungen für Personen, die mit dem HI-Virus infiziert sind · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion VI; als weitere Förderungsgeber nennt die Quelle einzelne Bundesländer, den Verband der pharmazeutischen Industrie Österreichs (PHARMIG) und das Österreichische Rote Kreuz
Bund
Gesundheit
Vorsorgeuntersuchungen für Nichtversicherte
Übernahme der Kosten für Vorsorgeuntersuchungen durch den Bund; der Bund ersetzt den tatsächlich entstandenen nachgewiesenen Aufwand der Träger der Krankenversicherung. Die Quelle nennt keinen Betrag.
Der Bund zahlt die Vorsorgeuntersuchung für Menschen ohne Versicherung und ersetzt den Krankenversicherungsträgern den nachgewiesenen Aufwand. Einen Betrag nennt die Quelle nicht.
- Wer
- Personen ab 18 Jahren, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben und für die nicht bereits aufgrund einer Pflichtversicherung ein Anspruch auf diese Leistung besteht
- So geht's
- Die Untersuchung nehmen die Träger der Krankenversicherung vor; einen eigenen Antragsweg beschreibt die Quelle nicht.
Aufpassen: Anspruch aufgrund einer Pflichtversicherung oder freiwilligen Versicherung; Gewährung durch eine Krankenfürsorgeeinrichtung; Ein anderer Staat ist aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 oder eines zwischenstaatlichen Abkommens für die Durchführung der Krankenversicherung zuständig
Quelle: Transparenzportal - Vorsorgeuntersuchungen für Nichtversicherte · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Bund
Gesundheit
Familiengeld und Taggeld aus der Unfallversicherung bei Anstaltspflege
Tägliches Familiengeld als Prozentsatz eines Zwölftels der jährlichen Bemessungsgrundlage: für einen Angehörigen 1,6 %, für jeden weiteren Angehörigen 0,4 %, höchstens jedoch 2,8 %. Ohne anspruchsberechtigte Angehörige gebührt Taggeld in Höhe von 1 v. H. eines Zwölftels der Bemessungsgrundlage.
Wer wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit in Anstaltspflege ist, bekommt Familiengeld für die anspruchsberechtigten Angehörigen; es lässt sich direkt an sie auszahlen. Ohne solche Angehörige gibt es stattdessen Taggeld, und beide Beträge errechnen sich aus einem Zwölftel der jährlichen Bemessungsgrundlage.
- Wer
- Versehrte in Anstaltspflege wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit; das Familiengeld kann unmittelbar den anspruchsberechtigten Angehörigen ausgezahlt werden
- So geht's
- Über den zuständigen Unfallversicherungsträger im Zuge der Anstaltspflege. Die Quelle nennt keine Antragspflicht und vermerkt, dass das Familiengeld unmittelbar den Angehörigen ausgezahlt werden kann.
Aufpassen: Kindergartenkinder, Schülerinnen bzw. Schüler und Studenten haben keinen Anspruch auf Familiengeld; Kein Anspruch bei Bezug einer Pension aus der gesetzlichen Pensionsversicherung; Kein Anspruch bei Weiterbezug von mehr als 50 % der vollen Geld- und Sachbezüge
Quelle: Transparenzportal - Familiengeld aus der Unfallversicherung bei Anstaltspflege · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, gesetzliche Unfallversicherung (ASVG, B-KUVG, BSVG); Förderungsgeber laut Quelle: BM für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion II
Bund
Gesundheit
Unterhaltskostenzuschuss während der Rehabilitation eines Angehörigen (Pensionsversicherung)
Zuschuss zu den Unterhaltskosten für die Dauer der Rehabilitation eines Angehörigen; die Quelle nennt keine Höhe.
Bekommt ein Angehöriger eine medizinische Rehabilitation und entsteht dadurch eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung, kann der Pensionsversicherungsträger einen Zuschuss zu den Unterhaltskosten zahlen. Wie hoch der Zuschuss ist, sagt die Quelle nicht.
- Wer
- Versicherte, die durch die Rehabilitation eines Angehörigen eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung tragen
- So geht's
- Antrag beim zuständigen Pensionsversicherungsträger; die Quelle vermerkt ausdrücklich, dass Antragstellung erforderlich ist.
Quelle: Transparenzportal - Unterhaltskostenzuschuss im Zweig Pensionsversicherung · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, gesetzliche Pensionsversicherung (ASVG, GSVG, BSVG); Förderungsgeber laut Quelle: BM für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion II
Bund
Gesundheit
Übergangsbetrag aus der Unfallversicherung (Einmalzahlung statt Übergangsrente)
Ein dem einzelnen Fall angemessener Übergangsbetrag an Stelle der längstens für zwei Jahre zuerkennbaren Übergangsrente; er darf höchstens den Betrag der Jahresvollrente erreichen.
Zahlt an Stelle der Übergangsrente einen einmaligen Betrag, wenn der Verdacht auf eine drohende Berufskrankheit besteht und die Übergangsrente ausläuft. Der Betrag darf höchstens so hoch sein wie die Jahresvollrente; einen Rechtsanspruch gibt es nicht.
- Wer
- Versicherte, bei denen der Verdacht auf eine drohende Berufskrankheit besteht und deren Übergangsrente ausläuft
- So geht's
- Über den zuständigen Unfallversicherungsträger im Zusammenhang mit der Übergangsrente. Die Quelle nennt keine Antragspflicht und bezeichnet die Leistung als freiwillige Barleistung ohne Rechtsanspruch.
Aufpassen: Kein Rechtsanspruch: freiwillige Barleistung
Quelle: Transparenzportal - Übergangsbetrag aus der Unfallversicherung · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, gesetzliche Unfallversicherung (ASVG, B-KUVG, BSVG); Förderungsgeber laut Quelle: BM für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion II
Bund
Gesundheit
Übergangsgeld im Zweig Pensionsversicherung (Geldleistung während der Rehabilitation)
Die Höhe entspricht der zum Anfallszeitpunkt der Rehabilitationsmaßnahmen fiktiven Pensionshöhe; ein allfälliges Erwerbseinkommen, Arbeitslosengeld oder eine Beihilfe des Arbeitsmarktservice wird angerechnet.
Zahlt während einer medizinischen Rehabilitation oder einer beruflichen Ausbildung Geld, wenn kein Anspruch auf Rehabilitations- oder Umschulungsgeld besteht. Die Höhe entspricht der fiktiven Pension zum Zeitpunkt der Rehabilitation; Erwerbseinkommen, Arbeitslosengeld und Beihilfen des Arbeitsmarktservice werden angerechnet.
- Wer
- Versicherte während medizinischer Maßnahmen der Rehabilitation oder einer beruflichen Ausbildung in diesem Rahmen, sofern kein Anspruch auf Rehabilitations- oder Umschulungsgeld besteht
- So geht's
- Antrag beim zuständigen Pensionsversicherungsträger; die Quelle vermerkt ausdrücklich, dass Antragstellung erforderlich ist.
Quelle: Transparenzportal - Übergangsgeld im Zweig Pensionsversicherung · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, gesetzliche Pensionsversicherung (ASVG, GSVG, BSVG); Förderungsgeber laut Quelle: BM für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion II
Bund
Gesundheit
Übergangsrente aus der Unfallversicherung (bei drohender Berufskrankheit)
Übergangsrente längstens für zwei Jahre bis zur Höhe der Vollrente, um eine Verdienstminderung oder sonstige wirtschaftliche Benachteiligung auszugleichen; die Quelle nennt keinen Eurobetrag.
Zahlt längstens zwei Jahre lang eine Rente, wenn die bisherige Beschäftigung eine Berufskrankheit auslösen oder verschlechtern würde und deshalb ein Wechsel in eine andere Erwerbstätigkeit nötig ist. Sie gleicht den dadurch geringeren Verdienst aus und reicht höchstens bis zur Höhe der Vollrente.
- Wer
- Versicherte, bei denen die Fortsetzung der bisherigen Beschäftigung die Gefahr birgt, dass eine Berufskrankheit entsteht oder sich verschlechtert, und die zu einer anderen Erwerbstätigkeit wechseln
- So geht's
- Über den zuständigen Unfallversicherungsträger. Die Quelle nennt keine Antragspflicht und formuliert die Leistung als Kann-Leistung des Trägers.
Quelle: Transparenzportal - Übergangsrente aus der Unfallversicherung · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, gesetzliche Unfallversicherung (ASVG, B-KUVG, BSVG); Förderungsgeber laut Quelle: BM für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion II
Bund
Gesundheit
Geldleistungen der AUVA nach Arbeitsunfall und Berufskrankheit (Versehrtenrente, Integritätsabgeltung, Pflegegeld, Leistungen bei Tod)
Die Quelle nennt keine Beträge der einzelnen Leistungen. Entscheidend ist laut Quelle die Bemessungsgrundlage, in der Regel die Summe der Arbeitsverdienste im Kalenderjahr vor dem Eintritt des Arbeitsunfalls oder der Berufskrankheit bis zur Höchstbeitragsgrundlage.
Fasst die Geldleistungen der AUVA nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit zusammen: Versehrtenrenten und Integritätsabgeltung, Pflegegeld sowie Leistungen bei Tod. Wie hoch sie ausfallen, hängt von der Bemessungsgrundlage ab, also in der Regel vom Arbeitsverdienst im Kalenderjahr vor dem Unfall oder der Erkrankung.
- Wer
- Versehrte nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit sowie deren Hinterbliebene
- So geht's
- Über die Unfallmeldung und die Leistungsabteilung der zuständigen AUVA-Landesstelle. Die Quelle nennt keinen eigenen Antrag für diese Geldleistungen.
Quelle: Leistungen auf einen Blick: Finanzielle Entschädigung · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA), gesetzliche Unfallversicherung
Bund
Gesundheit
Unfallheilbehandlung der AUVA (Sachleistungen und Barleistungen nach Arbeitsunfall oder Berufskrankheit)
Sachleistungen ohne zeitliche Begrenzung: ärztliche Hilfe, Heilmittel, Heilbehelfe wie Bandagen, Rollstühle oder Hörgeräte und Pflege in Kranken-, Kur- und sonstigen Einrichtungen. Dazu Barleistungen, nämlich Familiengeld für Patientinnen und Patienten mit Angehörigen und Taggeld für Alleinstehende. Die Quelle nennt keine Beträge.
Behandelt Gesundheitsstörungen und Behinderungen aus Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ohne zeitliche Begrenzung: ärztliche Hilfe, Heilmittel, Heilbehelfe wie Bandagen, Rollstühle oder Hörgeräte und Pflege in Kranken-, Kur- und sonstigen Einrichtungen. Während einer längeren stationären Behandlung gibt es zusätzlich Familiengeld für Patientinnen und Patienten mit Angehörigen und Taggeld für Alleinstehende.
- Wer
- Versicherte mit Gesundheitsstörungen oder Behinderungen, die durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursacht wurden
- So geht's
- Über die Unfallmeldung; behandelt wird in den Einrichtungen der AUVA. Die Quelle nennt keinen eigenen Antrag.
Aufpassen: Kein Familiengeld oder Taggeld, solange eine Pension aus der gesetzlichen Pensionsversicherung bezogen wird; Kein Familiengeld oder Taggeld bei Weiterbezug von mehr als 50 Prozent der vollen Einkünfte und Sachleistungen; bei Weiterbezug von 50 Prozent wird die Hälfte gezahlt; Kindergartenkinder, Schülerinnen und Schüler, Studierende und Pensionistinnen und Pensionisten haben keinen Anspruch auf Familiengeld oder Taggeld
Quelle: Leistungen auf einen Blick: Unfallheilbehandlung · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA), gesetzliche Unfallversicherung
Bund
Gesundheit
Gesamtvergütung aus der Unfallversicherung (Abfindung einer vorläufigen Versehrtenrente)
Einmalige Gesamtvergütung in der Höhe des voraussichtlichen Rentenaufwandes. Bei bäuerlichen Betriebsrenten Einmalzahlung entsprechend dem Ausmaß der Rente zum Zeitpunkt des Pensionsanfalles oder der Betriebsaufgabe und der voraussichtlichen weiteren Bezugsdauer. Die Quelle nennt keinen Eurobetrag.
Ist nur eine vorläufige Versehrtenrente zu erwarten, kann der Unfallversicherungsträger sie mit einer einmaligen Gesamtvergütung in Höhe des voraussichtlichen Rentenaufwandes abgelten. Bei bäuerlichen Betriebsrenten kommt die Einmalzahlung bei Betriebsaufgabe oder beim Anfall einer Pension.
- Wer
- Versehrte mit einer voraussichtlich nur vorläufigen Versehrtenrente; bei bäuerlichen Betriebsrenten Personen, die den Betrieb aufgeben oder eine Pension wegen Alters oder Erwerbsunfähigkeit nach dem BSVG antreten
- So geht's
- Über den zuständigen Unfallversicherungsträger. Die Quelle nennt keine Antragspflicht und formuliert die Gesamtvergütung als Kann-Leistung des Trägers, bei bäuerlichen Betriebsrenten als zwingende Einmalzahlung.
Quelle: Transparenzportal - Gesamtvergütung aus der Unfallversicherung · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, gesetzliche Unfallversicherung (ASVG, B-KUVG, BSVG); Förderungsgeber laut Quelle: BM für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion II
Bund
Gesundheit
teilweise offen
Kostenzuschüsse zu Schutzimpfungen (SVS)
Kostenzuschuss für Zeckenschutzimpfungen außerhalb der Impfaktion, Kostenzuschuss zu den Impfkosten gegen Pneumokokken für Versicherte ab 50 Jahren und Kostenersätze für bestimmte Impfungen bei berufsbedingten Auslandsreisen. Ein Großteil der Schutzimpfungen für Kinder bis zum 15. Lebensjahr ist im Rahmen des Gratiskinderimpfprogramms kostenlos. Die Höhe der Zuschüsse nennt die Seite nicht.
Die SVS bezuschusst Schutzimpfungen, darunter die Zeckenschutzimpfung und die Impfung gegen Pneumokokken ab 50 Jahren.
- Wer
- bei der SVS Versicherte; der Pneumokokken-Zuschuss gilt für Versicherte ab 50 Jahren, das Gratiskinderimpfprogramm für Kinder bis zum 15. Lebensjahr
- So geht's
- weiterführende Informationen und Antragstellung über die zuständige SVS-Landesstelle.
Quelle: Schutzimpfungen · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS)
Bund
Gesundheit
Stand unklar
Ergotherapie und Logopädie: kein eigener Kostenzuschuss der BVAEB auffindbar
kein bezifferter Kostenzuschuss auffindbar. Die Satzung 2026 nennt in Anhang 2 keine Position für Ergotherapie oder Logopädie, und die BVAEB führt für beide Berufsgruppen keine eigene Versichertenseite.
Kein eigenes Programm: für Ergotherapie und Logopädie ist in der BVAEB-Satzung kein eigener Zuschuss auffindbar. Ohne Vertragstarif greift der allgemeine pauschale Kostenzuschuss.
- Wer
- bei der BVAEB Versicherte und Anspruchsberechtigte mit Bedarf an Ergotherapie oder Logopädie
- So geht's
- für Leistungen ohne Vertragstarif gilt nach der Kostenerstattungsseite ein in der Satzung geregelter pauschaler Kostenzuschuss; für Ergotherapie und Logopädie ist ein solcher in Anhang 2 der Satzung 2026 nicht ausgewiesen. Auskunft erteilen die Kundenservicestellen.
Quelle: Satzung 2026 · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)
Bund
Gesundheit
gibt es nicht mehr
Abfindung von Renten aus der Unfallversicherung (einmaliger Kapitalbetrag statt Versehrtenrente)
Einmaliger Kapitalbetrag an Stelle der Rente, berechnet nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Bei Renten bis zu 25 % MdE wird die Rente zur Gänze abgefunden, bei höherer MdE zur Gänze oder teilweise. Bäuerliche Betriebsrenten dürfen nur mit der Hälfte des Kapitalwerts abgefunden werden.
Zahlt statt der laufenden Rente aus der Unfallversicherung einen einmaligen Kapitalbetrag, berechnet nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Die Abfindung braucht die Zustimmung der versehrten Person und liegt im Ermessen des Trägers; einen Rechtsanspruch gibt es nicht.
- Wer
- Bezieherinnen und Bezieher einer Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Versehrtenrente, bäuerliche Betriebsrente)
- So geht's
- Anregung beim zuständigen Unfallversicherungsträger. Die Abfindung setzt die Zustimmung der versehrten Person voraus und liegt im Ermessen des Trägers, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Aufpassen: Kein Rechtsanspruch: die Abfindung liegt im Ermessen des Unfallversicherungsträgers; Abfindungen von Versehrten(Betriebs)renten werden laut Quelle aktuell nicht durchgeführt
Quelle: Transparenzportal - Abfindung von Renten aus der Unfallversicherung · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, gesetzliche Unfallversicherung (ASVG, B-KUVG, BSVG); Förderungsgeber laut Quelle: BM für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion II
Bund
Gesundheit
teilweise offen
Kleidermehrverschleißpauschale (jährliche Pauschale für Prothesen-, Selbstfahrer- und Stützmieder-Nutzung)
Jährliche Pauschale entsprechend den zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Sätzen der Richtlinien des Versicherungsträgers; die Quelle nennt keine Höhe.
Zahlt einmal im Jahr eine Pauschale für den Mehrverschleiß an Kleidung: an Prothesenträgerinnen und Prothesenträger, an Querschnittgelähmte mit Inkontinenz von Blase und Darm, an Benützerinnen und Benützer von Selbstfahrern und an Trägerinnen und Träger von Stützmiedern. Die Höhe richtet sich nach den geltenden Sätzen der Richtlinien des Versicherungsträgers.
- Wer
- Prothesenträgerinnen und Prothesenträger, Querschnittgelähmte mit Inkontinenz der Blase und des Darmes, Benützerinnen und Benützer von Selbstfahrern und Trägerinnen und Träger von Stützmiedern
- So geht's
- Über den zuständigen Versicherungsträger, für öffentlich Bedienstete die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, sonst den Unfallversicherungsträger. Die Quelle nennt keine Antragspflicht.
Quelle: Transparenzportal - Kleidermehrverschleißpauschale aus der Krankenversicherung · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung; Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (B-KUVG) und Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (ASVG); Förderungsgeber laut Quelle: BM für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion II
Bund
Gesundheit
teilweise offen
Psychosoziale und juristische Prozessbegleitung für Opfer
kostenlose psychosoziale Vorbereitung und Begleitung zu Vernehmungen im Ermittlungs- und Hauptverfahren sowie juristische Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt; die Quelle nennt keinen Betrag für die einzelne Person.
Begleitet Opfer kostenlos durch das Strafverfahren, mit Vorbereitung auf das Verfahren und Begleitung zu Vernehmungen sowie mit rechtlicher Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt. Es gibt sie auf Verlangen über eine vom Justizministerium beauftragte Opferhilfeeinrichtung.
- Wer
- Opfer im Sinne des § 65 Z 1 lit. a oder b StPO, die Prozessbegleitung verlangen
- So geht's
- Verlangen bei einer vom BMJ beauftragten Opferhilfeeinrichtung; diese prüft die gesetzlichen Voraussetzungen und gewährt die Prozessbegleitung
Quelle: Transparenzportal - Psychosoziale und juristische Prozessbegleitung für Opfer gemäß § 66b StPO · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bundesministerium für Justiz (BMJ), Präsidialsektion
Bildung 52
Wien
Bildung
Wiener Mobilpass
kein Geldbetrag, sondern Ermäßigungen
Ausweis, der sozial schwächeren Wienerinnen und Wienern Ermäßigungen verschafft, unter anderem bei Volkshochschule, Bädern, Büchereien, Wiener Linien und der Hundeabgabe.
- Wer
- Volljährige Personen mit geringem Einkommen und Hauptwohnsitz in Wien
- So geht's
- automatische Zusendung an bestimmte Gruppen, sonst Online-Ansuchen oder MA 40 (Post, E-Mail mobilpass@ma40.wien.gv.at, persönlich)
Quelle: Mobilpass beim Sozialamt Wien - Voraussetzungen, Beratung, Kontakt - Stadt WienStartseite wien.gv.at · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Land Wien
Wien
Bildung
waff Bildungskonto für alle
50 Prozent der Kurs- und Prüfungskosten
Übernimmt die Hälfte der Kosten einer Aus- oder Weiterbildung für Wienerinnen und Wiener, die beschäftigt oder arbeitslos sind. Eine Einkommensobergrenze gibt es hier nicht.
- Wer
- Beschäftigte und arbeitslose Personen mit Hauptwohnsitz in Wien
- So geht's
- Antrag beim waff
Quelle: Bildungskonto für alle - WAFF · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (waff), Fonds der Stadt Wien
Wien
Bildung
waff Bildungskonto für höhere Abschlüsse
30 bis 50 Prozent der Kurskosten, gestaffelt nach Einkommen
Fördert das Nachholen höherer Abschlüsse: Berufsreifeprüfung, Matura, zweiter Lehrabschluss, Meister-, Werkmeister- oder Befähigungsprüfung. Seit 01.01.2026 gilt eine Einkommensgrenze.
- Wer
- Personen mit Hauptwohnsitz in Wien und Netto-Einkommen bis 2.800 Euro monatlich, die einen höheren Abschluss nachholen
- So geht's
- Antrag beim waff
Quelle: Das Bildungskonto für höhere Abschlüsse – waff · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (waff), Fonds der Stadt Wien
Wien
Bildung
AK Wien Bildungsgutschein und Digi-Bonus
je 150 Euro
Zwei Gutscheine der AK Wien als Startkapital für Weiterbildung: der Bildungsgutschein allgemein, der Digi-Bonus für den Einstieg in die digitale Arbeitswelt.
- Wer
- AK-Wien-Mitglieder, die eine Weiterbildung machen wollen
- So geht's
- Anforderung über https://wien.arbeiterkammer.at/bildungsgutschein, Zusendung an die Wohnadresse; Einlösung bei der Kursanmeldung
Aufpassen: Barablöse von Gutscheinen oder Boni ist nicht möglich; Rückerstattung von Teilbeträgen ist nicht möglich.
Quelle: AK Bildungsgutschein und Digi-Bonus | Arbeiterkammer Wien · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Arbeiterkammer Wien
Oberösterreich
Bildung
AK Bildungsbonus Oberösterreich
40 Prozent des Kurspreises
Erstattet Mitgliedern der AK Oberösterreich einen Teil der Kurskosten für Aus- und Weiterbildung. Das Geld wird auf das eigene Konto überwiesen.
- Wer
- AK-OÖ-Mitglieder in Aus- und Weiterbildung
- So geht's
- Online-Antragsformular über den Link in der Kurseinladung
Aufpassen: keine Verständigung, wenn die 150 Euro bereits ausgeschöpft sind oder die Anwesenheit von drei Vierteln nicht erfüllt ist.
Quelle: AK Bildungsbonus | Arbeiterkammer Oberösterreich · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Arbeiterkammer Oberösterreich
Niederösterreich
Bildung
AK Bildungsbonus Niederösterreich
Dienstnehmer:innen 50 Prozent der Kurskosten; Kinderbetreuungsgeldbezieher:innen 50 Prozent; Arbeitssuchende 100 Prozent; Mitglieder ab 50 Jahren 50 Prozent
Erstattet Mitgliedern der AK Niederösterreich einen Teil der Kurskosten. Gefördert werden nur Kurse, die im Programm mit dem AK-Logo gekennzeichnet sind, etwa Sprach-, Gesundheits- und Staplerkurse.
- Wer
- AK-NÖ-Mitglieder, gestaffelt nach Erwerbsstatus und Alter
- So geht's
- Online-Antrag nach Kursabschluss, alternativ Hilfe in einer AK-Bezirksstelle
Quelle: Bildungsbonus | Arbeiterkammer Niederösterreich · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Arbeiterkammer Niederösterreich
Bund
Bildung
Studienbeihilfe
Grundbetrag 451 Euro; Erhöhungen um 336 Euro, um 324 Euro ab dem vollendeten 24. Lebensjahr, um 40 Euro ab dem vollendeten 27. Lebensjahr, um 161 Euro bei gesetzlicher Verpflichtung zur Pflege und Erziehung mindestens eines Kindes sowie um 240 Euro bzw. 630 Euro bei Behinderung. Monatliche Auszahlung, niedrigste monatliche Studienbeihilfe 5 Euro. Bei Studienbeihilfe nach Selbsterhalt monatlich höchstens 1.111 Euro, ab Vollendung des 27. Lebensjahres höchstens 1.151 Euro. Alle Beträge beziehen sich auf das Studienjahr 2026/27.
Beihilfe für Studierende, deren Eltern für den Studienunterhalt nicht ausreichend aufkommen können. Die Höhe wird aus einem Grundbetrag und dem Einkommen der Eltern berechnet.
- Wer
- Sozial förderungswürdige ordentliche Studierende mit günstigem Studienerfolg; als Sonderform für Selbsterhalterinnen und Selbsterhalter, die sich vor dem Bezug wenigstens vier Jahre mit mindestens 11.000 Euro jährlich selbst erhalten haben
- So geht's
- Online-Antrag der Studienbeihilfenbehörde oder Formularantrag an die zuständige Stipendienstelle; bei bereits zwei bewilligten Semestern erfolgt die neuerliche Antragstellung jährlich automatisch als Systemantrag.
Quelle: Studienbeihilfe - Stipendium.at · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Bund, Studienbeihilfenbehörde
Bund
Bildung
Schulbeihilfe nach dem Schülerbeihilfengesetz
jährlicher Grundbetrag 1.895 Euro; Erhöhung bei besonders berücksichtigungswürdigen Umständen, Verminderung um die zumutbare Unterhaltsleistung und einen Anteil des eigenen Einkommens
Jährliche Beihilfe für Schülerinnen und Schüler ab der 10. Schulstufe, die im Sinne des Schülerbeihilfengesetzes bedürftig sind.
- Wer
- Schülerinnen und Schüler ab der 10. Schulstufe an einer österreichischen mittleren oder höheren Schule, die im Sinne des Schülerbeihilfengesetzes sozial bedürftig sind
- So geht's
- Online-Antrag mit ID Austria samt von der Schule unterzeichneter Schulbestätigung, oder Papierantrag bei der zuständigen Beihilfenbehörde.
Quelle: Schulbeihilfe · abgerufen am 16.10.2026 · Träger: Bund, Bundesministerium für Bildung
Bund
Bildung
Heim- und Fahrtkostenbeihilfe nach dem Schülerbeihilfengesetz
jährlicher Grundbetrag der Heimbeihilfe 2.254 Euro; Fahrtkostenbeihilfe 173 Euro jährlich, die nur Schülerinnen und Schülern mit Heimbeihilfe gebührt und automatisch zuerkannt wird
Beihilfe ab der 9. Schulstufe für Schülerinnen und Schüler, die wegen der Entfernung zur Schule außerhalb des elterlichen Wohnorts wohnen müssen.
- Wer
- Sozial bedürftige Schülerinnen und Schüler ab der 9. Schulstufe, die zum Zweck des Schulbesuches außerhalb des Wohnortes der Eltern wohnen
- So geht's
- Online-Antrag mit ID Austria samt Schulbestätigung, oder Papierantrag bei der zuständigen Beihilfenbehörde. Die Fahrtkostenbeihilfe muss nicht gesondert beantragt werden.
Quelle: Heim- und Fahrtkostenbeihilfe · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Bund, Bundesministerium für Bildung
Bund
Bildung
Besondere Schulbeihilfe für berufstätige Schülerinnen und Schüler
1.200 Euro monatlich; bei verehelichten Schülerinnen und Schülern, deren Ehe- oder eingetragene Partnerinnen oder Partner keine Einkünfte beziehen, Erhöhung um monatlich 546 Euro sowie um weitere 206 Euro monatlich für jedes unterhaltsberechtigte Kind
Beihilfe für berufstätige Schülerinnen und Schüler kurz vor dem Abschluss einer höheren Schule für Berufstätige, etwa einer Abendschule.
- Wer
- Berufstätige Schülerinnen und Schüler einer höheren Schule für Berufstätige während der sechs Monate vor der abschließenden Prüfung
- So geht's
- Online-Antrag mit ID Austria oder Papierantrag bei der zuständigen Beihilfenbehörde.
Quelle: Schul- und Heimbeihilfe · abgerufen am 16.10.2026 · Träger: Bund, Bundesministerium für Bildung
Tirol
Bildung
Ausbildungsbeihilfe für Lehrlinge des Landes Tirol
200,00 Euro monatlich als nicht rückzahlbarer Mehrfachzuschuss zu den Lebenshaltungskosten; für jedes Lehrjahr ist gesondert anzusuchen
Einkommensabhängiger Zuschuss des Landes Tirol zu den Lebenshaltungskosten während einer Lehre.
- Wer
- Lehrlinge mit aufrechtem Lehr- oder Ausbildungsvertrag im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes sowie deren gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter
- So geht's
- ausschließlich elektronisch über das Online-Formular des Landes Tirol. Auszahlung: die ersten drei Monatsraten nach Ablauf der Probezeit von drei Monaten, die weiteren Raten monatlich im Nachhinein, die letzten drei Raten nach Nachweis des aufrechten oder abgeschlossenen Lehrverhältnisses
Quelle: Ausbildungsbeihilfe für Lehrlinge | Land Tirol · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Land Tirol, Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Gesellschaft und Arbeit, Bereich Arbeit
Tirol
Bildung
Begabtenförderung für Lehrlinge des Landes Tirol
nicht rückzahlbare Einmalprämie. Basisförderung 100,00 Euro für einen ausgezeichneten schulischen Erfolg. Zusatzförderung nur zusätzlich zur Basisförderung: 50,00 oder 100,00 Euro für eine positive Leistungsbeurteilung durch den Lehrbetrieb, 70,00 Euro für eine Lehrabschlussprüfung mit Auszeichnung, 70,00 Euro für das Goldene Leistungsabzeichen beim Lehrlingswettbewerb der Wirtschaftskammer. Endet die Ausbildung in einem Lehrberuf mit einem Lehrhalbjahr, werden die Fördersätze für den schulischen Erfolg und für die Leistungsbeurteilung durch den Lehrbetrieb in diesem Lehrjahr halbiert.
Nicht rückzahlbare Einmalprämie des Landes Tirol für besondere Leistungen von Lehrlingen während der Ausbildung. Sie ist einkommensunabhängig.
- Wer
- Lehrlinge ab dem 1. Lehrjahr sowie außerordentliche Schülerinnen und Schüler an Berufsschulen, etwa im zweiten Bildungsweg
- So geht's
- elektronisch über das Online-Formular des Landes Tirol; die Auszahlung erfolgt mit Ende des Lehrjahres, für das angesucht wurde. Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.
Quelle: Begabtenförderung für Lehrlinge | Land Tirol · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Land Tirol, Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Gesellschaft und Arbeit, Bereich Arbeit
Bund
Bildung
Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz
Übernahme der Kosten für die persönlichen Unterstützungsleistungen. Weder die Seite des Sozialministeriumservice noch das Transparenzportal nennen einen Satz oder einen Deckel.
Stellt persönliche Assistenz für Berufsausübung, Berufsausbildung, Erststudium, Arbeitssuche oder arbeitsmarktpolitische Maßnahmen bereit.
- Wer
- Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent oder ab Pflegegeldstufe 3 sowie Menschen mit intellektuellen oder psychischen Beeinträchtigungen, die Unterstützung zur selbstbestimmten Gestaltung ihres Arbeitslebens oder ihrer Ausbildung benötigen
- So geht's
- Die persönliche Assistenz wird über die regionale Assistenz-Servicestelle vermittelt, Auskunft geben die Landesstellen des Sozialministeriumservice.
Quelle: Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Sozialministeriumservice
Bund
Bildung
Zuwendung für Pflegekurse
Die maximale Zuwendung pro pflegebedürftiger Person beträgt jährlich 200 €
Übernimmt nachgewiesene Kosten für Kurse, in denen pflegende Angehörige Wissen über Pflege und Betreuung erwerben.
- Wer
- Nahe Angehörige einer Person mit Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 1, die an einem oder mehreren Kursen zur Wissensvermittlung im Bereich Pflege und Betreuung teilnehmen
- So geht's
- Online-Antrag mit ID Austria oder Antragsformular Pflegekurse bei der Landesstelle des Sozialministeriumservice.
Quelle: Unterstützung für pflegende Angehörige und Zuwendung für Pflegekurse · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Sozialministeriumservice
Bund
Bildung
Schulbeihilfe, Heimbeihilfe und Fahrtkostenbeihilfe für Schülerinnen und Schüler an Schulen für den medizinisch-technischen Fachdienst und für medizinische Assistenzberufe
Anspruch auf Schulbeihilfe, Heimbeihilfe und Fahrtkostenbeihilfe; die Quelle nennt keine Beträge.
Schülerinnen und Schüler an Schulen für den medizinisch-technischen Fachdienst und für medizinische Assistenzberufe bekommen Schulbeihilfe, Heimbeihilfe und Fahrtkostenbeihilfe. Beträge nennt die Quelle nicht.
- Wer
- Schülerinnen und Schüler an Schulen für den medizinisch-technischen Fachdienst (MTF) sowie an Schulen für medizinische Assistenzberufe
- So geht's
- Die Quelle beschreibt keinen Antragsweg; als Kontaktstelle nennt sie das Sozialministerium, Abteilung VI/2.
Quelle: Transparenzportal - Schulbeihilfen, Heimbeihilfen, Fahrtkostenbeihilfe für SchülerInnen · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion VI
Bund
Bildung
Beihilfe zu den Kurskosten (AMS)
Bei Arbeitslosen 100% der entstehenden Kosten; Beschäftigte sowie Bezieher_innen von Weiterbildungsgeld bzw. in Bildungskarenz können zumindest mit einem Teilkostenersatz gefördert werden (Höhe des Teilkostenersatzes von der Quelle nicht beziffert).
Übernimmt bei Arbeitslosen 100% der Kosten eines Kurses, der die Chancen am Arbeitsmarkt erhöht, von der Kursgebühr bis zur Prüfungsgebühr. Beschäftigte und Menschen in Bildungskarenz bekommen zumindest einen Teil der Kosten ersetzt, die Höhe dieses Teils nennt die Quelle nicht.
- Wer
- Arbeitslose; ebenso Beschäftigte und Bezieher_innen von Weiterbildungsgeld bzw. Personen in Bildungskarenz, deren Einkommen eine bestimmte Höhe nicht überschreitet
- So geht's
- Über das zuständige Arbeitsmarktservice (AMS). Die Quelle nennt keinen eigenen Antrag, sondern setzt die vorherige Kontaktaufnahme mit dem AMS zur Abklärung der arbeitsmarktpolitischen Sinnhaftigkeit voraus.
Quelle: Transparenzportal - Beihilfe zu den Kurskosten · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, BM für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion IX (AMS)
Bund
Bildung
Beihilfe zu den Kursnebenkosten (AMS)
Ersatz der Kursnebenkosten: Fahrtkosten (inkl. Selbstbehalt bei Schülerfreifahrt), Unterkunft und Verpflegung. Die Quelle beziffert die Höhe nicht.
Ersetzt die Nebenkosten rund um einen Kurs des AMS: Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung. Wie hoch der Ersatz ausfällt, sagt die Quelle nicht.
- Wer
- Arbeitslose Personen; ebenso Beschäftigte und Bezieher_innen von Weiterbildungsgeld bzw. Personen in Bildungskarenz mit einem Einkommen, das eine bestimmte Höhe nicht überschreitet
- So geht's
- Über das zuständige Arbeitsmarktservice (AMS): die Beihilfe wird als Ergebnis eines vorangehenden Beratungs- und Betreuungsvorganges beim AMS gewährt.
Quelle: Transparenzportal - Beihilfe zu den Kursnebenkosten · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, BM für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion IX (AMS)
Bund
Bildung
Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts (DLU, AMS)
Existenzsicherung während der Teilnahme an der Maßnahme; die Quelle beziffert die Höhe nicht.
Sichert den Lebensunterhalt, solange man an einer Maßnahme des AMS, am Unternehmensgründungsprogramm für Arbeitslose oder an einer Arbeitsstiftung teilnimmt. Wie hoch die Beihilfe ist, sagt die Quelle nicht.
- Wer
- Personen, die an einer arbeitsmarktpolitisch sinnvollen Maßnahme des AMS, am Unternehmensgründungsprogramm für Arbeitslose oder an einer Arbeitsstiftung teilnehmen
- So geht's
- Über das zuständige Arbeitsmarktservice (AMS); die Gewährung ist nur nach vorheriger Kontaktaufnahme mit dem AMS möglich.
Aufpassen: Maßnahmen des freien Bildungsmarktes, die ein zeit- und ortsunabhängiges selbständiges Lernen ermöglichen („Online-Kurs mit Betreuung“ oder reiner „Online-Kurs“)
Quelle: Transparenzportal - Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, BM für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion IX (AMS)
Bund
Bildung
Fachkräftestipendium (AMS)
Existenzsicherung während der Fachkräfteausbildung; die Quelle beziffert die Höhe nicht.
Sichert den Lebensunterhalt während einer Ausbildung in einem Bereich, in dem Fachkräfte fehlen. Die Ausbildung muss auf der Ausbildungsliste des AMS stehen, die Höhe des Stipendiums nennt die Quelle nicht.
- Wer
- Beschäftigungslose, wegen der geplanten Ausbildung karenzierte Personen und vormals selbstständig Erwerbstätige, deren Erwerbstätigkeit ruht
- So geht's
- Über das zuständige Arbeitsmarktservice (AMS): die Gewährung ist nur möglich, wenn sie zwischen AMS und Förderungswerber/in als Ergebnis einer vorangehenden Beratung vereinbart wurde; Kontaktnahme vor Ausbildungsbeginn.
Quelle: Transparenzportal - Fachkräftestipendium · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, BM für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion IX (AMS)
Bund
Bildung
Pflegestipendium (AMS)
Existenzsicherung während der Teilnahme an arbeitsmarktpolitisch sinnvollen Pflegeausbildungen; die Quelle beziffert die Höhe nicht.
Sichert den Lebensunterhalt während einer Pflegeausbildung, die in der Förderrichtlinie des AMS steht. Wie hoch das Stipendium ist, sagt die Quelle nicht.
- Wer
- Personen nach Vollendung des 20. Lebensjahres in Arbeitslosigkeit, Karenzierung oder mit ruhendem Gewerbe, die eine förderbare Pflegeausbildung beginnen
- So geht's
- Über das zuständige Arbeitsmarktservice (AMS); die Gewährung ist nur nach vorheriger Kontaktaufnahme mit dem AMS möglich.
Quelle: Transparenzportal - Pflegestipendium · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, BM für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion IX (AMS)
Bund
Bildung
Schulungszuschlag zum Arbeitslosengeld bzw. zur Notstandshilfe
Für das Jahr 2026 täglich 2,67 Euro (wird jährlich valorisiert); bei über vier Monate dauernden Schulungen der dreifache Betrag, bei über zwölf Monate dauernden Schulungen der fünffache Betrag.
Legt zum täglichen Arbeitslosengeld oder zur Notstandshilfe einen Zusatzbetrag drauf, solange man an einer Schulung im Auftrag des AMS teilnimmt: im Jahr 2026 täglich 2,67 Euro. Dauert die Schulung über vier Monate, gibt es den dreifachen Betrag, bei über zwölf Monaten den fünffachen, dabei höchstens 46,67 Euro am Tag.
- Wer
- Bezieher/-innen von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe, die an einer Schulungsmaßnahme im Auftrag des AMS teilnehmen
- So geht's
- Kein eigener Antrag beschrieben: der Zusatzbetrag gebührt laut Quelle zusätzlich zum täglichen Arbeitslosengeld bzw. zur täglichen Notstandshilfe für die Dauer der Teilnahme an der Maßnahme.
Quelle: Transparenzportal - Schulungszuschlag · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, BM für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion IX (AMS)
Bund
Bildung
Weiterbildungsbeihilfe (AMS, Weiterbildungszeit ab 08.06.2026)
Existenzsicherung während einer mit der/dem Dienstgeber/in vereinbarten Bildungskarenz; die Quelle beziffert die Höhe nicht.
Sichert den Lebensunterhalt während einer Bildungskarenz, für die man mit dem Dienstgeber die Vereinbarung Weiterbildungszeit abschließt. Wie hoch die Beihilfe ist, sagt die Quelle nicht.
- Wer
- Personen, die nach § 11 AVRAG oder einer gleichartigen Regelung für die Dauer einer Aus- und Weiterbildung karenziert sind
- So geht's
- Antrag beim Arbeitsmarktservice (AMS); die Quelle stellt auf die Antragstellung durch die Person ab und setzt die „Vereinbarung Weiterbildungszeit“ mit der/dem Dienstgeber/in voraus.
Quelle: Transparenzportal - Weiterbildungsbeihilfe · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, BM für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion IX
Bund
Bildung
Weiterbildungsteilzeitbeihilfe (AMS, Weiterbildungsteilzeit ab 08.06.2026)
Existenzsicherung während einer mit der/dem Dienstgeber/in vereinbarten Bildungsteilzeit; die Quelle beziffert die Höhe nicht.
Sichert den Lebensunterhalt, wenn man die Arbeitszeit für eine Aus- und Weiterbildung reduziert und mit dem Dienstgeber die Vereinbarung Weiterbildungsteilzeit abschließt. Wie hoch die Beihilfe ist, sagt die Quelle nicht.
- Wer
- Personen, die nach § 11a AVRAG oder einer gleichartigen Regelung für die Dauer einer Aus- und Weiterbildung ihre Arbeitszeit reduzieren
- So geht's
- Antrag beim Arbeitsmarktservice (AMS); die Quelle stellt auf die Antragstellung durch die Person ab und setzt die „Vereinbarung Weiterbildungsteilzeit“ mit der/dem Dienstgeber/in voraus.
Quelle: Transparenzportal - Weiterbildungsteilzeitbeihilfe · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, BM für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion IX
Bund
Bildung
Förderung des Besuchs von Vorbereitungskursen auf die Lehrabschlussprüfung
Der Bund übernimmt 100 Prozent der Kurskosten, bis max. € 250,- (inkl. allfälliger USt.) pro Kursteilnahme.
Übernimmt für Lehrlinge 100 Prozent der Kosten eines Kurses zur Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung, bis höchstens 250 Euro pro Kursteilnahme. Der Antrag läuft über die Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer, die Frist beträgt drei Monate ab dem Kurs, und der Antrag kostet nichts.
- Wer
- Lehrlinge in förderbaren Lehrbetrieben
- So geht's
- Über die Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer: Informationen bieten laut Quelle die Lehrlingsstellen; die Frist zur Antragstellung beträgt drei Monate ab dem förderbaren Ereignis.
Aufpassen: Nicht gefördert werden Lehrlinge aus § 30 BAG, Gebietskörperschaften und politische Parteien
Quelle: Transparenzportal - Förderung des Besuchs von Vorbereitungskursen auf die Lehrabschlussprüfung · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus; Sektion III, Abteilung III/7 - Berufsausbildung, Fachkräfte
Bund
Bildung
Jobcoaching am Arbeitsplatz für Menschen mit Behinderung
Die Quelle nennt keinen Betrag für die begleitete Person. Jobcoaching wird als Projektförderung an durchführende Einrichtungen vergeben; das budgetierte Volumen ist laut Quelle nicht bekannt.
Begleitet Menschen mit Behinderung individuell direkt am Arbeitsplatz, damit sie dort dauerhaft Fuß fassen. Für die begleitete Person nennt die Quelle keinen Betrag: gefördert wird die Einrichtung, die das Jobcoaching anbietet, Anlaufstelle ist das Sozialministeriumservice.
- Wer
- Menschen mit Behinderungen bzw. Beeinträchtigungen im Berufsleben; die Begleitung findet direkt am Arbeitsplatz statt. Förderwerber ist laut Quelle die durchführende Einrichtung, nicht die begleitete Person.
- So geht's
- Über eine Einrichtung des Netzwerks Berufliche Assistenz (NEBA) bzw. einen vom Sozialministeriumservice geförderten Träger; die Quelle beschreibt den Förderwerber als Einrichtung, nicht als Einzelperson. Anlaufstelle laut Quelle: Sozialministeriumservice.
Quelle: Transparenzportal - Jobcoaching · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion IV - Gruppe A
Bund
Bildung
Qualifizierung und Beschäftigung für Menschen mit Behinderung
Die Quelle nennt keinen Betrag für die teilnehmende Person. Gefördert werden Maßnahmen der Qualifizierung und Beschäftigung durch Zuschüsse an die durchführende Einrichtung; das budgetierte Volumen ist laut Quelle nicht bekannt.
Bietet Frauen und Männern mit Behinderung Qualifizierung und eine befristete Beschäftigung in Projekten, um sie auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vorzubereiten. Das Geld geht als Zuschuss an die durchführende Einrichtung, einen Betrag für die teilnehmende Person nennt die Quelle nicht.
- Wer
- Frauen und Männer mit Behinderung, die ohne Hilfsmaßnahmen einen Arbeitsplatz nicht erlangen oder beibehalten können; Beschäftigungsprojekte bieten laut Quelle eine befristete Beschäftigung. Förderwerber ist laut Quelle die durchführende Einrichtung.
- So geht's
- Über einen vom Sozialministeriumservice geförderten Träger bzw. ein Qualifizierungs- oder Beschäftigungsprojekt; die Quelle beschreibt den Förderwerber als Einrichtung. Anlaufstelle laut Quelle: Sozialministeriumservice.
Quelle: Transparenzportal - Qualifizierung und Beschäftigung · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion IV - Gruppe A
Bund
Bildung
Zuschuss zur barrierefreien Ausbildung
Zuschuss zur barrierefreien Ausbildung; die Quelle nennt keine Betragshöhe und keinen Deckel. Das budgetierte Volumen ist laut Quelle nicht bekannt.
Zahlt einen Zuschuss, damit Menschen mit Behinderung eine Schul- oder Berufsausbildung barrierefrei machen können, möglich ab dem Ende der 9. Schulstufe. Wie hoch der Zuschuss ist, sagt die Quelle nicht, Anlaufstelle ist das Sozialministeriumservice.
- Wer
- Menschen mit Behinderung in einer Schul- oder Berufsausbildung nach Beendigung der 9. Schulstufe
- So geht's
- Sozialministeriumservice; die Quelle nennt kein Formular und sagt nicht, wer den Antrag stellt.
Quelle: Transparenzportal - Zuschuss zur barrierefreien Ausbildung · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion IV, Gruppe A
Bund
Bildung
Beihilfe für ein Auslandsstudium (Auslandsbeihilfe)
Für Auslandsaufenthalte ab 1. März 2026: 450 Euro monatlich für Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Schweden und die Schweiz, 250 Euro monatlich für Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern, 450 Euro monatlich für andere Staaten. Wer nur den Grundbetrag der Studienbeihilfe bezieht, erhält zusätzlich 180 Euro.
Zahlt Studierenden mit österreichischer Studienbeihilfe für ein Auslandssemester Geld dazu: ab 1. März 2026 monatlich 450 Euro für Länder wie Deutschland, Italien oder die Schweiz und 250 Euro für Länder wie Polen, Tschechien oder Ungarn. Wer nur den Grundbetrag der Studienbeihilfe bezieht, bekommt zusätzlich 180 Euro; den Antrag stellt man bei der Stipendienstelle, spätestens drei Monate nach Beginn des Auslandsstudiums.
- Wer
- Studierende, die eine österreichische Studienbeihilfe beziehen und im Rahmen dieses Studiums ein oder mehrere Auslandssemester absolvieren; für Konservatorien gibt es die Beihilfe laut Quelle nicht
- So geht's
- Formular SB AS 1 oder Online-Antrag für die Auslandsbeihilfe bei der Stipendienstelle
Aufpassen: Praktika im Ausland (Ausnahme: klinisch-praktisches Jahr Humanmedizin); Konservatorien
Quelle: Studieren im Ausland - Stipendium.at · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, Studienbeihilfenbehörde
Bund
Bildung
Fahrtkostenzuschuss für Studierende
Drei Formen: allgemeiner Fahrtkostenzuschuss (FKZ 1) für alle Studienbeihilfenbezieher, Pendlerzuschuss (FKZ 2) zusätzlich 1 Euro pro Kilometer Entfernung und Monat, Heimfahrtzuschuss (FKZ 3). Die Höhe orientiert sich an den begünstigten Studierendentarifen.
Ersetzt Studierenden mit Studienbeihilfe einen Teil der Fahrtkosten, in drei Formen: einen allgemeinen Zuschuss für alle Bezieher, einen Pendlerzuschuss von 1 Euro je Kilometer Entfernung und Monat für Studierende außerhalb der Gemeinde des Studienortes und einen Heimfahrtzuschuss, wenn die Eltern mehr als 200 km entfernt im Inland wohnen. Ein eigener Antrag und ein Nachweis sind nicht nötig, allgemeiner Zuschuss und Pendlerzuschuss bringen zusammen höchstens 700 Euro im Studienjahr.
- Wer
- Studierende, die Studienbeihilfe beziehen; der Pendlerzuschuss zusätzlich für Studierende, die nicht in der Gemeinde des Studienortes wohnen, der Heimfahrtzuschuss für Studierende, deren Eltern mehr als 200 km vom Studienort entfernt im Inland wohnen
- So geht's
- kein eigener Antrag und kein Nachweis erforderlich; die Auszahlung läuft über die Studienbeihilfe
Aufpassen: Kein Heimfahrtzuschuss für verheiratete Studierende, Vollwaisen und Selbsterhalter; Kein Pendlerzuschuss für Studierende außerhalb der Zumutbarkeitsgrenze
Quelle: Transparenzportal - Fahrtkostenzuschuss für Studierende · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, Studienbeihilfenbehörde
Bund
Bildung
Mobilitätsstipendium
Die Höhe wird ähnlich wie die Studienbeihilfe berechnet; Berechnungsgrundlage ist laut Quelle generell die Höhe für auswärtig Studierende von 9.444 Euro jährlich. Die Quelle nennt keinen eigenen Mindest- oder Höchstsatz.
Unterstützt Studierende, die ihr ganzes Bachelor-, Master- oder Diplomstudium im EWR, in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich machen, die Hochschulreife in Österreich erworben haben und davor mindestens fünf Jahre in Österreich gelebt haben. Die Höhe rechnet die Behörde ähnlich wie bei der Studienbeihilfe und geht dabei von der Höhe für auswärtig Studierende von 9.444 Euro im Jahr aus.
- Wer
- Studierende, die ihr ganzes Bachelor-, Master- oder Diplomstudium im EWR, in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich betreiben, die Hochschulreife in Österreich erworben haben und vor Studienbeginn mindestens fünf Jahre Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in Österreich hatten
- So geht's
- Online-Antrag mit ID Austria oder Formular zum Download bei der örtlich zuständigen Stipendienstelle
Aufpassen: Doktoratsstudien; Fernstudien, die von Österreich aus betrieben werden; gleichzeitiges Studium in Österreich
Quelle: Transparenzportal - Mobilitätsstipendium · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, Studienbeihilfenbehörde
Bund
Bildung
Studienabschluss-Stipendium
zwischen 700 und 1.200 Euro monatlich, Auszahlung durch höchstens achtzehn Monate
Zahlt Studierenden in der Abschlussphase zwischen 700 und 1.200 Euro monatlich, längstens achtzehn Monate lang, und auf die Zuerkennung besteht ein Rechtsanspruch. Voraussetzung sind mindestens drei volle Jahre Erwerbsarbeit in den letzten vier Jahren, keine Studienbeihilfe in dieser Zeit und ein Alter unter 41 Jahren bei der Zuerkennung.
- Wer
- Studierende in der Studienabschlussphase, die in den letzten vier Jahren mindestens drei volle Jahre erwerbstätig waren (zumindest halbbeschäftigt), bei der Zuerkennung noch nicht 41 Jahre alt sind und in dieser Zeit keine Studienbeihilfe bezogen haben
- So geht's
- Zuerkennung durch die Studienbeihilfenbehörde mit Bescheid, auf die Zuerkennung besteht ein Rechtsanspruch; die Quelle nennt kein Antragsformular und keine antragstellende Stelle
Quelle: Transparenzportal - Studienabschluss-Stipendium · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, Studienbeihilfenbehörde
Bund
Bildung
Studienzuschuss (Ersatz des Studienbeitrags)
Für Studienbeihilfenbezieher wird der jährliche Studienbeitrag ersetzt, maximal 726,72 Euro. Für sonstige Studierende zwischen 120 Euro und 726,72 Euro jährlich, abgestuft nach dem elterlichen beziehungsweise eigenen Einkommen. Unterschreitet der errechnete jährliche Studienzuschuss 60 Euro, besteht kein Anspruch.
Ersetzt den Studienbeitrag. Wer Studienbeihilfe bezieht, bekommt den bezahlten Beitrag bis zu 726,72 Euro im Jahr zurück, andere Studierende mit günstigem Studienerfolg je nach Einkommen zwischen 120 Euro und 726,72 Euro.
- Wer
- Studierende, die einen Studienbeitrag entrichten: Studienbeihilfenbezieher in voller Höhe, sowie Studierende mit günstigem Studienerfolg ohne Studienbeihilfeanspruch in abgestufter Höhe
- So geht's
- gemeinsam mit der Studienbeihilfe, Formular SB 1
Quelle: Transparenzportal - Studienzuschuss · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, Studienbeihilfenbehörde
Bund
Bildung
Versicherungskostenbeitrag für Studierende
19 Euro für jeden Monat mit begünstigter Selbstversicherung in der Krankenversicherung, jährlich 228 Euro
Zahlt Studierenden mit Studienbeihilfe einen Beitrag zur Krankenversicherung, 19 Euro für jeden Monat mit begünstigter Selbstversicherung. Das Geld kommt von selbst, ein eigener Antrag ist nicht nötig.
- Wer
- Studierende, die Studienbeihilfe beziehen und ab dem Monat nach dem 27. Geburtstag begünstigt selbstversichert in der Krankenversicherung nach § 76 Abs. 1 ASVG sind
- So geht's
- kein eigener Antrag nötig, die Zuerkennung erfolgt automatisch
Quelle: Transparenzportal - Versicherungskostenbeitrag für Studierende · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, Studienbeihilfenbehörde
Bund
Bildung
Lehre mit Matura (Berufsreifeprüfung für Lehrlinge)
Die Quelle nennt keinen Betrag. Das budgetierte Volumen ist laut Quelle nicht begrenzt.
Ermöglicht Lehrlingen die Berufsreifeprüfung, also die Matura neben der Lehre. Der Bund fördert das über Trägerorganisationen in den Bundesländern, dort meldet man sich an, die Höhe nennt die Quelle nicht.
- Wer
- Lehrlinge mit Lehr- oder Ausbildungsvertrag, im Regelfall im Alter zwischen 15 und 19 Jahren
- So geht's
- über die Trägerorganisationen in den Bundesländern; das Ministerium schließt mit ihnen Verträge ab, die Lehrlinge melden sich dort an
Quelle: Transparenzportal - Lehre mit Matura · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Sektion I
Bund
Bildung
Außerordentliche Unterstützung aus dem Härtefonds (Schülerbeihilfen)
Die Quelle nennt keinen Betrag und keine Berechnung. Das budgetierte Volumen ist laut Quelle nicht begrenzt.
Hilft Schülerinnen und Schülern, deren Antrag auf Schul- oder Heimbeihilfe abgelehnt wurde und die dadurch in einen sozialen Härtefall geraten. Ein formloses Schreiben an die Schülerbeihilfenbehörde genügt, wie viel es gibt, sagt die Quelle nicht.
- Wer
- Schülerinnen und Schüler ab der 9. Schulstufe (Heimbeihilfe) und ab der 10. Schulstufe (Schulbeihilfe) mit sozialer Bedürftigkeit, bei denen Schul- oder Heimbeihilfe abgewiesen werden musste und dadurch ein sozialer Härtefall entsteht
- So geht's
- formloses Schreiben an die Schülerbeihilfenbehörde; das Bildungsministerium bietet dazu einen mehrsprachigen Online-Ratgeber mit Download-Formularen
Quelle: Transparenzportal - Außerordentliche Unterstützung aus dem Härtefonds · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, Bundesministerium für Bildung (Präsidialsektion)
Bund
Bildung
Schülerunterstützungen für Schulveranstaltungen
Die Quelle nennt keinen Betrag und keine Berechnung. Das budgetierte Volumen ist laut Quelle nicht begrenzt.
Zahlt bedürftigen Schülerinnen und Schülern einen Beitrag zu Schulveranstaltungen, die länger als vier Tage dauern, etwa Skikurse, Sport- und Projektwochen oder Sprachreisen. Wie viel, sagt die Quelle nicht.
- Wer
- Bedürftige Schülerinnen und Schüler im Sinne des Schülerbeihilfengesetzes 1983 an mittleren und höheren Schulen, Bildungsanstalten für Elementarpädagogik, dem Bundesinstitut für Gehörlosenbildung, dem Bundes-Blindenerziehungsinstitut, technischen und gewerblichen Zentrallehranstalten, dem Bundesinstitut für Sozialpädagogik, höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten, der Forstfachschule des Bundes und Praxisschulen an Pädagogischen Hochschulen des Bundes
- So geht's
- Einreichung durch die bedürftigen Schülerinnen und Schüler selbst bei der Schülerbeihilfenbehörde
Quelle: Transparenzportal - Schülerunterstützungen für Schulveranstaltungen · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, Bundesministerium für Bildung (Präsidialsektion)
Bund
Bildung
Sozialfonds der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (ÖH)
Die Quelle nennt keinen Betrag, sondern nur eine einmalige Unterstützung pro Kalenderjahr, wobei zwischen zwei Auszahlungen zwölf Monate liegen müssen. Das budgetierte Volumen beträgt laut Quelle 0,439 Mio. Euro.
Zahlt Studierenden in einer besonderen finanziellen Notlage eine einmalige Unterstützung, einmal pro Kalenderjahr und mit zwölf Monaten Abstand zur letzten Auszahlung. Voraussetzung sind die Mitgliedschaft bei der ÖH, ein ordentliches Studium und soziale Bedürftigkeit, die Höhe nennt die Quelle nicht.
- Wer
- Studierende, die Mitglied der ÖH sind, ein ordentliches Studium betreiben, sozial bedürftig sind, einen adäquaten Studienerfolg nachweisen und von keiner anderen Stelle eine ausreichende Unterstützung erhalten; Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ÖH sind ausgeschlossen
- So geht's
- Ansuchen mit Antragsformular beim Referat für Sozialpolitik der ÖH beziehungsweise bei den Sozialreferaten, sozialfonds@oeh.ac.at
Aufpassen: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ÖH; wer im selben Studienjahr schon eine andere Unterstützung aus den ÖH-Sozialfonds erhalten hat, ausgenommen der Kinderbetreuungsfonds
Quelle: Transparenzportal - Unterstützung durch die Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (Sozialfonds) · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (ÖH), gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Bund
Bildung
Mobilitäten zu KZ-Gedenkstätten (Zuschuss zu den Reisekosten von Schulfahrten)
Zuschuss zur Finanzierung der Reisekosten der Schulklassen bzw. klassenübergreifender Schülergruppen; die Quelle nennt keine Höhe.
Zahlt einen Zuschuss zu den Reisekosten, wenn eine Schulklasse oder eine klassenübergreifende Schülergruppe die KZ-Gedenkstätten Mauthausen, Gusen, Ebensee oder Melk mit Führung besucht. Den Antrag stellt die Schulveranstaltungsleitung, die Höhe nennt die Quelle nicht.
- Wer
- Erziehungsberechtigte bzw. eigenberechtigte Schüler/innen an Schulen mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung, deren Klasse oder Schülergruppe eine der geförderten KZ-Gedenkstätten besucht
- So geht's
- Stellvertretend für die Erziehungsberechtigten bzw. eigenberechtigten Schüler/innen stellt die Schulveranstaltungsleitung den Antrag auf den Zuschuss bei der OeAD-GmbH.
Quelle: Transparenzportal - Mobilitäten zu KZ-Gedenkstätten · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, OeAD-GmbH - Agentur für Bildung und Internationalisierung; laut Quelle zweiter Förderungsgeber: Land Salzburg
Bund
Bildung
Stipendium der ÖGK für Medizinstudierende
Förderung während des Studiums für maximal 42 Monate, laut Quelle für bis zu 50 Studierende ab dem Studienjahr 2022/2023; die Quelle nennt keinen Geldbetrag.
Fördert Studierende der Humanmedizin ab dem dritten Studienjahr für höchstens 42 Monate, wenn sie sich zu einer späteren Tätigkeit als Kassenvertragsärztin oder Kassenvertragsarzt in einer Bedarfsregion verpflichten. Wie viel Geld das bringt, sagt die Quelle nicht.
- Wer
- Studierende des Studiums Humanmedizin an einer öffentlichen österreichischen Universität, die sich mindestens im dritten Studienjahr befinden und sich zu einer späteren Tätigkeit als Kassenvertragsärztin oder Kassenvertragsarzt der ÖGK in einer Bedarfsregion verpflichten
- So geht's
- Abwicklung über die OeAD-GmbH; Termine und Fristen laut Quelle über die Online-Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung grants.at. Wer den Antrag stellt, sagt die Quelle nicht ausdrücklich.
Quelle: Transparenzportal - Stipendium der ÖGK für Medizinstudierende · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) gemeinsam mit dem BM für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion I
Bund
Bildung
Mobilitätsstipendium der Universitäten
Stipendium, das in der Autonomie der Universität unter der Kategorie Mobilitätsstipendium vergeben wird; die Quelle nennt keine Höhe.
Fasst die Stipendien zusammen, die eine öffentliche Universität selbst als Mobilitätsstipendium vergibt. Die Universität legt die Voraussetzungen fest, Auskunft gibt die Homepage der Universität, die Höhe nennt die Quelle nicht.
- Wer
- Studierende einer öffentlichen österreichischen Universität; die Voraussetzungen legt die Universität laut Quelle individuell fest
- So geht's
- Über die jeweilige öffentliche Universität; die Quelle verweist für Rückfragen auf die Homepage der Universität.
Quelle: Transparenzportal - Mobilitätsstipendium der Universitäten · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Öffentliche Universitäten (Vergabe in der Autonomie der Universität); Förderungsgeber laut Quelle: Wissenschaftsministerium
Bund
Bildung
Sonstige Leistungen für Studierende (Autonomie der Universität)
Sammelkategorie für Leistungen der Universität wie Kinderbetreuungszuschuss, Studienbeihilfe oder Reisekostenzuschuss; die Quelle nennt keine Höhe.
Fasst Leistungen zusammen, die eine öffentliche Universität selbst an Studierende vergibt, etwa einen Kinderbetreuungszuschuss, eine Studienbeihilfe oder einen Reisekostenzuschuss. Die Universität legt die Voraussetzungen fest, Auskunft gibt die Homepage der Universität.
- Wer
- Studierende einer öffentlichen österreichischen Universität; die Voraussetzungen legt die Universität laut Quelle individuell fest
- So geht's
- Über die jeweilige öffentliche Universität; die Quelle verweist für Rückfragen auf die Homepage der Universität.
Quelle: Transparenzportal - Sonstige Leistungen für Studierende · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Öffentliche Universitäten (Vergabe in der Autonomie der Universität); Förderungsgeber laut Quelle: Wissenschaftsministerium
Bund
Bildung
Sozialstipendium der Universitäten
Stipendium, das in der Autonomie der Universität unter der Kategorie Sozialstipendium vergeben wird; die Quelle nennt keine Höhe.
Fasst die Stipendien zusammen, die eine öffentliche Universität selbst als Sozialstipendium vergibt. Die Universität legt die Voraussetzungen fest, Auskunft gibt die Homepage der Universität, die Höhe nennt die Quelle nicht.
- Wer
- Studierende einer öffentlichen österreichischen Universität; die Voraussetzungen legt die Universität laut Quelle individuell fest
- So geht's
- Über die jeweilige öffentliche Universität; die Quelle verweist für Rückfragen auf die Homepage der Universität.
Quelle: Transparenzportal - Sozialstipendium der Universitäten · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Öffentliche Universitäten (Vergabe in der Autonomie der Universität); Förderungsgeber laut Quelle: Wissenschaftsministerium
Bund
Bildung
Auslandspraktikum Deutsch als Fremdsprache (DaF)
Gefördertes Praktikum von 3 bis 5 Monaten; die Quelle nennt keine Höhe.
Fördert ein Praktikum im Ausland für Studierende des Faches Deutsch als Fremd- und Zweitsprache, drei bis fünf Monate lang. Wie viel Geld dabei fließt, sagt die Quelle nicht.
- Wer
- Studierende des Faches Deutsch als Fremd- und Zweitsprache an österreichischen Universitäten (Undergraduates, Graduates)
- So geht's
- Die Quelle nennt als Kontakt das Programm Lektorat und Junior-Lektorat der OeAD-GmbH, aber keinen Antragsweg.
Quelle: Stipendien und Forschungsförderungen von A bis Z · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, OeAD-GmbH - Agentur für Bildung und Internationalisierung im Auftrag und aus Mitteln des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung
Bund
Bildung
Schulbuchaktion
unentgeltliche Schulbücher im Ausmaß des Schulbuchbudgets; Schulbuchlimits als Höchstbeträge pro Schüler von 50 Euro für Volksschulen bis 170 Euro für AHS-Oberstufe
Stellt allen Schülerinnen und Schülern an öffentlichen Schulen und an Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht unentgeltliche Schulbücher bereit, im Ausmaß des Schulbuchbudgets der Schule. Die Familie stellt keinen Antrag, die Schule bestellt die Bücher, und sie gehen ins Eigentum der Schülerinnen und Schüler über.
- Wer
- alle Schülerinnen und Schüler, die im Inland eine öffentliche Schule oder eine mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestattete Privatschule besuchen
- So geht's
- Kein Antrag der Familie. Die Schule wählt die Bücher aus und bestellt sie im Rahmen ihres Schulbuchbudgets über die Internet-Anwendung Schulbuchaktion-Online; die Schulbücher gehen ins Eigentum der Schülerinnen und Schüler über.
Quelle: Schulbuchaktion - Bundeskanzleramt Österreich · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, Bundeskanzleramt (Familienlastenausgleichsgesetz, finanziert aus dem Familienlastenausgleichsfonds)
Bund
Bildung
Kostenrückerstattung für den (Deutsch-)Integrationskurs (blauer Bundesgutschein, Integrationsvereinbarung Modul 1)
bis zu 50 Prozent der Kurskosten, höchstens 750 Euro, für maximal 300 Unterrichtseinheiten
Zahlt einen Teil der Kosten für den Deutsch-Integrationskurs zurück, bis zu 50 Prozent der Kurskosten, höchstens 750 Euro und höchstens für 300 Unterrichtseinheiten. Dafür braucht es die bestandene Prüfung auf Niveau A2 innerhalb von 18 Monaten nach Erhalt des Aufenthaltstitels.
- Wer
- Drittstaatsangehörige mit Aufenthaltstitel, die Modul 1 der Integrationsvereinbarung erfüllen müssen; Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte sind nicht erfüllungspflichtig
- So geht's
- Gutschein, Kopie des Prüfungszeugnisses und Bankverbindung an den Österreichischen Integrationsfonds, Team Integrationsvereinbarung, Schlachthausgasse 30, 1030 Wien
Quelle: Transparenzportal - Auszahlung des Bundeszuschusses im Rahmen der Integrationsvereinbarung · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, Sektion Integration des zuständigen Bundesministeriums; Bundesministerium für Inneres, Abteilung V/2
Bund
Bildung
teilweise offen
Bildungsteilzeitgeld (nur noch Übergangsregelung)
Geldleistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz für die Dauer der Arbeitszeitreduzierung; die Quelle beziffert die Höhe nicht.
Zahlt Geld, wenn man die Arbeitszeit im Einvernehmen mit dem Dienstgeber für eine Ausbildung reduziert. Die Leistung gibt es nur noch über die Übergangsregelung: sie läuft weiter für Menschen, deren Bezug spätestens am 31. März 2025 begonnen hat, die Höhe nennt die Quelle nicht.
- Wer
- Dienstnehmer/-innen, die im Einvernehmen mit ihrem/ihrer Dienstgeber/-in eine Arbeitszeitreduzierung nach § 11a AVRAG vereinbart haben
- So geht's
- Antrag beim Arbeitsmarktservice (AMS); die Quelle spricht von erstmaliger bzw. wiederholter Beantragung der Leistung durch die Person.
Quelle: Transparenzportal - Bildungsteilzeitgeld · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, BM für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion IX (AMS)
Bund
Bildung
teilweise offen
Weiterbildungsgeld bei Bildungskarenz (nur noch Übergangsregelung)
Geldleistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz für die Dauer der Karenzierung; die Quelle beziffert die Höhe nicht.
Zahlt Geld während einer Bildungskarenz oder einer Freistellung gegen Entfall der Bezüge. Die Leistung gibt es nur noch über die Übergangsregelung: sie läuft weiter für Menschen, deren Bezug spätestens am 31. März 2025 begonnen hat, die Höhe nennt die Quelle nicht.
- Wer
- Dienstnehmer/-innen mit einer vereinbarten Bildungskarenz nach § 11 AVRAG oder einer Freistellung gegen Entfall der Bezüge nach § 12 AVRAG
- So geht's
- Antrag beim Arbeitsmarktservice (AMS); die Quelle spricht von erstmaliger bzw. wiederholter Beantragung der Leistung durch die Person.
Quelle: Transparenzportal - Weiterbildungsgeld · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, BM für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion IX (AMS)
Bund
Bildung
teilweise offen
Studienunterstützung nach § 68 Studienförderungsgesetz
Die Quelle nennt keinen Betrag und keine Berechnung.
Unterstützt Studierende, wenn das Studium eine soziale Härte bringt oder die Studienbedingungen besonders schwierig sind, etwa bei Wohnkosten, Studienbeiträgen oder einem Studium an einer Fernuniversität im Ausland. Wie viel, sagt die Quelle nicht.
- Wer
- Studierende sowie Absolventinnen und Absolventen ordentlicher Studien; laut Studienbeihilfenbehörde derzeit ausdrücklich Studierende an der Fernuniversität in Hagen und an der Hamburger Fernhochschule (HFH)
- So geht's
- Ansuchen bei der zuständigen Stipendienstelle
Quelle: Transparenzportal - Studienunterstützung · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, Studienbeihilfenbehörde
Bund
Bildung
teilweise offen
ÖIF-Berufsanerkennungsförderung (Anerkennung und Bewertung von Qualifikationen)
Übernahme von Kosten für Anerkennung und Bewertung von Qualifikationen, Übersetzungen, Verwaltungsabgaben, Bewertungsgutachten und Prüfungsgebühren für Sprachprüfungen; die Quelle nennt keine Beträge.
Übernimmt Kosten, wenn eine im Ausland erworbene Qualifikation in Österreich anerkannt oder bewertet wird, etwa für Anerkennungsbescheide, Übersetzungen von Zeugnissen, Verwaltungsabgaben, Gutachten und Gebühren für Sprachprüfungen. Das Geld geht laut Quelle an die antragstellende Person selbst; einen Rechtsanspruch gibt es laut Quelle nicht, und Beträge nennt sie nicht.
- Wer
- langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige, Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte und Vertriebene
- So geht's
- Antrag der betroffenen Person beim ÖIF, Bereich Förderungen und Europäische Fonds, Schlachthausgasse 30, 1030 Wien; Förderadressat ist laut Quelle der Antragsteller selbst
Quelle: Transparenzportal - Finanzielle Unterstützungen - Berufsanerkennungsförderung · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Österreichischer Integrationsfonds (ÖIF)
Bund
Bildung
teilweise offen
ÖIF-Förderung von Deutschkursen für (potenziell) berufstätige Personen
Förderung des Deutschkursbesuchs als Sachleistung; die Quelle nennt keine Beträge.
Bezahlt den Besuch eines Deutschkurses für Menschen mit Sprachförderbedarf ab dem vollendeten 15. Lebensjahr. Angefragt wird die Förderung laut Quelle vom Arbeitgeber oder künftigen Arbeitgeber, und die Zahlung geht als Zahlung an Intermediäre nicht an die Person selbst.
- Wer
- erwerbstätige und potenziell erwerbstätige Personen mit Sprachförderbedarf ab dem vollendeten 15. Lebensjahr, die vom (potenziellen) Arbeitgeber namhaft gemacht werden
- So geht's
- Der (potenzielle) Arbeitgeber macht die Person beim ÖIF namhaft und fragt die Förderung an; die Leistungsart der Quelle ist 'Zahlungen an Intermediäre'
Quelle: Transparenzportal - Finanzielle Unterstützungen - Förderung von Deutschkursen für (potenziell) berufstätige Personen · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, Sektion Integration des zuständigen Bundesministeriums
Bund
Bildung
teilweise offen
ÖIF-Stipendien für Studierende (Liese-Prokop-Stipendium)
Die Quelle nennt keine Stipendienhöhe.
Unterstützt Studierende, die in Österreich keine staatliche Studienförderung bekommen, beim Studium und beim Einstieg in den Arbeitsmarkt. Voraussetzung sind unter anderem soziale Bedürftigkeit, eine gültige Zulassung und ein erfolgreicher Studienfortgang; wie hoch das Stipendium ist, sagt die Quelle nicht.
- Wer
- langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige sowie Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte, die in Österreich studieren und keine staatliche Studienförderung erhalten
- So geht's
- Antrag der studierenden Person beim ÖIF, Bereich Förderungen; Förderadressat ist laut Quelle der Antragsteller selbst
Quelle: Transparenzportal - Finanzielle Unterstützungen - Stipendien · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, Sektion Integration des zuständigen Bundesministeriums
Bund
Bildung
teilweise offen
ÖIF-Sprachförderung (Deutschkurs als Sachleistung)
Deutschkurs als Sachleistung; die Quelle nennt keine Beträge.
Stellt einen Deutschkurs als Sachleistung bereit, also den Kursplatz statt Geld. Den Antrag stellt laut Quelle entweder die Person selbst oder eine Organisation, ein Institut oder ein Verein, die den Kurs für sie erbringen.
- Wer
- Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte, Vertriebene sowie nach Maßgabe der Ressourcen Asylwerbende mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit
- So geht's
- Antrag der betroffenen Person beim ÖIF, Bereich Förderungen und Europäische Fonds, Schlachthausgasse 30, 1030 Wien; alternativ erbringen beauftragte Institute den Deutschkurs als Sachleistung
Quelle: Transparenzportal - Finanzielle Unterstützungen – Sprachförderung · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, Sektion Integration des zuständigen Bundesministeriums
Wohnen 48
Wien
Wohnen
Wiener Wohnbeihilfe
Differenz zwischen anrechenbarem und zumutbarem Wohnungsaufwand
Laufender Zuschuss zu den Wohnkosten für Wienerinnen und Wiener, deren Einkommen im Bereich des Richtsatzes nach dem Wiener Mindestsicherungsgesetz liegt.
- Wer
- Mieterinnen und Mieter mit Hauptwohnsitz in Wien, deren Wohnungsaufwand im Verhältnis zum Einkommen unzumutbar hoch ist
- So geht's
- Online-Formular wien.gv.at/amtswege/wohnbeihilfe-antrag, alternativ E-Mail wohnbeihilfe@ma50.wien.gv.at, Post oder persönlich bei der Wohnbeihilfenstelle, 1190 Wien, Heiligenstädter Straße 31
Aufpassen: Bezug von Leistungen nach dem Wiener Mindestsicherungsgesetz für den betreffenden Zeitraum; Mieterin oder Mieter in einem Heim im Sinne des § 2 Z 5 WWFSG 1989; (Mit)Eigentum an der Liegenschaft oder Naheverhältnis zur Eigentümerseite.
Quelle: Wiener · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Land Wien
Niederösterreich
Wohnen
NÖ Wohnzuschuss und NÖ Wohnbeihilfe (drei Modelle)
Drei Modelle, das anwendbare hängt am Datum: (1) Wohnzuschuss Modell 2009, wenn der Nutzungsvertrag nach dem 30.06.2009 geschlossen wurde: förderbarer Wohnungsaufwand abzüglich Selbstbehalt. (2) Wohnzuschuss, wenn die Gebäudeförderung ab 1993 beantragt und der Vertrag bis einschließlich 30.06.2009 geschlossen wurde: variabler Zuschuss von 1 bis 5 Prozent vom förderbaren Betrag, abhängig von Jahreseinkommen und Haushaltsgröße. (3) Wohnbeihilfe, wenn die Gebäudeförderung vor 1993 beantragt wurde: Wohnungsaufwand abzüglich zumutbarem Aufwand.
Laufende Zuschüsse des Landes Niederösterreich zu den Wohnkosten. Welches der Modelle greift, hängt davon ab, ob und wann das Gebäude Wohnbauförderung erhalten hat.
- Wer
- Bewohnerinnen und Bewohner geförderter Wohnungen, Reihenhäuser oder Eigenheime in NÖ mit Hauptwohnsitz im geförderten Objekt
- So geht's
- gemeinsames Antragsformular 'Wohnbauförderung Wohnzuschuss/Wohnbeihilfe', Papier oder über die Hausverwaltung der gemeinnützigen Bauvereinigung; es wird jeweils die für die antragstellende Person beste Variante berechnet
Aufpassen: Objekte ohne NÖ Wohnbauförderung.
Quelle: Wohnzuschuss / Wohnbeihilfe - Förderung - Land Niederösterreich · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Land Niederösterreich
Burgenland
Wohnen
Burgenländische Wohnbeihilfe
Differenz zwischen zumutbarem und maßgeblichem (anrechenbarem) Wohnungsaufwand je Monat; Verminderung des zumutbaren Aufwands um 30 Prozent für Familien mit mindestens 3 Kindern mit Familienbeihilfe und für Familien mit behindertem Kind
Laufender Zuschuss des Landes Burgenland zu den Wohnkosten nach dem Burgenländischen Wohnbauförderungsgesetz.
- Wer
- Mieterinnen und Mieter von Mietobjekten im Burgenland mit unzumutbarer Belastung durch den Wohnungsaufwand
- So geht's
- online über die Homepage des Landes Burgenland, in Papierform postalisch, elektronisch oder persönlich beim Amt der Bgld. Landesregierung, Abteilung 9; Antragstellung auch am Gemeindeamt möglich
Aufpassen: Einliegerwohnung; Miet-, Nutzungs- oder Pachtverhältnis mit einer nahestehenden Person; geförderte Eigentumswohnung mit noch nicht getilgtem Förderungs- oder Fremddarlehen; wer bereits eine Förderung für Errichtung, Sanierung, Fertigstellung oder Ankauf von Eigenheimen, Reihenhäusern oder Wohnungen erhalten hat; Vertrag auf weniger als 3 Jahre befristet; Dienst- oder Werkswohnungen, Heime, Zweitwohnungen, Freizeitwohnsitze.
Quelle: Beilage 1 · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Land Burgenland
Burgenland
Wohnen
Burgenland: Grundsteuerbefreiung über Feststellung der Förderbarkeit
zeitliche Befreiung von der Grundsteuer
Stellt die Förderbarkeit eines Eigenheims fest, und dieser Bescheid ist der Nachweis für die Grundsteuerbefreiung bei der Gemeinde. Er gilt für Neubauten und für Aufbauten, durch die eine neue Wohnung entsteht.
- Wer
- Errichter von Neubauten (Eigenheime, Wohnungen, Wohnheime) sowie Aufbauten, durch die eine neue Wohnung geschaffen wird
- So geht's
- Ansuchen um Feststellung der Förderbarkeit beim Amt der Bgld. Landesregierung
Aufpassen: Neubauten über 250 qm Wohnnutzfläche (kein Förderungsdarlehen); anderes gefördertes Objekt im Alleineigentum oder zu mehr als 50 Prozent im Miteigentum.
Quelle: Grundsteuerbefreiung - Land Burgenland · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Land Burgenland (Feststellung); Grundsteuer wird von den Gemeinden eingehoben
Steiermark
Wohnen
Wohnunterstützung des Landes Steiermark
monatlicher Zuschuss, abhängig von Bemessungsgrundlage und Haushaltsgröße; höchstens in Höhe der tatsächlichen Miete
Laufender Zuschuss zu den Wohnkosten für Menschen in einer Mietwohnung in der Steiermark. Vorausgesetzt sind mehr als fünf Jahre ununterbrochener rechtmäßiger Hauptwohnsitz in Österreich.
- Wer
- Hauptmieterinnen und Hauptmieter mit niedrigem Haushaltseinkommen, ab 18 Jahren
- So geht's
- Online-Formular oder Papierantrag per Post, Fax oder persönlich an Abteilung 11, Burggasse 7-9, 8010 Graz; keine Annahme per E-Mail
Aufpassen: Eigentumswohnung; Vermieterin oder Vermieter ist angehörig; Bezug von Sozialunterstützung; Bezug einer Mietzinsbeihilfe nach Paragraf 20 Steiermärkisches Behindertengesetz.
Quelle: Wohnunterstützung - Sozialserver - Land Steiermark · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Land Steiermark, Abteilung 11, Referat Beihilfen und Sozialservice
Steiermark
Wohnen
Kautionsfonds des Landes Steiermark
bis zu 1.000 Euro pro Mietwohnung, rückzahlbar
Zuschuss zur Mietkaution, wenn die Wohnungssuche an den geforderten drei Monatsmieten scheitert. Abgewickelt über Volkshilfe oder Caritas, rückzahlbar innerhalb von drei Jahren.
- Wer
- Wohnungssuchende mit geringem Einkommen, die die Mietkaution nicht aufbringen können
- So geht's
- Antragstellung bei Caritas oder Volkshilfe
Aufpassen: nicht ausgewiesen.
Quelle: Kautionsfonds - Sozialserver - Land Steiermark · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Land Steiermark (Landesregierung stellt die Mittel bereit)
Kärnten
Wohnen
Wohnbeihilfe und Betriebskostenunterstützung nach dem Kärntner Wohnbeihilfegesetz (K-WBHG)
sozial gestaffelt nach Einkommen; förderrelevante Kosten aus Wohnungsgröße (mind./max. 50 Quadratmeter für eine Person, je weitere Person +10 Quadratmeter) mal Wohnkostenfaktor 4,00 Euro (Miete) bzw. Betriebskostenfaktor 2,50 Euro (Betriebs- und Heizkosten)
Sozial gestaffelte Unterstützung des Landes Kärnten bei Wohn-, Betriebs- und Heizkosten, für Mieterinnen und Mieter ebenso wie für Eigenheimbesitzer.
- Wer
- Mieterinnen und Mieter (Wohnbeihilfe) sowie Eigentümerinnen und Eigentümer (Betriebskostenunterstützung) mit unzumutbarer Wohnaufwandsbelastung
- So geht's
- Empfohlen Online-Antrag (BW110 für Mieterinnen und Mieter, BW469 für Eigentümerinnen und Eigentümer); alternativ Formulare zum Download; Neubemessungsformular für Bestandsbezieher
Aufpassen: Bezug nach dem Kärntner Grundversorgungsgesetz; Mietvertrag mit nahestehender Person nach Paragraf 4 Abs 2 K-WBHG; Dienstwohnung ohne ortsüblichen Mietzins; teure Wohnungen über 11,66 Euro pro Quadratmeter.
Quelle: Wohnbeihilfe und Betriebskostenunterstützung · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Land Kärnten, Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 11
Tirol
Wohnen
Mietzins- und Annuitätenbeihilfe des Landes Tirol
monatlicher Zuschuss in Höhe der Differenz aus anrechenbarem und zumutbarem Wohnungsaufwand, abhängig von Familiengröße, Einkommen, Wohnungsaufwand und förderbarer Nutzfläche
Laufender Zuschuss zu Miete oder Kreditrückzahlung für eine in sich abgeschlossene Wohnung, die regelmäßig bewohnt wird. Land und Gemeinde teilen sich die Kosten im Verhältnis 80 zu 20.
- Wer
- Wohnungsinhaberinnen und Wohnungsinhaber mit unzumutbarer Wohnaufwandsbelastung; Sonderregelung für Studierende bei sozialer Bedürftigkeit
- So geht's
- Formular A18 (Mietzinsbeihilfe) bzw. A19 (Annuitätenbeihilfe) oder Online-Formular; Einreichung beim Gemeinde-/Stadtamt; Bewilligung jeweils für ein Jahr, monatliche Auszahlung
Aufpassen: Räumlichkeiten in einem Wohnheim; Vermietung von Einzelzimmern; Beihilfen unter 7,00 Euro.
Quelle: Mietzins- und Annuitätenbeihilfe | Land Tirol · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Land Tirol, Abteilung Wohnbauförderung, gemeinsam mit den Gemeinden (Land 80 Prozent, Gemeinde 20 Prozent)
Vorarlberg
Wohnen
Wohnbeihilfe des Landes Vorarlberg (Wohnbeihilferichtlinie 2026)
anrechenbarer Wohnungsaufwand abzüglich zumutbarer Wohnungsaufwand
Laufender Zuschuss zu den Wohnkosten in Vorarlberg, wenn das Haushaltseinkommen niedrig ist. Es gilt die Wohnbeihilferichtlinie 2026.
- Wer
- Haushalte mit niedrigem Einkommen; Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer nach Errichtung, Ankauf oder Sanierung
- So geht's
- Antragsformulare beim Wohnsitzgemeindeamt abgeben; unverbindlicher Wohnbeihilfe-Rechner 2026 des Landes vorhanden
Aufpassen: in der abgerufenen Richtlinienfassung nicht abschließend geregelt; die Richtlinie regelt Ausschlüsse in den Paragrafen 5, 10 und 11.
Quelle: Wohnbeihilfe · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Land Vorarlberg, Abteilung Wohnbauförderung
Salzburg
Wohnen
Wohnbeihilfe (Mietzuschuss) des Landes Salzburg
Differenz zwischen zumutbarem Wohnungsaufwand und maßgeblichem Wohnungsaufwand (förderfähiger Teil der Miete)
Zuschuss zur Miete für Menschen in Objekten, deren Baukosten mit Wohnbauförderung finanziert wurden. Die Höhe ergibt sich aus der Differenz zwischen zumutbarem und tatsächlichem Wohnungsaufwand.
- Wer
- Mieterinnen und Mieter geförderter Objekte (allgemeine Wohnbeihilfe) sowie von nicht geförderten Mietwohnungen (erweiterte Wohnbeihilfe)
- So geht's
- Antragsformular über Abteilung 10 bzw. Wohnberatung Salzburg; Weitergewährung auch online; Einreichung per Post, E-Mail, Fax oder persönlich
Aufpassen: keine Wohnbeihilfe für Betriebskosten, Steuern, Heizkosten und Verwaltungskosten.
Quelle: Wohnbeihilfe (Mietzuschuss) - Land Salzburg · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Land Salzburg, Abteilung 10 Wohnbauförderung
Oberösterreich
Wohnen
Wohnbeihilfe des Landes Oberösterreich
Differenz zwischen anrechenbarem und zumutbarem Wohnungsaufwand; anrechenbar höchstens 3,70 Euro pro Quadratmeter, bei Einpersonenhaushalten mit Eigenpension zusätzlich 1,00 Euro pro Quadratmeter
Laufender Zuschuss zu den Wohnkosten für Menschen mit niedrigem Einkommen in Oberösterreich. Er kommt aus der Wohnbauförderung und ist ausdrücklich keine Sozialhilfe.
- Wer
- Hauptmieterinnen und Hauptmieter von Wohnungen mit niedrigem Einkommen, insbesondere Familien mit Kindern, Studierende, Lehrlinge, Alleinverdienende und Pensionistinnen und Pensionisten
- So geht's
- Ansuchen und Unterlagen bevorzugt elektronisch per E-Mail an wo.post@ooe.gv.at, Anhänge im PDF-Format
Aufpassen: Pauschalmieten; Betriebskosten, öffentliche Abgaben, Wärmeversorgungskosten und Verwaltungskosten sind vom anrechenbaren Wohnungsaufwand abzuziehen; Eigentumswohnungen, Eigenheime und Heimplätze; Mietverhältnis mit einer nahestehenden Person, etwa Verwandten; anrechenbarer Wohnungsaufwand über 8,00 Euro je Quadratmeter bei Verträgen ab 01.01.2023 beziehungsweise über 7,00 Euro je Quadratmeter bei Verträgen bis 31.12.2022.
Quelle: Land Oberösterreich - Wohnbeihilfe · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Land Oberösterreich, Wohnbauförderung (Paragrafen 23 bis 25 Oö. Wohnbauförderungsgesetz 1993)
Linz
Wohnen
Kautionsfonds für Linzer*innen
maximal die halbe Kaution als rückzahlbares zinsenloses Darlehen
Übernimmt einen Teil der Mietkaution für Linzerinnen und Linzer mit geringem Einkommen, höchstens die halbe Kaution.
- Wer
- Linzer Bürger*innen ab 18 Jahren mit dringendem Wohnbedürfnis, die Kaution oder Baukostenzuschuss nicht selbst aufbringen können
- So geht's
- Antrag über den Geschäftsbereich Soziales
Aufpassen: Asylwerber*innen.
Quelle: Kautionsfonds für Linzer*innen | Stadt LinzStartseite · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Stadt Linz
Innsbruck
Wohnen
Kautionsbeitrag aus dem Kautionsfonds der Stadt Innsbruck
Hälfte der laut Mietvertrag vereinbarten Bruttokaution, höchstens 1.500,00 Euro. Der Beitrag ist ein zinsenloses Darlehen mit einer Laufzeit von maximal 36 Monaten und in 33 gleichen Monatsraten zurückzuzahlen, die erste Rate wird drei Monate nach Auszahlung fällig.
Hilft beim Einzug in eine eigene Wohnung, wenn der Umzug an der Kaution scheitert. Der Beitrag ist ein zinsenloses Darlehen und wird in Monatsraten zurückgezahlt.
- Wer
- Personen ab 18 Jahren mit langjährigem Hauptwohnsitz in Innsbruck, die eine Wohnung im Stadtgebiet anmieten und die Kaution nicht aus hoheitlichen Mitteln bedecken können
- So geht's
- Ansuchen samt Unterlagen beim Referat Mietzinsbeihilfe der Stadt Innsbruck; Auszahlung an die Hauptmieterinnen und Hauptmieter nach Vorlage des beidseitig unterfertigten Mietvertrages; SEPA-Lastschrift für die Ratenzahlung erforderlich
Aufpassen: Personen, die selbst Miteigentümerinnen oder Miteigentümer der Liegenschaft oder eines anderen Realbesitzes sind; Angehörige der Vermieterin oder des Vermieters gemäß Paragraf 36a AVG 1991; Benutzerinnen und Benutzer von Dienst-, Natural- oder Werkswohnungen ohne Mietvertrag; kein Rechtsanspruch, freiwillige Leistung der Stadt; grundsätzlich nur ein Mal pro Person; ein weiteres Ansuchen erst nach vollständiger Rückzahlung.
Quelle: Kautionsfonds - Stadt Innsbruckburger-close-desktopburger-close-desktoptip-downInnsbrucktip-downlocationphonemaillocationphonemailinstagramfacebookyoutube · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Stadt Innsbruck (Stadtgemeinde Innsbruck)
Tirol
Wohnen
Wohnhaussanierung des Landes Tirol (Sanierungsförderung für Privatpersonen)
Einmalzuschuss von 15 bis 50 Prozent der förderbaren Kosten je nach Maßnahme, alternativ Annuitätenzuschuss von 25 bis 55 Prozent der Anfangsbelastung des Kredits, halbjährlich ausbezahlt und für maximal 12 Jahre gewährt, bei einer Mindestlaufzeit des Bankkredits von 10 Jahren. Zusätzlich zum Einmal- oder Annuitätenzuschuss gibt es die Zusatzförderungen Ökobonus und Bonus klimafreundliches Heizsystem. Die Richtlinie beziffert die Sätze je Maßnahme: Annuitätenzuschuss grundsätzlich 25 Prozent der ursprünglichen Annuität, 35 Prozent für Wand-, Dach- und Deckendämmung, Fenstertausch und Haustür, 40 Prozent für Dämmstoffe mit Umweltzeichen, 35 Prozent für Biomasseheizung und Wärmepumpen, 40 Prozent für Fern- und Nahwärmeanschluss, 40 Prozent für eine Komfortlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Die Umstellung auf ein hocheffizientes alternatives System wird mit einem Zuschuss von maximal 3.000,00 Euro gefördert. Neben Annuitäten- und Einmalzuschüssen kann das Land auch Bürgschaften übernehmen.
Fördert in Tirol die Sanierung von Wohnhäusern und Wohnungen, darunter Heizungstausch, Fenstertausch sowie Maßnahmen für Wärme-, Schall- und Feuchtigkeitsschutz.
- Wer
- Wohnungs- und Hauseigentümerinnen und -eigentümer, Eigentümergemeinschaften, Bauberechtigte und Mieterinnen und Mieter
- So geht's
- Ansuchen bei der zuständigen Servicestelle; für Innsbruck-Stadt beim Stadtmagistrat Innsbruck; Formulare und Formblätter über den Antragsformular-Bereich des Landes
Aufpassen: Eigenleistungen; Rechnungen mit dem Vermerk „Betrag dankend erhalten“ oder ähnlich; Rechnungen, die mehr als 18 Monate vor Antragstellung ausgestellt wurden; abzugsfähige Vorsteuer ist kein Teil der förderbaren Kosten.
Quelle: Sanierung | Land Tirol · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Land Tirol, Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung
Innsbruck
Wohnen
Förderaktion zum Umbau von altersgerechten Nasszellen der Stadt Innsbruck
Einmalzuschuss von 35 Prozent der förderbaren Gesamtbaukosten, maximal 3.500,00 Euro je Umbau einer Nasszelle
Fördert in Innsbruck den Umbau von Bädern für Seniorinnen und Senioren sowie für Menschen mit eingeschränkter Mobilität.
- Wer
- Innsbrucker Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderung bei dauerhafter Mobilitätseinschränkung, die eine Wohnung in Innsbruck mit Hauptwohnsitz bewohnen
- So geht's
- Antragsformular beim Stadtmagistrat Innsbruck, Magistratsabteilung V, Referat Wohnbauförderung, samt Rechnungen, Zahlungsnachweisen, erforderlichen Bewilligungen und Abnahmebestätigung
Aufpassen: Die Summe aller Förderungen darf die Gesamtbaukosten der Investition nicht übersteigen; um den übersteigenden Betrag wird die städtische Förderung gekürzt.
Quelle: Bad-Umbau - Stadt Innsbruckburger-close-desktopburger-close-desktoptip-downInnsbrucktip-downtip-rightlocationphonemaillocationphonemailinstagramfacebookyoutube · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Stadt Innsbruck (Stadtgemeinde Innsbruck)
Innsbruck
Wohnen
Fluglärmschutz-Förderung für Wohnobjekte in Innsbruck
Fenster und Türen: 20 Prozent der förderbaren Kosten bei einem bewerteten Schalldämmmaß R'w größer oder gleich 38 dB, 25 Prozent bei R'w größer oder gleich 41 dB, jeweils inklusive Demontage-, Entsorgungs- und Einbaukosten. Schalldämmlüfter: maximal 350 Euro zuzüglich Umsatzsteuer.
Fördert den Tausch von Fenstern und Türen an Innsbrucker Wohnobjekten, bei denen eine bestimmte Fluglärmgrenze überschritten wird. Getragen wird sie freiwillig von der Flughafengesellschaft.
- Wer
- Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Bestandnehmerinnen und Bestandnehmer von Wohnobjekten, an denen die Immissionsgrenzwerte durch Fluglärm überschritten werden
- So geht's
- Online-Formular „Fluglärmschutz-Förderung“ oder Formblatt an den Stadtmagistrat Innsbruck, Referat Wohnbauförderung, samt Rechnungen, Zahlungsnachweisen, Bewilligungen, Prüfzeugnissen und Grundrissplan; bei mehr als drei betroffenen Wohnungen zusätzlich Formblatt F14
Aufpassen: Wintergärten, Rollläden, Jalousien und Ähnliches; Maler-, Anstreicher-, Tapezier- und Reinigungsarbeiten sowie die Montage von Rollläden und Jalousien; Beherbergungsbetriebe, Gastgewerbebetriebe, sonstige gewerbliche Betriebe, Büros und öffentliche Einrichtungen wie Krankenhäuser, Altersheime, Schulen und Kindergärten.
Quelle: Fluglärmschutz - Stadt Innsbruckburger-close-desktopburger-close-desktoptip-downInnsbrucktip-downtip-righttip-rightlocationphonemaillocationphonemailinstagramfa · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Tiroler Flughafen Betriebsgesellschaft m. b. H. (freiwillige Förderung des Flughafens Innsbruck)
Burgenland
Wohnen
Burgenländische Wohnbauförderung: Errichtung von Eigenheimen für den privaten Wohnbau (Neubaudarlehen)
Förderungsdarlehen des Landes, Laufzeit 30 Jahre, 0,9 Prozent jährlich verzinst. Die Basisförderung richtet sich nach der Wohnnutzfläche: 45.000 Euro bei 60 bis 100 m², 48.750 Euro bei 101 bis 130 m², 51.000 Euro bei 131 bis 150 m². Bei Unterschreitung der Energiekennzahl um mindestens 30 Prozent (Stufe 1) beziehungsweise 50 Prozent (Stufe 2) steigt sie auf bis zu 55.000, 63.050 oder 67.500 Euro. Dazu kommen Bonusbeträge, unter anderem 12.000 Euro je Kind unter 16 Jahren, 10.000 Euro für barrierefreies Bauen und 20.000 Euro für behindertengerechtes Bauen.
Niedrig verzinstes Landesdarlehen mit langer Laufzeit für den Bau eines Eigenheims im Burgenland.
- Wer
- Natürliche Personen, die ein Eigenheim mit höchstens zwei Wohneinheiten neu errichten, zubauen, aufstocken oder ein Dachgeschoss ausbauen und dort den Hauptwohnsitz begründen; zumindest Hälfteeigentum an der Liegenschaft erforderlich
- So geht's
- Antrag samt gescannten Beilagen per E-Mail an post.a9-wbf@bgld.gv.at oder über das Online-Formular unter www.burgenland.at/wbf; Übermittlung per Post oder persönlich nur in begründeten Ausnahmefällen
Aufpassen: Das geförderte Objekt darf nicht vermietet werden; Ein anderes gefördertes Objekt darf nicht im Alleineigentum oder zu mehr als 50 Prozent im Miteigentum stehen; Bei einer förderbaren Nutzfläche über 250 m² wird kein Förderungsdarlehen mehr gewährt.
Quelle: Neubau - Land Burgenland · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Land Burgenland, Amt der Burgenländischen Landesregierung, Wohnbauförderung
Burgenland
Wohnen
Burgenländische Wohnbauförderung: Sanierung von Eigenheimen für den privaten Wohnbau (Sanierungsdarlehen)
Förderungsdarlehen des Landes, Laufzeit 30 Jahre, 0,9 Prozent jährlich verzinst. Drei Varianten: Einzelbauteilsanierung 30 Prozent der anerkannten Sanierungskosten, maximal 40.000 Euro; energetische Sanierung (Deltaförderung) 50 Prozent, maximal 45.000 Euro; umfassende energetische Sanierung 60 Prozent und maximal 60.000 Euro bei Erreichen der erforderlichen Energiekennzahl, 70 Prozent und maximal 70.000 Euro bei Unterschreitung um 25 Prozent, 80 Prozent und maximal 80.000 Euro bei Unterschreitung um 50 Prozent. Behindertengerechte Anpassung des Wohnraumes wird mit 100 Prozent der anrechenbaren Sanierungskosten bis maximal 30.000 Euro gefördert.
Niedrig verzinstes Landesdarlehen mit langer Laufzeit für die Sanierung eines Eigenheims im Burgenland, von der Einzelbauteilsanierung bis zur energetischen Sanierung.
- Wer
- Natürliche Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung (zum Beispiel EU-Bürgerinnen und EU-Bürger), die ein Eigenheim sanieren; die Liegenschaft muss nicht im Eigentum der antragstellenden Person stehen, sofern die Eigentümerin oder der Eigentümer zustimmt
- So geht's
- Antrag samt Beilagen per E-Mail an post.a9-wbf@bgld.gv.at oder über das Online-Formular unter www.burgenland.at/wbf
Aufpassen: Der Zubau einer kompletten Wohneinheit ist nicht förderbar.
Quelle: Sanierung - Land Burgenland · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Land Burgenland, Amt der Burgenländischen Landesregierung, Wohnbauförderung
Niederösterreich
Wohnen
NÖ Wohnbauförderung Eigenheim (Errichtung und Ersterwerb)
Förderungsdarlehen des Landes mit einem Tilgungszeitraum von wahlweise 27,5 oder 34,5 Jahren, verzinst mit 1 Prozent jährlich. Die Höhe wird über ein Punktesystem ermittelt, ein Punkt entspricht 300 Euro für Eigenheime und Reihenhäuser. Aus Basisförderung, Ergänzungen und Lagequalität sind bis zu 140 Punkte möglich, das ergibt bis zu 42.000 Euro Förderdarlehen. Dazu kommen Zusatzdarlehen von je 10.000 Euro, unter anderem für Jungfamilien und je versorgungsberechtigtem Kind, sowie 3.000 Euro für unselbständig Erwerbstätige.
Niedrig verzinstes Landesdarlehen für Bau oder Ersterwerb eines Eigenheims in Niederösterreich, mit wählbarer Laufzeit.
- Wer
- Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger oder Gleichgestellte (zum Beispiel EWR-Bürgerinnen und EWR-Bürger), die ein Eigenheim oder Reihenhaus errichten oder erstmals erwerben und dort nach Fertigstellung den Hauptwohnsitz begründen
- So geht's
- Antragsformular oder Online-Antrag der Abteilung Wohnungsförderung; der Online-Antrag ist ausschließlich für die Errichtung von Eigenheimen mit maximal zwei Wohnungen möglich
Quelle: Eigenheim Reihenhaus - Land Niederösterreich · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Land Niederösterreich, Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wohnungsförderung
Niederösterreich
Wohnen
NÖ Wohnbauförderung Eigenheimsanierung
Nicht rückzahlbarer Annuitätenzuschuss von jährlich 4 Prozent der förderbaren Sanierungskosten zur Unterstützung der Rückzahlung eines Bankdarlehens, gewährt für die Dauer von 10 Jahren. Die förderbaren Sanierungskosten ergeben sich aus den anerkannten Sanierungskosten multipliziert mit der Punktesumme (1 Punkt = 1 Prozent). Anerkannt werden maximal 600 Euro pro m² Wohnnutzfläche, gerechnet auf höchstens 130 m², das sind höchstens 78.000 Euro pro Wohneinheit. Bis zu 195 Punkte sind möglich.
Landesförderung für die Sanierung eines Eigenheims in Niederösterreich. Der Antrag kann nur von einer Privatperson gestellt werden und muss spätestens ein Jahr nach Baubeginn einlangen.
- Wer
- Natürliche Personen (Privathaushalt), die ein fertiggestelltes Wohngebäude mit bis zu 500 m² bestehender und zu sanierender Nutzfläche sanieren und dort den Hauptwohnsitz nachweisen
- So geht's
- Antragsformular der Abteilung Wohnungsförderung, Amt der NÖ Landesregierung, Landhausplatz 1, Haus 7a, 3109 St. Pölten
Quelle: Wohnbauförderung Eigenheimsanierung - Land Niederösterreich · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Land Niederösterreich, Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wohnungsförderung
Oberösterreich
Wohnen
Oberösterreichische Wohnbauförderung: Förderung Eigenheim und zweite Wohnung
Monatliche Zuschüsse zu einem Hypothekardarlehen der Oberösterreichischen Landesbank oder wahlweise ein einmaliger nicht rückzahlbarer Bauzuschuss in Höhe von 36 Prozent des Zuschusses zum Hypothekardarlehen. Basishöhe des geförderten Hypothekardarlehens 75.000 Euro mit einem Zuschuss von 10.000 Euro. Förderzuschläge: 15.000 Euro Darlehen mit 2.000 Euro Zuschuss je Kind, 20.000 Euro Darlehen mit 2.500 Euro Zuschuss je Kind mit erhöhter Familienbeihilfe, 5.000 Euro Darlehen mit 1.000 Euro Zuschuss sowie 25.000 Euro Darlehen mit 3.500 Euro Zuschuss für die Errichtung einer zweiten Wohnung innerhalb von 10 Jahren ab Baubewilligung.
Fördert den Bau eines Eigenheims in Oberösterreich, entweder über monatliche Zuschüsse zu einem Hypothekardarlehen der Landesbank oder über einen einmaligen Bauzuschuss.
- Wer
- Volljährige förderbare Personen, die Eigentümerin oder Eigentümer der zu verbauenden Liegenschaft sind, das geförderte Eigenheim mit Hauptwohnsitz beziehen und ihre bisherigen Miet- und Eigentumsrechte der letzten fünf Jahre aufgeben
- So geht's
- Antrag mittels Formular an die Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Wohnbauförderung des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung
Aufpassen: Bei Verkauf innerhalb von fünf Jahren ab Datum der Förderungszusicherung ist der einmalige Bauzuschuss gänzlich zurückzuzahlen.
Quelle: Land Oberösterreich - Förderung Eigenheim / Zweite Wohnung · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Land Oberösterreich, Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Wohnbauförderung
Oberösterreich
Wohnen
Oberösterreichische Wohnbauförderung: Sanierung von Häusern bis zu drei Wohnungen
Wahlweise nicht rückzahlbare Zuschüsse zu einem Darlehen in Höhe eines Viertels (25 Prozent) der förderbaren Kosten, höchstens jedoch die maximale Darlehenshöhe je Sanierungsvorhaben, oder ein Bauzuschuss in Höhe von 15 Prozent der förderbaren Kosten. Höchstmögliche förderbare Kosten: 50.000 Euro für die umfassende Sanierung, 15.000 Euro pro Einzelbauteil. Bei Zu- und Einbau höchstens 200 Euro je m² und 10.000 Euro beim Einbau, 500 Euro je m² und 25.000 Euro beim Zubau, bei kombiniertem Zu- und Einbau höchstens 25.000 Euro. Boni erhöhen die förderbaren Kosten: Wohneinheitenbonus 8.000 Euro, Kaufbonus 5.000 Euro, Denkmalbonus 5.000 Euro, Ökologiebonus 5.000 Euro, Installationsbonus 2.000 Euro, Ortskernbonus 5.000 Euro.
Fördert in Oberösterreich die Sanierung von Häusern mit bis zu drei Wohnungen, den Zu- und Einbau zusätzlicher Wohnräume sowie die Umwandlung bisher anders genutzter Gebäude in Wohnraum.
- Wer
- Förderbare Personen, die ein Wohnhaus mit bis zu drei Wohnungen sanieren; die Erteilung der Baubewilligung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegen, bei Zu- oder Einbau mindestens 10 Jahre
- So geht's
- Antrag mittels Formular an die Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Wohnbauförderung; empfohlen wird ein energetischer Befund des Oö. Energiesparverbands vor Durchführung der Sanierungsmaßnahmen
Quelle: Land Oberösterreich - Sanierung von Häusern bis zu 3 Wohnungen · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Land Oberösterreich, Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Wohnbauförderung
Steiermark
Wohnen
Steirische Eigenheimförderung
Gestaffeltes Landesdarlehen von maximal 80.000 Euro pro Förderungsansuchen, Rückzahlungslaufzeit 30 Jahre, mit maximal 1,50 Prozent pro Jahr verzinst. Basisbetrag 30.000 Euro für 1 Person, dazu kombinierbare Zuschläge von je 10.000 Euro, unter anderem für Jungfamilie, Generationen-Wohnhaus und Eigenheime in Gruppe, sowie ein Zuschlag von 5.000 Euro.
Landesförderung für die Neuerrichtung eines Eigenheims in der Steiermark, vergeben nach Maßgabe der vorhandenen Budgetmittel.
- Wer
- Volljährige Personen mit österreichischer Staatsangehörigkeit oder Gleichstellung nach § 7 Abs. 5 Stmk. Wohnbauförderungsgesetz 1993, die ein Eigenheim errichten und dort den Hauptwohnsitz begründen
- So geht's
- Online-Ansuchen über das E-Government-Portal des Landes Steiermark (egov.stmk.gv.at, Verfahren BW-WF-EF); nur formgerechte Ansuchen mit allen Pflichtunterlagen mit allen Pflichtunterlagen werden berücksichtigt
Aufpassen: Unvollständige Einreichungen und Blanko-Reservierungen werden abgelehnt.
Quelle: Eigenheimförderung - Wohnbau - Land Steiermark · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Land Steiermark, Abteilung 15 Fachabteilung Energie und Wohnbau, Referat Wohnungsneubau Förderungen
Steiermark
Wohnen
Steirischer Wohnbauscheck für Erstkäuferinnen und Erstkäufer einer geförderten Wohnung
Direktdarlehen des Landes mit einer Laufzeit von knapp über 25 Jahren, verzinst mit 3 Prozent jährlich. Das Förderungsdarlehen beträgt 750 Euro je m² angemessener Nutzfläche (für einen 1- bis 4-Personenhaushalt maximal 90 m², für jede weitere Person erhöht sich die Nutzfläche um 10 m²). Für ökologische Maßnahmen können zusätzlich maximal 150 Euro je m² Nutzfläche gewährt werden. Zusatzförderung 3.700 Euro bei 2 Kindern und 7.400 Euro bei 3 oder mehr Kindern.
Förderung des Landes Steiermark für den Ersterwerb einer Eigentumswohnung, die ein befugter Bauträger mit Zustimmung des Landes errichtet hat.
- Wer
- Erstkäuferinnen und Erstkäufer einer Wohnung, die durch einen befugten Bauträger mit Zustimmung des Landes Steiermark errichtet wurde. Nicht erfasst ist hier der Teil derselben Förderung, der an befugte Bauträger geht.
- So geht's
- Ansuchen beim Referat Wohnungsneubau Förderungen der Abteilung 15 des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung
Quelle: Wohnbauscheck - Wohnbau - Land Steiermark · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Land Steiermark, Abteilung 15 Fachabteilung Energie und Wohnbau, Referat Wohnungsneubau Förderungen
Steiermark
Wohnen
Große Eigenheimsanierung 2026 (Land Steiermark)
Kombination aus einem Landesdarlehen für den Ankauf und einem nicht rückzahlbaren Förderungsbeitrag für die anschließende thermische Sanierung. In Abhängigkeit von Personenanzahl und Einkommen kann ein Landesdarlehen bis zu 80.000 Euro gewährt werden. Für die thermische Sanierung mit Sanierungskonzept ist je nach Anzahl der umgesetzten Maßnahmen eine Förderung bis zu 30 Prozent der förderungsfähigen Kosten beziehungsweise bis maximal 24.000 Euro möglich, bei nachwachsenden Rohstoffen bis maximal 27.000 Euro.
Sonderförderung des Landes Steiermark für die umfassende Sanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern, mit Einkommensgrenzen nach Haushaltsgröße.
- Wer
- Natürliche Personen, die ein Ein- oder Zweifamilienhaus außerhalb des Familienverbandes entgeltlich erwerben (Kauf) und anschließend thermisch sanieren
- So geht's
- Antrag beim Referat Sanierung und Revitalisierung der Abteilung 15; Schritt 1 Antrag Landesdarlehen, Schritt 3 Antrag mit Fertigstellungsmeldung nach umgesetzter Sanierung
Aufpassen: Weitere Landesförderungen zur selben Maßnahme sind nicht möglich.
Quelle: Große Eigenheimsanierung 2026 - Wohnbau - Land Steiermark · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Land Steiermark, Abteilung 15 Fachabteilung Energie und Wohnbau, Referat Sanierung und Revitalisierung
Wien
Wohnen
Wiener Wohnbauförderung: Errichtung von Eigenheimen und Reihenhaus-Eigenheimen auf Eigengrund
Landesdarlehen als Fixbetrag von 365 Euro je Quadratmeter der angemessenen Nutzfläche. Die angemessene Wohnnutzfläche ist nach Familiengröße gestaffelt: 50 m² bei 1 Person, 70 m² bei 2 Personen, 85 m² bei 3, 100 m² bei 4, 115 m² bei 5, 130 m² bei 6, 145 m² bei 7 und 150 m² bei 8 Personen; bei Jungfamilien zusätzlich 15 m², sofern 150 m² nicht überschritten werden. Das Darlehen ist mit einem Prozent der Darlehenssumme pro Jahr verzinst.
Landesdarlehen der Stadt Wien für den Bau eines Eigenheims oder Reihenhauses auf eigenem Grund, berechnet nach Quadratmetern der angemessenen Nutzfläche.
- Wer
- Einzel-Eigentümerinnen und Einzel-Eigentümer, die ein Eigenheim oder Reihenhaus-Eigenheim auf eigenem Grund für den Eigenbedarf errichten
- So geht's
- Online-Formular oder Antrag persönlich, per Post, Fax oder E-Mail an neubaufoerderung@ma50.wien.gv.at; Servicestelle Neubauförderung, 19., Muthgasse 62
Aufpassen: Eigenheime auf Pachtgrund werden anders gefördert, nämlich wie Kleingartenwohnhäuser.
Quelle: Errichtung von Eigenheimen und Eigenheimen als Reihenhäuser auf Eigengrund - Förderungsantrag - Stadt WienStartseite wien.gv.at · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Land Wien, Stadt Wien, Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
Wien
Wohnen
Wiener Eigenmittelersatzdarlehen für geförderte Wohnungen
Darlehen der Stadt Wien zur Finanzierung der Bau- und Grundkostenbeiträge, gegliedert in Baukostenförderung und Grundkostenförderung. Die Darlehenshöhe beträgt in Förderstufe 1 12,5 Prozent, in Förderstufe 2 7,5 Prozent, in Förderstufe 3 5,0 Prozent und in Förderstufe 4 2,5 Prozent der Baukosten für die Wohnung. Eine Grundkostenförderung ist möglich, wenn Anspruch auf eine 12,5-prozentige oder 7,5-prozentige Baukostenförderung besteht. Rückzahlung halbjährlich; die Laufzeit beträgt 25 Jahre in Förderstufe 1, 20 Jahre in Förderstufe 2, 15 Jahre in Förderstufe 3 und 10 Jahre in Förderstufe 4.
Hilft beim Einzug in eine geförderte Wohnung, indem die Stadt Wien den Baukosten- und Grundkostenbeitrag über ein niedrig verzinstes Landesdarlehen vorfinanziert.
- Wer
- Haushalte mit geringem Einkommen, die in eine geförderte Wohnung ziehen und einen Baukosten- und Grundkostenbeitrag zu zahlen haben
- So geht's
- Antrag bei der Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50); vorab kann die Förderhöhe mit dem Eigenmittelersatzdarlehens-Rechner der Stadt Wien geprüft werden
Quelle: Eigenmittelersatzdarlehen für geförderte Wohnungen - Stadt WienStartseite wien.gv.at · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Land Wien, Stadt Wien, Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
Wien
Wohnen
Wiener Wohnbauförderung: thermisch-energetische Sanierung von Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern
Nicht rückzahlbarer Beitrag. Bei Erfüllung des thermischen Mindeststandards von maximal 1,45 x HWB-nstEG 30 Prozent der nachgewiesenen angemessenen Kosten, maximal 8.000 Euro. Bei Erfüllung des thermischen Mindeststandards von maximal 1,30 x HWB-nstEG 35 Prozent, maximal 12.000 Euro. Für die Errichtung von Zentralheizungsanlagen mit hocheffizienten alternativen Energiesystemen oder für die Umstellung beziehungsweise Nachrüstung vorhandener gebäudetechnischer Systeme 35 Prozent der nachgewiesenen angemessenen Kosten, maximal 8.000 Euro.
Fördert in Wien die thermisch-energetische Sanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie von Kleingartenwohnhäusern.
- Wer
- Eigentümerinnen und Eigentümer von Eigenheimen (Ein- und Zweifamilienhäusern) oder Kleingartenwohnhäusern in Wien, die thermisch-energetisch sanieren oder auf ein hocheffizientes alternatives Energiesystem umstellen
- So geht's
- Antrag per E-Mail an wv@ma50.wien.gv.at, mittels Online-Formular, per Fax oder per Post an die Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten, 20., Maria-Restituta-Platz 1
Quelle: Thermisch-energetische Sanierung - Förderungsantrag - Stadt WienStartseite wien.gv.at · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Land Wien, Stadt Wien, Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
Kärnten
Wohnen
Kärntner Wohnbauförderung: Errichtung von Wohnraum im Eigentum (Richtlinie 1)
Die Förderung besteht zu 60 Prozent aus einem Förderungskredit des Landes und zu 40 Prozent aus einem durch Annuitätenzuschüsse gestützten Hypothekar- oder Bausparkassenkredit. Förderungskredit: Laufzeit 30 Jahre, Verzinsung 0,5 Prozent pro Jahr vom 1. bis 20. Jahr, 1,5 Prozent danach. Der Annuitätenzuschuss beträgt in den ersten 5 Jahren jährlich 4 Prozent des förderbaren Hypothekarkredites und vom 6. bis 10. Jahr jährlich 3 Prozent. Basisförderung maximal 900 Euro je m² Nutzfläche. Zuschläge unter anderem: Grundstücksgröße 500 bis 750 m² maximal 50 Euro je m², unter 500 m² maximal 100 Euro je m²; Abbruchkosten maximal 10.000 Euro; Ökoindex 160 bis 120 maximal 1.500 Euro, unter 120 maximal 4.000 Euro, unter 80 maximal 6.000 Euro, unter 40 maximal 8.000 Euro; thermische Solaranlage 400 Euro je m² Aperturfläche bis maximal 6.000 Euro.
Kärntner Wohnbauförderung für die Errichtung von Wohnraum im Eigentum. Zugesichert wird nach Maßgabe der Budgetmittel in der Reihenfolge des Antragseingangs.
- Wer
- Förderungswerberinnen und Förderungswerber, die Eigenheime, Doppelhäuser, Gruppenwohnbau oder Auf-, Zu-, Um- oder Einbauten in Wohnhäusern oder sonstigen Gebäuden errichten
- So geht's
- Förderantrag bei der Wohnbauförderung des Landes Kärnten, wohnbau@ktn.gv.at, Mießtaler Straße 1, 9021 Klagenfurt am Wörthersee
Quelle: Richtlinien Wohnbauförderung · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Land Kärnten, Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 1 Gemeinwohl, Wohnen und Sport, Wohnbau
Kärnten
Wohnen
Kärntner Wohnbauförderung: Sanierung von Eigenheimen und Wohnungen (Richtlinie 6, Sanierungs-Euro)
Nicht rückzahlbare Zuschüsse in mehreren Abschnitten. Abschnitt A energetische Sanierung: Basisförderung 1,00 Euro pro Quadratmeter der Bezugsfläche (maximal 120 m², bei Zweifamilienhäusern plus 50 Prozent auf maximal 180 m²) multipliziert mit der erreichten Heizwärmebedarfs-Einsparung, gedeckelt mit 30.000,00 Euro beziehungsweise 50 Prozent der Rechnungskosten; Bonusbeträge 5.000,00 Euro für das Erreichen eines Ziel-Heizwärmebedarfs, 10 Prozent der Basisförderung bei Denkmalschutz und 500,00 Euro für den Bestands- beziehungsweise Fertigstellungsenergieausweis. Abschnitt B Haustechnik: 3.000,00 Euro für den Heizungstausch, 1.500,00 Euro für die Errichtung einer Solaranlage, 200,00 Euro für den hydraulischen Abgleich. Abschnitt C barrierefreies Wohnen: 50 Prozent der förderbaren Kosten, wobei die maximal förderbaren Kosten je Wohnung mit 40.000,00 Euro begrenzt sind. Achtung, die 40.000,00 Euro sind die Obergrenze der anerkannten Kosten, nicht die Förderung. Für vertikale Hebehilfen und Treppenschrägaufzüge sind die förderbaren Kosten gesondert mit 12.000,00 Euro je Wohnung begrenzt. Abschnitt D Erwerb von Altobjekten: einmaliger Zuschuss von maximal 15 Prozent des Kaufpreises beziehungsweise maximal 25.000,00 Euro, bei Zweifamilienwohnhäusern maximal 22,5 Prozent beziehungsweise maximal 37.500,00 Euro.
Kärntner Wohnbauförderung für die Sanierung von Eigenheimen und Wohnungen, umgangssprachlich Sanierungs-Euro. Förderwerber kann nur eine Privatperson sein.
- Wer
- Ausschließlich natürliche Personen als Eigentümerin des Gebäudes, Bauberechtigte oder Wohnungsinhaberin (Mieterin, Wohnungseigentümerin oder Miteigentümerin), die eine in ihrem Haus gelegene Wohnung selbst benützt
- So geht's
- Ausschließlich über das Online-Antragsportal des Landes unter www.wohnbau.ktn.gv.at, nach Durchführung der Förderungsmaßnahmen; Unterlagen ausschließlich im PDF-Format
Aufpassen: Wird ein Objekt mit drei Wohneinheiten erworben und soll dieses nach der Sanierung nur zwei Wohneinheiten aufweisen, ist eine Förderung ausgeschlossen.
Quelle: Richtlinien Wohnbauförderung · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Land Kärnten, Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 1 Gemeinwohl, Wohnen und Sport, Wohnbau
Kärnten
Wohnen
Kärntner Eigenmittelersatzkredit (Richtlinie 4)
Eigenmittelersatzkredit mit einer Laufzeit von 10 Jahren, Verzinsung 0,5 Prozent pro Jahr dekursiv, Berechnung 30/360, rückzuerstatten in 20 gleichbleibenden halbjährlichen Annuitäten. Die Höhe beträgt maximal 70 Prozent des auf die förderbare Nutzfläche entfallenden förderbaren Baukostenbeitrages, bei einem Familieneinkommen von höchstens 50 Prozent des höchstzulässigen Jahreseinkommens maximal 80 Prozent. Auf die Eigenmittelaufbringung wird der tatsächlich geleistete Eigenmittelanteil angerechnet, maximal 5 Prozent.
Kredit des Landes Kärnten, der fehlende Eigenmittel beim Wohnungserwerb ersetzt. Er ist an eine Einkommensgrenze gebunden und gilt nur für das Jahr 2026.
- Wer
- Mieterinnen, Mieter und Nutzungsberechtigte geförderter Wohnungen, denen die Aufbringung des auf die förderbare Nutzfläche entfallenden Eigenmittelanteiles nicht zumutbar ist
- So geht's
- Antrag bei der Wohnbauförderung des Landes Kärnten; die Abwicklung erfolgt über den Bauträger, der dem Mieter beziehungsweise Nutzungsberechtigten die Annuität in monatlichen Raten vorschreibt
Quelle: Richtlinien Wohnbauförderung · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Land Kärnten, Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 1 Gemeinwohl, Wohnen und Sport, Wohnbau
Tirol
Wohnen
Tiroler Wohnbauförderung: Neubauförderung für Eigenheime (natürliche Personen)
Förderungskredit des Landes. Bei Vorhaben in nicht verdichteter Bauweise beträgt der Förderungskredit 54.000,-- Euro. Bei Vorhaben in verdichteter Bauweise (Doppel-, Reihen- oder Gruppenhaus, Eigentumswohnung) richtet sich die Kreditförderung nach dem durchschnittlichen Grundstücksanteil je Wohnung: 1.160,-- Euro je m² förderbarer Nutzfläche bei mehr als 350 und höchstens 400 m² Grundverbrauch, 1.350,-- Euro bei mehr als 300 und höchstens 350 m², 1.540,-- Euro bei mehr als 250 und höchstens 300 m², 1.770,-- Euro bei mehr als 200 und höchstens 250 m² und 1.950,-- Euro bei höchstens 200 m². Für eine Wohnung ohne weiteren Grundverbrauch durch Zu- oder Umbau beträgt die Kreditförderung 1.540,-- Euro pro m² förderbarer Nutzfläche. Zuschüsse für Kinder und Zusatzförderungen sind möglich.
Tiroler Wohnbauförderung für Privatpersonen, die ein Ein- oder Zweifamilienhaus, ein Doppel- oder Reihenhaus errichten.
- Wer
- Volljährige und entscheidungsfähige natürliche Personen, die ein Eigenheim oder eine Wohnung errichten oder erstmals erwerben
- So geht's
- Ansuchen unter Verwendung der vorgesehenen Formblätter bei der Abteilung Wohnbauförderung, Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck; nach technischer Verfügbarkeit auch elektronisch
Quelle: Errichtung/Ersterwerb eines Wohnobjektes (Neubau, Zubau, Umbau) | Land Tirol · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Land Tirol, Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung
Tirol
Wohnen
Tiroler Wohnbauscheck (Alternative zum Förderungskredit)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss anstelle des Förderungskredits. Die Wohnbauscheckförderung beträgt 35 Prozent des fiktiv ermittelten Förderungskredits. Der Wohnbauscheck reduziert sich nach § 45 Abs. 10 TWFG 1991 um den gewährten Nachlass aus einer begünstigten Rückzahlung.
Einmalzahlung des Landes Tirol als Alternative zum Förderungskredit der Wohnbauförderung. Man wählt das eine oder das andere.
- Wer
- Förderungswürdige, volljährige und entscheidungsfähige natürliche Personen als Wohnungseigentümerin, Wohnungseigentümer oder Bauberechtigte, für Vorhaben, die nicht als Gesamtanlage oder Dienstnehmerwohnung gefördert sind
- So geht's
- Ansuchen unter Verwendung der vorgesehenen Formblätter bei der Abteilung Wohnbauförderung des Amtes der Tiroler Landesregierung
Aufpassen: Ein Wohnbauscheck wird denselben Förderungswerbern im Regelfall nur einmal und nur für ein Objekt gewährt; Innerhalb der Zehnjahresfrist ist eine Veräußerung nur mit Zustimmung und zu den Bedingungen des Landes zulässig; Nicht für als Gesamtanlage oder als Dienstnehmerwohnung geförderte Vorhaben.
Quelle: Bauen & Wohnen | Land Tirol · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Land Tirol, Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung
Vorarlberg
Wohnen
Vorarlberger Neubauförderung für den privaten Wohnbau
Förderungskredit des Landes. Die Höhe ergibt sich aus einer Berechnung nach der Richtlinie. Die maximale Höhe des gesamten Förderungskredits beträgt je Wohneinheit 100.000,00 Euro. Ergänzend ist ein Kinderzuschuss möglich.
Förderungskredit des Landes Vorarlberg für den Bau oder Kauf des eigenen Hauses oder der eigenen Wohnung.
- Wer
- Natürliche Personen, die ein Eigenheim errichten, zu-, ein- oder umbauen oder eine Eigentumswohnung erwerben
- So geht's
- Förderungsantrag unter Verwendung der bestimmten Formulare samt Beilagen beim Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung (IIId); Einreichung auch über das Upload-Portal des Landes möglich
Quelle: Neubauförderung - Privater Wohnbau · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Land Vorarlberg, Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung (IIId)
Vorarlberg
Wohnen
Vorarlberger Wohnhaussanierung
Förderungskredite und Einmalzuschüsse. Die maximale Höhe des gesamten Förderungskredits, mit Ausnahme des Revitalisierungsbonus, ist begrenzt mit 1.000,00 Euro je m² Nutzfläche für Bauteilsanierungen und mit 1.100,00 Euro je m² Nutzfläche bei Gesamtsanierungen. Die absolute maximale Höhe des gesamten Förderungskredits beträgt je Wohneinheit 100.000,00 Euro. Förderungskredite werden auf ganze 100,00 Euro gerundet. Für außenliegenden Sonnenschutz werden 40,00 Euro je m² beschatteter Fensterfläche gewährt.
Förderungskredit des Landes Vorarlberg für die Sanierung eines Wohnhauses, begrenzt nach Quadratmetern Nutzfläche.
- Wer
- Natürliche Personen sowie Eigentümergemeinschaften, die ein Wohnhaus oder eine Wohnung sanieren; an Eigentümergemeinschaften wird nur ein Kredit gewährt
- So geht's
- Förderungsantrag unter Verwendung der bestimmten Formulare samt Beilagen beim Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung (IIId); Einreichung auch über das Upload-Portal des Landes möglich
Quelle: Wohnhaussanierung · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Land Vorarlberg, Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung (IIId)
Bund
Wohnen
Housing First – Übernahme der Anmietungskosten (Kaution, Finanzierungsbeitrag)
Rückzahlbare Geldzuwendung für Anmietungskosten: Finanzierungsbeiträge im gemeinnützigen Wohnbausektor bis maximal EUR 30.000 für das anzumietende Objekt, Kautionen in Höhe von maximal sechs Bruttomonatsmieten bis maximal EUR 12.000 für das anzumietende Objekt.
Übernimmt die Kosten, die beim Anmieten einer Wohnung anfallen: den Finanzierungsbeitrag im gemeinnützigen Wohnbau bis 30.000 Euro und die Kaution in Höhe von bis zu sechs Bruttomonatsmieten, höchstens 12.000 Euro. Das Geld ist zurückzuzahlen.
- Wer
- Volljährige Personen (außer im Familienverband) mit Hauptwohnsitz in Österreich, die nicht in der Lage sind, die Wohnungslosigkeit selbständig mit eigenen Mitteln zu beenden oder abzuwenden
- So geht's
- Ausgefülltes und unterfertigtes Antragsformular samt Kostenaufstellung, sofern vorhanden mit Lichtbildausweis; die Beantragung ist kostenlos.
Quelle: Transparenzportal - Housing First – Anmietungskosten · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion V
Bund
Wohnen
Housing First – Startunterstützung
Bedarfsorientierte Startunterstützung in Höhe von maximal EUR 800 pro Haushalt als nicht rückzahlbare Einmalzahlung, für nicht vermeidbare Übersiedlungskosten sowie für Küche oder Waschmaschine, wenn die Wohnung damit nicht ausgestattet ist.
Zahlt einmalig bis zu 800 Euro pro Haushalt für den Start in der neuen Wohnung. Gedacht ist das Geld für nicht vermeidbare Übersiedlungskosten und für eine Küche oder eine Waschmaschine, wenn die Wohnung damit nicht ausgestattet ist; zurückzuzahlen ist es nicht.
- Wer
- Volljährige Personen (außer im Familienverband) mit Hauptwohnsitz in Österreich, die nicht in der Lage sind, die Wohnungslosigkeit selbständig mit eigenen Mitteln zu beenden oder abzuwenden
- So geht's
- Ausgefülltes und unterfertigtes Antragsformular samt Kostenaufstellung; die Abwicklungsstelle zahlt nach Bewilligung direkt an die Antragsteller:innen oder an den Verkäufer bzw. Dienstleister aus. Die Beantragung ist kostenlos.
Quelle: Transparenzportal - Housing First – Startunterstützung · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion V
Bund
Wohnen
Teuerungsbedingte Wohnungssicherung (WOHNSCHIRM MIETE)
Unterstützungsleistung zur Wohnungssicherung oder pauschale Unterstützungsleistung zum Wohnungswechsel; die Quelle nennt keine Beträge.
Übernimmt Mietrückstände, die durch die Teuerung entstanden sind, oder unterstützt pauschal beim Umzug in eine neue, leistbare Wohnung. Vor dem Antrag steht eine kostenlose Beratung durch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter; Beträge nennt die Quelle nicht.
- Wer
- Mieter:innen mit Hauptwohnsitz in Österreich, die in Mietwohnungen oder in Wohnungen leben, die durch gemeinnützige Bauvereinigungen vermietet werden, und die aufgrund eines teuerungsbedingt entstandenen Mietzinsrückstands von Wohnungsverlust bedroht sind
- So geht's
- Nach kostenloser Beratung durch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter kann ein Antrag auf Übernahme von Mietrückständen oder auf finanzielle Unterstützung beim Umzug in eine neue, leistbare Wohnung gestellt werden. Benötigt werden unter anderem Lichtbildausweis, Melderegisterauszug und Einkommensnachweis; die Beantragung ist kostenlos.
Quelle: Transparenzportal - Teuerungsbedingte Wohnungssicherung · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion V
Bund
Wohnen
Einzel-Abwasserentsorgung (bis 50 EW) für bis zu vier Objekte
Die Seite nennt keine Förderungshöhe. Sie verweist für die Sätze auf die Förderungsrichtlinien für die Siedlungswasserwirtschaft in der jeweils geltenden Fassung.
Fördert die Ersterrichtung einer eigenen Abwasserreinigungsanlage für bis zu vier Objekte. Wie hoch die Förderung ist, sagt die Seite nicht; sie verweist auf die Förderungsrichtlinien für die Siedlungswasserwirtschaft.
- Wer
- Physische und juristische Personen, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung eine Kläranlage errichten
- So geht's
- Die antragstellende Person reicht selbst ein, allerdings nicht bei der KPC, sondern vor Baubeginn beim Amt der zuständigen Landesregierung; nach Kollaudierung gehen die Unterlagen an die KPC, die Kommission empfiehlt den Förderungsvorschlag dem zuständigen Bundesminister bzw. der Bundesministerin.
Quelle: Einzel-Abwasserentsorgung (bis 50 EW) | Umweltförderung · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, Umweltförderung Siedlungswasserwirtschaft; Genehmigung des Förderungsvorschlags durch die zuständige Bundesministerin bzw. den zuständigen Bundesminister
Bund
Wohnen
Einzel-Wasserversorgungsanlagen für bis zu vier Objekte
Die Seite nennt keine Förderungshöhe. Sie verweist für die Sätze auf die Förderungsrichtlinien für die Siedlungswasserwirtschaft in der jeweils geltenden Fassung.
Fördert die Ersterrichtung einer eigenen Wasserversorgungsanlage für bis zu vier Objekte, also Wasserfassung, Speicherung, Verteilung und Aufbereitung. Wie hoch die Förderung ist, sagt die Seite nicht; sie verweist auf die Förderungsrichtlinien für die Siedlungswasserwirtschaft.
- Wer
- Physische und juristische Personen, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung eine Einzel-Wasserversorgungsanlage errichten
- So geht's
- Die antragstellende Person reicht selbst ein, vor Baubeginn beim Amt der zuständigen Landesregierung; nach Kollaudierung gehen die Unterlagen an die KPC, die Kommission empfiehlt den Förderungsvorschlag dem zuständigen Bundesminister bzw. der Bundesministerin.
Quelle: Einzel-Wasserversorgungsanlagen für bis zu vier Objekte | Umweltförderung · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, Umweltförderung Siedlungswasserwirtschaft; Genehmigung des Förderungsvorschlags durch die zuständige Bundesministerin bzw. den zuständigen Bundesminister
Bund
Wohnen
Wohnkostenbeihilfe für Präsenz- und Ausbildungsdienstleistende
Abdeckung der notwendigen Kosten für die erforderliche Beibehaltung der eigenen Wohnung; die Quelle nennt keine Höhe.
Deckt die notwendigen Kosten, wenn Präsenz- und Ausbildungsdienstleistende oder Kurz-Zeitsoldaten ihre eigene Wohnung während des Dienstes behalten müssen. Bemessen wird nach dem Nettoeinkommen und weiteren Bezügen; eine Höhe nennt die Quelle nicht.
- Wer
- Präsenz- und Ausbildungsdienstleistende sowie Kurz-Zeitsoldaten, die während des Dienstes eine eigene Wohnung beibehalten müssen
- So geht's
- Online-Antrag oder PDF-Antragsformular beim Heerespersonalamt; die Quelle nennt die Zielgruppe 'Bürgerinnen und Bürgern' und einen Online-Antrag
Quelle: Transparenzportal - Wohnkostenbeihilfe · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bundesministerium für Landesverteidigung, Personalabteilung A
Bund
Wohnen
Wohnkostenbeihilfe für Zivildienstleistende
maximal 30 Prozent der Bemessungsgrundlage; Mindestbemessungsgrundlage 1.690,73 Euro und Höchstbemessungsgrundlage 7.678,72 Euro (Stand: ab 1. Juli 2026). Gemeinsam mit Familienunterhalt dürfen beide Beihilfen nicht mehr als 100 Prozent der Bemessungsgrundlage ergeben.
Hilft Zivildienstleistenden bei den Kosten für die eigene Wohnung, die sie während des Dienstes behalten müssen, mit höchstens 30 Prozent der Bemessungsgrundlage. Kosten für Heizung und Strom werden nicht vergütet.
- Wer
- Zivildienstleistende, die während des Zivildienstes eine eigene Wohnung beibehalten müssen
- So geht's
- Antrag ab Erhalt des Zuweisungsbescheides online über 'bundesheeronline' mit ID Austria oder als PDF-Formular an das Heerespersonalamt, Roßauer Lände 1, 1090 Wien
Aufpassen: kein Anspruch für Untermieter, wenn das Mietverhältnis in jener Wohnung begründet wurde, in der die Person mit Vollendung des 14. Lebensjahres gemeldet war, außer es handelt sich um eine abgeschlossene Einheit mit selbstständigem Haushalt; eine allgemeine, nicht auf eine konkrete Wohnung bezogene Anmeldung oder ein Vormerkschein genügt nicht; Kosten für Heizung und Stromverbrauch werden nicht vergütet
Quelle: Transparenzportal - Wohnkostenbeihilfe für Zivildienstleistende · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Zivildienstserviceagentur (Bundeskanzleramt)
Bund
Wohnen
gibt es nicht mehr
Sanierungsoffensive des Bundes 2026: Sanierungsbonus Ein-/Zweifamilienhaus oder Reihenhaus (Einzelbauteilsanierung)
maximal 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten
Förderte die thermisch-energetische Sanierung einzelner Bauteile an Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern, etwa Fenster, Dach oder Fassade. Der Sanierungsbonus wurde am 02.02.2026 eingestellt.
- Wer
- Privatpersonen im Ein-/Zweifamilienhaus oder Reihenhaus
- So geht's
- Online über www.sanierungsoffensive.gv.at, Registrierung nur mittels aktiver ID Austria
Aufpassen: Nur eine Maßnahme pro Einzelbauteilsanierung förderbar.
Quelle: Sanierungsoffensive · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK)
Niederösterreich
Wohnen
gibt es nicht mehr
NÖ Wohnbonus (Einmalzahlung 2024)
Einmalzahlung, gestaffelt nach Haushaltsgröße
Einmalzahlung des Landes Niederösterreich zu den Wohnkosten. Die Höhe hängt vom jährlichen Bruttohaushaltseinkommen und von der Haushaltsgröße ab.
- Wer
- einkommensschwächere NÖ Haushalte, insbesondere Familien mit Kindern
- So geht's
- online über www.noe.gv.at, für Personen ohne Online-Zugang Servicenummer 02742/9005-15970
Quelle: Bereits über 7.000 Anträge für den neuen NÖ Wohnbonus eingegangen - Land Niederösterreich · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Land Niederösterreich
Salzburg
Wohnen
Topf ausgeschöpft
Salzburger Eigentumsförderung Errichtung
Nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss. Errichtung einer Wohnung auf unbebautem Grundstück, ebenso Einfamilienhaus und Doppelhaus: 15.000 Euro unabhängig vom Familienstand. Errichtung von Bauernhäusern und Austraghäusern oder einer abgeschlossenen Wohnung im Bauernhaus: 15.000 Euro. Errichtung von Wohnungen im Rahmen eines Baulandsicherungsmodells sowie Errichtung von Wohnungen oder zusätzlichen Wohnräumen durch Nachverdichtung, gestaffelt nach Personen und Familiensituation: 20.000 Euro bei 1 und 2 Personen, 30.000 Euro bei 3 und 4 Personen sowie bei wachsender Familie ohne Kinder, 40.000 Euro bei 5 und mehr Personen, Jungfamilie und Alleinerziehenden, 50.000 Euro bei kinderreicher Familie ab 3 Kindern.
Nicht rückzahlbarer Zuschuss des Landes Salzburg für die Errichtung von Wohnungseigentum. Das Förderkontingent ist derzeit ausgeschöpft, Anträge sind ab Jänner 2027 wieder möglich.
- Wer
- Als begünstigte Person anerkannte natürliche Personen, die eine Wohnung auf einem unbebauten Grundstück, ein Bauernhaus, ein Austraghaus, eine Wohnung im Rahmen eines Baulandsicherungsmodells oder zusätzliche Wohnräume durch Nachverdichtung errichten
- So geht's
- Förderungsansuchen über den Online-Assistenten des Landes Salzburg; Beratung über die Wohnberatung Salzburg, Telefon +43 662 8042-3000
Quelle: Eigentumsförderung Errichtung - Land Salzburg · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Land Salzburg, Amt der Salzburger Landesregierung, Referat Wohnbauförderung
Salzburg
Wohnen
teilweise offen
Salzburger Sanierungsförderung: alten- und behindertengerechte Maßnahmen sowie Personenlift
Nicht rückzahlbarer Zuschuss, begrenzt mit 25 Prozent der tatsächlich angefallenen Kosten. Maximale Zuschusshöhe je Maßnahme: alten- und behindertengerechte Ausstattung des Sanitärbereichs 4.500 Euro; bedarfsorientierte behindertengerechte Ausstattung 10.000 Euro, für beide Maßnahmen gemeinsam maximal 14.500 Euro; nachträgliche Errichtung eines Personenaufzuges in Wohnhäusern mit drei oberirdischen Geschoßen 19.000 Euro, zuzüglich 2.500 Euro je weiterem erschlossenen Keller- oder Wohngeschoß; Umbau eines Personenaufzuges in Wohnhäusern mit drei oberirdischen Geschoßen 7.500 Euro, zuzüglich 800 Euro je weiterem erschlossenen Keller- oder Wohngeschoß. Der Mindestzuschuss für die Auszahlung beträgt 1.000 Euro.
Fördert in Salzburg alten- und behindertengerechte Umbauten sowie den Einbau eines Personenlifts. Die Registrierung muss vor der Auftragserteilung erfolgen.
- Wer
- Eigentümerinnen, Eigentümer, Miteigentümerinnen, Mieterinnen, Mieter und sonstige Nutzungsberechtigte von Wohnungen und Wohnhäusern in Salzburg, die alten- oder behindertengerecht sanieren oder einen Personenaufzug errichten oder umbauen
- So geht's
- Registrierung über das Portal ZEUS vor Auftragsvergabe, danach Förderungsansuchen über den Online-Assistenten des Landes Salzburg mit Hochladen der erforderlichen Unterlagen
Aufpassen: Im Jahr 2026 ist keine Förderung für energetische Maßnahmen nach dem Salzburger Wohnbauförderungsgesetz möglich; Aufträge vor dem 22.8.2024 sind nicht berücksichtigt.
Quelle: Sanierungsförderung - Land Salzburg · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Land Salzburg, Amt der Salzburger Landesregierung, Referat Wohnbauförderung
Bund
Wohnen
Topf ausgeschöpft
Sanierungsbonus mehrgeschossiger Wohnbau 2026 (Sanierungsoffensive)
Die Seite nennt keine Förderungshöhe; sie trägt nur den Hinweis, dass die Förderungsaktion beendet ist.
Gehört zur beendeten Sanierungsoffensive des Bundes für den mehrgeschossigen Wohnbau: die Mittel sind ausgeschöpft, eine neue Registrierung oder Antragstellung ist derzeit nicht möglich. Wie hoch die Förderung war, sagt die Quelle nicht.
- Wer
- nicht feststellbar: die Seite nennt keine Zielgruppe. Sie steht im Bereich Privatpersonen der Umweltförderung, Unterkategorie Mehrgeschossiger Wohnbau.
- So geht's
- nicht feststellbar: laut Seite ist eine neue Registrierung bzw. Antragstellung derzeit nicht möglich; für Informationen verweist sie auf www.sanierungsoffensive.gv.at
Quelle: Sanierungsbonus mehrgeschossiger Wohnbau 2026 | Umweltförderung · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, Förderungsaktion Sanierungsoffensive; die Seite nennt kein Ressort
Bund
Wohnen
gibt es nicht mehr
Befreiung von der Grundbuch-Eintragungsgebühr bei Erwerb von Wohnraum
Entfall der Eintragungsgebühr für Eigentumsrecht und Pfandrecht bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro; für den darüber liegenden Teil ist die Gebühr zu entrichten, ab einer Bemessungsgrundlage von mehr als 2 Millionen Euro besteht keine Befreiung
Erspart beim Erwerb von Wohnraum für den eigenen dringenden Wohnbedarf die Eintragungsgebühr im Grundbuch für Eigentumsrecht und Pfandrecht, bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro; ab mehr als 2 Millionen Euro gibt es keine Befreiung. Der Antrag muss laut Quelle zwischen dem 1. Juli 2024 und dem 1. Juli 2026 beim Grundbuchsgericht einlangen.
- Wer
- Personen, die Wohnraum zur Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses erwerben oder ein Eigenheim errichten und dafür einen pfandrechtlich gesicherten Kredit aufnehmen
- So geht's
- Antrag auf Eintragung beim Grundbuchsgericht mit Hauptwohnsitzmeldung, Bestätigung über die Aufgabe der bisherigen Wohnrechte und Bankbestätigung
Aufpassen: keine Befreiung für Anträge, die vor dem 1. Juli 2024 beim Grundbuchsgericht eingelangt sind; keine Befreiung ab einer Bemessungsgrundlage von mehr als 2 Millionen Euro (Luxusimmobilie); Nacherhebung der Gebühr bei Verkauf oder Aufgabe des Hauptwohnsitzes innerhalb von fünf Jahren
Quelle: Befreiung von der Grundbuch-Eintragungsgebühr bei Erwerb von Wohnraum - BMJ · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bundesministerium für Justiz (BMJ)
Energie 47
Bund
Energie
Sozialtarif für Strom (gestützter Preis für begünstigte Haushalte)
Energiepreis (Arbeitspreis plus Grundpauschale) gedeckelt auf 6 ct/kWh für bis zu 2.900 kWh/Jahr
Gestützter Strompreis für begünstigte Haushalte innerhalb eines gesetzlich festgelegten Jahreskontingents. Für den Verbrauch darüber hinaus gilt der normale Preis.
- Wer
- Haushalte mit aufrechter Befreiung vom ORF-Beitrag nach § 5 Abs. 1 Z 1-5 sowie Z 7-9 ORF-Beitrags-Gesetz 2024
- So geht's
- Kombi-Antrag bei der OBS (gemeinsam mit ORF-Beitrags-Befreiung, EAG-Kostenbefreiung und Telefon-Zuschuss); Aktivierung beim Lieferanten dauert einige Wochen
Aufpassen: Studierende; der gestützte Preis greift nur, solange der obere Referenzwert über dem unteren Referenzwert von 6 ct/kWh liegt (§ 36 Abs. 3 ElWG); Studierende sind ausdrücklich ausgenommen; Wegfall der ORF-Beitragsbefreiung beendet den Anspruch automatisch; Bei Wegfall der Voraussetzungen endet der Anspruch automatisch.
Quelle: RIS - Elektrizitätswirtschaftsgesetz § 36 - Bundesrecht konsolidiert, tagesaktuelle Fassung · abgerufen am 19.9.2026 · Träger: Bund (Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus); Kostentragung durch alle Stromlieferanten
Bund
Energie
Oberer Referenzwert für den gestützten Preis (Rechengröße zum Sozialtarif)
4. Quartal 2026: 198,92 Euro/MWh bzw. 19,89 Cent/kWh
Keine eigene Leistung, sondern die Rechengröße zum Sozialtarif für Strom: die E-Control veröffentlicht quartalsweise den oberen Referenzwert, aus dem sich der gestützte Preis ergibt.
- Wer
- Begünstigte Haushalte nach § 36 ElWG; keine eigene Antragsleistung
- So geht's
- entfällt
Quelle: Oberer Referenzwert für den gestützten Preis gemäß § 36 Abs. 4 ElWG - E-Control · abgerufen am 16.10.2026 · Träger: Bund
Bund
Energie
EAG-Kostenbefreiung (Befreiung von Erneuerbaren-Förderpauschale, Erneuerbaren-Förderbeitrag und Grüngas-Förderbeitrag)
voller Entfall der Erneuerbaren-Förderpauschale, des Erneuerbaren-Förderbeitrags und des Grüngas-Förderbeitrags
Befreit den Hauptwohnsitz von der Erneuerbaren-Förderpauschale, dem Erneuerbaren-Förderbeitrag und dem Grüngas-Förderbeitrag auf der Stromrechnung. Anspruchsberechtigt ist, wer auch die ORF-Befreiung bekommt.
- Wer
- Personen, die nach § 5 ORF-Beitrags-Gesetz 2024 zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehören; gilt für den Hauptwohnsitz
- So geht's
- Kombi-Antrag oder Solo-Antrag bei der OBS, Formulare auf obs.at/befreiung; Online-Befreiungsrechner vorhanden
Aufpassen: Anspruch erlischt bei Wegfall auch nur einer Voraussetzung; zu Unrecht erlangte Vorteile werden zurückgefordert.
Quelle: RIS - Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz § 72 - Bundesrecht konsolidiert, tagesaktuelle Fassung · abgerufen am 19.9.2026 · Träger: Bund, § 72 Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), BGBl. I Nr. 150/2021 idgF
Bund
Energie
EAG-Kostendeckelung (Deckelung der Erneuerbaren-Förderkosten auf 75 Euro pro Jahr)
Erneuerbaren-Förderpauschale und Erneuerbaren-Förderbeitrag zusammen höchstens 75 Euro pro Jahr
Deckelt die Erneuerbaren-Förderkosten auf der Stromrechnung für Haushalte, deren Nettoeinkommen unter dem Befreiungsrichtsatz liegt. Sie greift dort, wo die volle Befreiung nicht zusteht.
- Wer
- Haushalte mit geringem Einkommen OHNE gesetzliche Anspruchsgrundlage; gilt für den Hauptwohnsitz
- So geht's
- Eigener Antrag bei der OBS (Formular Antrag_72a_EAG), NICHT im Kombi-Antrag mitprüfbar
Aufpassen: Der Grüngas-Förderbeitrag ist von der Deckelung nicht erfasst, anders als bei der Befreiung nach § 72; kann nicht gemeinsam mit anderen Leistungen gestellt oder geprüft werden.
Quelle: RIS - Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz § 72a - Bundesrecht konsolidiert, tagesaktuelle Fassung · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Bund, § 72a Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)
Bund
Energie
Feststellung der Unterstützungswürdigkeit nach dem Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG)
keine Geldleistung; das Ergebnis ist ein Bescheid, der bei anderen Stellen als Nachweis dient
Kein Geld, sondern der amtliche Nachweis: die OBS stellt fest, ob ein Haushalt als schutzbedürftig oder einkommensschwach gilt. Dieser Bescheid ist die Voraussetzung für mehrere Energieleistungen.
- Wer
- Privathaushalte, die einen amtlichen Nachweis als 'schutzbedürftig', 'einkommensschwach' oder 'förderungswürdig' brauchen
- So geht's
- Eigenes Antragsformular bei der OBS (Antrag_EnDG)
Quelle: ORF-Beitrag Sozialtarif für Strom Befreiung & Zuschüsse – Anspruch & Antrag | OBS – OBS Website · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Bund, § 7 Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG), erlassen mit dem Günstiger-Strom-Gesetz BGBl. I Nr. 91/2025
Bund
Energie
EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher
maximal 30 % der förderfähigen Investitionskosten, je für Photovoltaik und Stromspeicher
Investitionszuschuss für neue Photovoltaikanlagen und Stromspeicher, gestaffelt nach Anlagengröße in Kilowatt-Peak. Beantragt wird er in zeitlich begrenzten Fördercalls.
- Wer
- Auch Privatpersonen; Kategorie A (0 bis 10 kWp) ist die typische Hausanlage
- So geht's
- Ticketziehung und Antrag über das EAG-Portal (einreichen.eag-abwicklungsstelle.at)
Aufpassen: Speichererweiterungen sind nicht förderbar; in Kategorie A und B entscheidet allein der Zeitpunkt der Ticketziehung über die Reihung.
Quelle: EAG Abwicklungsstelle · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Bund, Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG); im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET)
Bund
Energie
Energiemanagement - Flexibilisierung im Verteilnetz: Private Haushalte 2026
50 % der förderungsfähigen Kosten inklusive Umsatzsteuer
Fördert Geräte, mit denen ein Haushalt seinen Stromverbrauch zeitlich verschieben kann, damit das Verteilnetz gleichmäßiger ausgelastet wird.
- Wer
- Privatpersonen mit haushaltsüblichem Netzanschluss an Netzebene 7
- So geht's
- Online-Registrierung bei der KPC, danach Antrag über individuellen Link
Aufpassen: Systeme, die ausschließlich der Eigenverbrauchsoptimierung von Erzeugungsüberschüssen am Standort dienen, sind nicht förderbar; Rechnungen, die vor der Registrierung verrechnet wurden, werden nicht anerkannt.
Quelle: Energiemanagement - Flexibilisierung im Verteilnetz: Private Haushalte 2026 | Umweltförderung · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung
Bund
Energie
WOHNSCHIRM ENERGIE
Übernahme der offenen Energierechnungen, inklusive Mahnspesen; keine veröffentlichte Betragsobergrenze
Übernimmt offene Energierechnungen für Strom, Gas oder Fernwärme, wenn der Anbieter bereits die Abschaltung angekündigt hat. Die Hilfe läuft über eine Beratungsstelle, nicht über einen Online-Antrag.
- Wer
- Haushalte mit Hauptwohnsitz in Österreich, geringem Einkommen und drohender oder bereits erfolgter Energieabschaltung
- So geht's
- Kostenlose persönliche Beratung bei einer Beratungsstelle; Antragstellung dort, ebenfalls kostenlos
Aufpassen: Energieschulden ohne feststehenden Abschalttermin und ohne bereits erfolgte Abschaltung werden nicht übernommen; ebenso wenig Schulden, die zur Bezahlung der Energierechnung aufgenommen wurden (Bankkredit, Schulden bei Verwandten); ohne aufrechten Energieliefervertrag keine Hilfe.
Quelle: WOHNSCHIRM · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Bund; die Beratungsstellenliste wird vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) herausgegeben
Wien
Energie
Wiener Energieunterstützung (Hilfe in besonderen Lebenslagen bei Energiekosten)
Übernahme von Energiekosten-Rückständen im Einzelfall, kein veröffentlichter Satz
Hilfe des Sozialamts, wenn Strom, Gas, Fernwärme oder Heizöl nicht bezahlt werden können, oder wenn ein Energiegerät angeschafft werden muss. Ob und was gezahlt wird, klärt ein Beratungsgespräch.
- Wer
- Wienerinnen und Wiener, die Strom, Gas, Fernwärme oder Heizöl nicht bezahlen können, mit Energiekosten-Rückstand oder bereits eingestelltem Energiebezug
- So geht's
- Servicetelefon +43 1 4000-8040 (Mo bis Fr 8 bis 18 Uhr) oder persönlich im zuständigen Sozialzentrum
Quelle: Energieunterstützung beim Sozialamt - Antrag, Beratung und Kontakt - Stadt WienStartseite wien.gv.at · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Land Wien
Wien
Energie
Wien: Förderung für Errichtung und Umstellung von Heizanlagen auf hocheffiziente alternative Energiesysteme
35 Prozent der als förderbar anerkannten Kosten
Fördert Einbau, Umstellung oder Nachrüstung von Heizanlagen auf hocheffiziente alternative Systeme mit erneuerbaren Energieträgern in Wien.
- Wer
- Eigentümerinnen und Mieterinnen von Wohnungen, Eigenheimen und Reihenhäusern in Wien, Hauptwohnsitz im sanierten Objekt
- So geht's
- Online-Formular Wohnungsverbesserung bzw. Eigenheimsanierung, E-Mail wv@ma50.wien.gv.at, Post oder Fax
Aufpassen: Eigenleistungen, Pauschalsummen und bloße Materialkosten.
Quelle: Errichtung und Umstellung/Nachrüstung vorhandener Heizanlagen - Förderungsantrag - Stadt WienStartseite wien.gv.at · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Land Wien
Wien
Energie
Wiener Dekarbonisierungsprämie
Pauschale
Prämie für den vollständigen Umstieg einer Wohnung weg von Gas, also etwa auf Fernwärme, Wärmepumpe und Elektroherd. Voraussetzung ist der Hauptwohnsitz in dieser Wohnung.
- Wer
- Eigentümerinnen und Mieterinnen von Wohnungen mit Hauptwohnsitz in der Wohnung, die den Gasanschluss zur Gänze auflassen
- So geht's
- Online, schriftlich per Post oder E-Mail oder persönlich bei der MA 50
Quelle: Dekarbonisierungsprämie - Förderungsantrag - Stadt WienStartseite wien.gv.at · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Land Wien
Burgenland
Energie
Burgenländischer Wärmepreisdeckel 2026
Differenz aus 90 Prozent der nachgewiesenen Heizkosten und den zumutbaren Heizkosten (3 Prozent der Bemessungsgrundlage bis 23.000 Euro, 5 Prozent bis 33.000 Euro, 7 Prozent bis 43.000 Euro)
Hilft burgenländischen Haushalten mit kleinen und mittleren Einkommen bei den gestiegenen Heizkosten. Die Förderhöhe wird aus dem Netto-Jahreshaushaltseinkommen berechnet.
- Wer
- burgenländische Privathaushalte mit kleinen und mittleren Einkommen
- So geht's
- online über https://e-government.bgld.gv.at/waermepreisdeckel oder bei jeder burgenländischen Gemeinde
Quelle: Wärmepreisdeckel - Land Burgenland · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Land Burgenland
Burgenland
Energie
Burgenland: Sonderförderaktion Heizungstausch 2026
30 Prozent der anfallenden anrechenbaren Kosten
Fördert im Burgenland den Umstieg von einem fossilen Heizsystem auf ein hocheffizientes alternatives. Gefördert werden nur Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser im Eigentum.
- Wer
- Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern oder Reihenhäusern im Burgenland
- So geht's
- Online-Formular oder Antragsformular (PDF/Word) beim Amt der Bgld. Landesregierung
Quelle: Sonderförderung Heizungstausch 2026 - Land Burgenland · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Land Burgenland
Burgenland
Energie
Burgenland: Förderung nachhaltiger Technologien zur Ökoenergieerzeugung und Energieeffizienz
30 Prozent der anfallenden anrechenbaren Kosten
Fördert im Burgenland den Tausch eines mindestens 15 Jahre alten Heizsystems gegen Wärmepumpe oder Holzheizung sowie die Errichtung thermischer Solaranlagen und Regen- oder Brunnenwassernutzungsanlagen.
- Wer
- Private im Wohnbereich im Burgenland
- So geht's
- Online-Formular oder Antragsformular (PDF/Word)
Quelle: Förderung von nachhaltigen Technologien zur Ökoenergieerzeugung sowie zur Steigerung der Energieeffizienz - Land Burgenland · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Land Burgenland
Burgenland
Energie
Burgenland: Förderung für nachträglich errichtete Stromspeicheranlagen
30 Prozent der förderfähigen Kosten
Fördert im Burgenland Stromspeicher, die nachträglich zu einer bestehenden Anlage errichtet werden. Eine Bundesförderung geht vor und muss zuerst ausgeschöpft werden.
- Wer
- Private mit Hauptwohnsitz im geförderten Objekt (überwiegend Wohnzwecke, mehr als 50 Prozent des Gesamtgebäudes)
- So geht's
- Online-Formular oder Antrag (PDF/Word)
Aufpassen: Anlagen, für die eine vorrangige Bundesförderung nicht beantragt wurde.
Quelle: Speicheranlagen - Land Burgenland · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Land Burgenland
Burgenland
Energie
Burgenland: Förderung Elektro-Mobilität
10 bis 30 Prozent je nach Fahrzeugart
Fördert im Burgenland die Anschaffung von Elektrofahrzeugen und Ladeinfrastruktur, darunter Elektro-PKW sowie Elektromobile für Pensionisten und gehbehinderte Personen.
- Wer
- Private im Burgenland; eigene Kategorie für Pensionistinnen und gehbehinderte Personen
- So geht's
- Online-Formular oder Antragsformular (PDF/Word)
Aufpassen: Elektro-PKW mit Anschaffungspreis über 50.000 Euro.
Quelle: Elektro-Mobilität - Land Burgenland · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Land Burgenland
Steiermark
Energie
Förderung des Tausches erneuerbar betriebener Heizungssysteme (Land Steiermark)
einmaliger Investitionskostenzuschuss, Pauschalsatz abhängig von der Technologie, maximal 30 Prozent der förderungsfähigen Investitionskosten
Fördert in der Steiermark den Umstieg von einem veralteten erneuerbaren Heizsystem auf ein effizienteres, konkret den Austausch mindestens 15 Jahre alter Biomassekessel und Wärmepumpen.
- Wer
- Privatpersonen für ein Ein-/Zweifamilienwohnhaus oder Reihenhaus
- So geht's
- Online-Antragsformular des Landes
Aufpassen: nicht ausgewiesen; Programm zielt auf erneuerbar-auf-erneuerbar-Tausch, nicht auf fossilen Kesseltausch.
Quelle: Förderung des Tausches erneuerbar betriebener Heizungssysteme - Wohnbau - Land Steiermark · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Land Steiermark, Referat Energietechnik und Umweltförderungen
Tirol
Energie
Tiroler Heizkostenzuschuss 2026 (Heizperiode 2026/2027)
250 Euro pro Haushalt, einmalig
Einmalzahlung des Landes Tirol an Haushalte mit geringem Einkommen für die Heizkosten. Voraussetzung ist der Hauptwohnsitz in Tirol.
- Wer
- Tiroler Haushalte mit geringem Einkommen und Hauptwohnsitz in Tirol
- So geht's
- bevorzugt Online-Formular auf tirol.gv.at/heizkostenzuschuss; analoge Antragstellung weiterhin möglich; Auszahlung einmalig ab September 2026
Aufpassen: nicht ausgewiesen; Bezug von Mindestsicherung oder Grundversorgung wird im Zuschussrechner gesondert abgefragt.
Quelle: Heizkostenzuschuss | Land Tirol · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Land Tirol, Abteilung Soziales
Salzburg
Energie
Heizkostenzuschuss des Landes Salzburg 2026 (Heizperiode 2025/2026)
einmalig 250,00 Euro pro Haushalt
Pauschaler Zuschuss des Landes Salzburg zu den Heizkosten der Heizperiode 2025/2026, geregelt in einer eigenen Richtlinie.
- Wer
- Volljährige Personen mit eigenem Haushalt und Hauptwohnsitz im Land Salzburg, einkommensschwache Haushalte
- So geht's
- Online über Internet oder mittels Formular bei der Hauptwohnsitzgemeinde; wahlweise Ermächtigung zur Abfrage aus SIS-BMS statt Belegvorlage
Aufpassen: Bewohnerinnen und Bewohner von Schüler-, Studenten- und sonstigen Heimen sowie von Seniorenpflegeheimen; hilfs- und schutzbedürftige Fremde nach Paragraf 5 Salzburger Grundversorgungsgesetz; Personen, bei denen vertraglich sichergestellt ist, dass Dritte für die Heizkosten aufkommen (z. B. Übergabevertrag), oder die ihren Brennstoff aus eigenen Energiequellen decken können.
Quelle: Richtlinie des Landes Salzburg · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Land Salzburg, Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 3
Salzburg
Energie
Energieförderung Land Salzburg: Erneuerbare Zentralheizungen
nicht rückzahlbarer Direktzuschuss in Höhe von 3.000 Euro; bei Kombination mit den Bundesaktionen Kesseltausch 2026, Raus aus Oel und Gas für Private sowie Kesseltausch von Fossil auf Erneuerbare im mehrgeschossigen Wohnbau erhöht sich die Förderung um die Bundesmittel
Nicht rückzahlbarer Direktzuschuss des Landes Salzburg für den Einbau einer erneuerbaren Zentralheizung.
- Wer
- Vorwiegend private Haushalte sowie Landwirtinnen und Landwirte; natürliche und juristische Personen; Gebäude muss flächenmäßig überwiegend privaten Wohnzwecken oder dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb dienen
- So geht's
- Schritt 1 Online-Registrierung unter sbg.foerdermanager.net/foerderung, Schritt 2 elektronischer Förderantrag über den persönlichen Zugangslink
Aufpassen: Antragstellerin/Antragsteller und Anlagenadresse sind nach der Registrierung nicht mehr änderbar; thermische Solaranlagen sind gesondert zu beantragen.
Quelle: Erneuerbare Zentralheizungen - Land Salzburg · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Land Salzburg, Energieressort, Abteilung 4 Lebensgrundlagen und Energie
Bund
Energie
VERBUND-Härtefallfonds
finanzielle Unterstützung durch Verzicht auf oder Reduktion der Zahlungsverpflichtung (Energierechnung oder Teilzahlungsvorschreibung)
Hilfsfonds des VERBUND für eigene Kundinnen und Kunden, die von den gestiegenen Energiekosten besonders betroffen sind, etwa bei Arbeitslosengeld oder Mindestpension.
- Wer
- VERBUND-Kundinnen und -Kunden, die besonders stark von steigenden Energiekosten betroffen sind, zum Beispiel mit Arbeitslosenbezug oder Mindestpension
- So geht's
- Online über https://www.verbund.com/de/privat/services/verbundhilft
Aufpassen: Nicht-Kundinnen und -Kunden des VERBUND.
Quelle: Energiekosten-Unterstützungshilfen im Überblick - VERBUND · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: VERBUND AG
Bund
Energie
VERBUND-Stromhilfefonds der Caritas
drei Stufen: kostenlose professionelle Energieberatung, kostenloser Gerätetausch (zum Beispiel Kühlschrank, Herd, Boiler), kurzfristige Teilübernahme einer Stromrechnung zur Verhinderung einer Stromabschaltung
Hilft einkommensschwachen Haushalten mit Energieberatung und Überbrückungshilfe bei den Energiekosten. Der Weg führt über eine Sozialberatungsstelle der Caritas, nicht über einen Online-Antrag.
- Wer
- Haushalte, die bei geringem Einkommen hohe Energiekosten bestreiten müssen und von Energiearmut bedroht sind
- So geht's
- persönlich bei einer Caritas-Sozialberatungsstelle
Quelle: Verbund Stromhilfefonds: Caritas Österreich · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Caritas Österreich, finanziert von VERBUND
Salzburg
Energie
Caritas Energiehilfefonds Salzburg, mitgetragen von der Salzburg AG
Einzelbetrag nicht veröffentlicht. Fondsvolumen 1 Million Euro
Hilft Menschen in Salzburg mit wirtschaftlichen Engpässen bei Strom- und Heizkosten. Der Fonds wird vom Land und der Salzburg AG getragen und läuft über die Caritas.
- Wer
- Personen mit wirtschaftlichen Engpässen bei der Bezahlung ihrer Strom- und Heizkosten
- So geht's
- direkt an die Caritas Salzburg
Quelle: Entlastung bei Härtefällen - Salzburg AG · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Caritas Salzburg, aufgestockt im Entlastungspaket des Landes Salzburg unter Beteiligung der Salzburg AG
Wien
Energie
Energie-Gutscheine der Wien Energie über soziale Einrichtungen
Energie-Gutscheine für Strom, Gas und Wärme
Gutscheine der Wien Energie für Strom, Gas und Wärme an Menschen in schwierigen Lebenslagen. Sie werden nicht direkt vergeben, sondern über soziale Einrichtungen wie Caritas und Volkshilfe.
- Wer
- Menschen in schwierigen Lebenssituationen und herausfordernder finanzieller Lage
- So geht's
- nicht direkt bei Wien Energie, sondern über Caritas, Volkshilfe, Rotes Kreuz, Wiener Hilfswerk, Licht ins Dunkel oder FSW Obdach Wien; Ombudsstelle unter energiearmut@wienenergie.at
Aufpassen: direkte Beantragung bei Wien Energie ist ausdrücklich nicht möglich.
Quelle: Beratungsstelle für Energiearmut » Soziale & finanzielle Nothilfe | Wien Energie · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Wien Energie GmbH bzw. Wien Energie Vertrieb GmbH & Co KG
Tirol
Energie
Unterstützungsfonds der AK Tirol
Einmalzahlung, Höhe nicht veröffentlicht
Fonds der AK Tirol für Mitglieder in Notlagen, von Langzeitkrankenstand bis Stromnachzahlung. Jeder Antrag wird einzeln geprüft.
- Wer
- AK-Tirol-Mitglieder in finanziellen Notlagen, zum Beispiel Langzeitkrankenstand oder Stromnachzahlung
- So geht's
- Antrag bei der AK Tirol, auch über die Sprechtage in den Bezirken
Quelle: AK Unterstützungsfonds: So wird Hilfe möglich | Arbeiterkammer Tirol · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Arbeiterkammer Tirol
Bund
Energie
Energiesparen im Haushalt: Beratung und Gerätetausch (KLIEN)
Energiesparberatung: 100% der Kosten, inklusive Anfahrt, Beratung und Administrationsaufwand. Gerätetausch: 100% der Kosten, inklusive Gerätekosten, Lieferung, Montage, Einschulung und Entsorgung des Altgeräts. Pro Haushalt wird der Tausch von maximal zwei Geräten gefördert.
Bezahlt armutsbetroffenen Haushalten eine Energiesparberatung am Hauptwohnsitz und den Tausch ineffizienter Geräte gegen energieeffiziente, jeweils 100% der Kosten samt Lieferung, Montage und Entsorgung des Altgeräts. Pro Haushalt sind zwei Geräte förderbar, Beratung und Antrag laufen über die Caritas.
- Wer
- Privatpersonen (natürliche Personen), die armutsbetroffen sind; die Beratung erfolgt am Hauptwohnsitz
- So geht's
- Beratung und Antragstellung erfolgen über die Caritas Organisationen: die Anspruchsberechtigung wird in einer beauftragten Sozialberatungsstelle geprüft, danach berät eine fachkundige Energieberaterin bzw. ein fachkundiger Energieberater am Hauptwohnsitz und schlägt die Maßnahmen vor.
Quelle: Transparenzportal - KLIEN – Energiesparen im Haushalt: Beratung und Gerätetausch · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Klima- und Energiefonds (KLIEN), finanziert aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET); Förderungsgeber laut Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus, Sektion V Energie
Bund
Energie
gibt es nicht mehr
Sauber Heizen für Alle 2026 (Heizungstausch für einkommensschwache Haushalte)
bis zu 100 % Förderung, je nach Heizungstechnologie gelten maximale Förderungsbeträge
Fördert einkommensschwachen Haushalten den Tausch einer fossilen Heizung gegen ein klimafreundliches System, bis hin zur vollen Kostenübernahme. Registrierungen für 2026 sind nicht mehr möglich.
- Wer
- Eigentümerinnen und Eigentümer eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses mit Hauptwohnsitz am Projektstandort und niedrigem Haushaltseinkommen
- So geht's
- Online-Registrierung auf www.sauber-heizen.at, danach Weiterleitung an die Landesförderungsstelle
Aufpassen: Ein abgelehnter Antrag wird nicht automatisch in eine andere Förderungsschiene übernommen.
Quelle: Sauber Heizen für Alle 2026 | Umweltförderung · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK), aus Mitteln der Sanierungsoffensive; gemeinsam mit den Bundesländern
Bund
Energie
Topf ausgeschöpft
Sanierungsoffensive des Bundes 2026: Kesseltausch Ein-/Zweifamilienhaus oder Reihenhaus
maximal 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten
Fördert den Tausch eines fossilen Heizkessels in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern gegen ein klimafreundliches Heizsystem. Das Budget für den Kesseltausch ist ausgeschöpft.
- Wer
- Privatpersonen im Ein-/Zweifamilienhaus oder Reihenhaus
- So geht's
- Online über www.sanierungsoffensive.gv.at
Aufpassen: Für Luft-Wasser-Wärmepumpen mit GWP-Wert zwischen 150 und 750 reduziert sich die Förderung bei Monoblockgeräten bis 50 kW und Splitgeräten bis 12 kW um 20 %; für Holzheizungen, die ausschließlich die Emissionsgrenzwerte der UZ37 (2021) einhalten, ebenfalls minus 20 %.
Quelle: Sanierungsoffensive · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK)
Bund
Energie
gibt es nicht mehr
Tausch erneuerbarer Heizungssysteme (Ein-/Zweifamilienhaus, Reihenhaus)
Die Seite nennt keine Beträge. Die Förderungshöhen stehen nur im Informationsblatt der Aktion.
Förderte den Tausch eines bereits erneuerbaren Heizsystems gegen ein neues in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern. Die Aktion ist mit 01.07.2025 beendet.
- Wer
- Privatpersonen im Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus; (Mit-)Eigentümer:innen, Bauberechtigte oder Mieter:innen
- So geht's
- Online-Registrierung bei der KPC, danach Antrag über persönlichen Link
Aufpassen: Registrierungen können nicht verlängert und nicht an Dritte abgetreten werden; Rechnungen müssen auf die antragstellende Person lauten.
Quelle: Tausch erneuerbarer Heizungssysteme | Umweltförderung · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Bund; Genehmigung durch den Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus
Bund
Energie
gibt es nicht mehr
eRide: E-Ladeinfrastruktur für Private 2025
begrenzt mit 50 % der umweltrelevanten Investitionskosten, kann damit auch unter der Pauschale liegen
Förderte private Ladepunkte für Elektroautos, also Wallboxen und Ladekabel am eigenen Stellplatz. Das Budget war vorzeitig ausgeschöpft.
- Wer
- Privatpersonen
- So geht's
- Online-Registrierung und Antrag bei der KPC
Quelle: E-Ladeinfrastruktur für Private 2025 - eRide | Umweltförderung · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI), Säule eRide von eMove Austria
Bund
Energie
gibt es nicht mehr
Stromkostenzuschuss (Stromkostenbremse) nach dem Stromkostenzuschussgesetz
Zuschuss als Differenz zwischen unterem und oberem Referenzenergiepreis; unterer Referenzenergiepreis 10 Cent/kWh, oberer Referenzenergiepreis ursprünglich 40 Cent/kWh, mit Verordnung BGBl. II Nr. 167/2024 ab 01.07.2024 auf 25 Cent/kWh gesenkt
Stützte für ein jährliches Grundkontingent den Strompreis aller Haushalte. Die Maßnahme lief von Dezember 2022 bis Juni 2024 und ist ausgelaufen.
- Wer
- Haushaltskundinnen und Haushaltskunden
- So geht's
- grundsätzlich automatisch über den Lieferanten; der Ergänzungszuschuss teils auf Antrag
Quelle: RIS Dokument · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Bund, Stromkostenzuschussgesetz (SKZG), BGBl. I Nr. 156/2022
Bund
Energie
gibt es nicht mehr
Netzkostenzuschuss für vom ORF-Beitrag befreite Haushalte (§ 8 SKZG)
75 Prozent der vom Netzbetreiber zu verrechnenden Systemnutzungsentgelte, ausgenommen Entgelte für sonstige Leistungen nach § 58 ElWOG 2010
Übernahm für Haushalte mit ORF-Befreiung einen Großteil der Netzkosten auf der Stromrechnung. Die Maßnahme lief von Jänner 2023 bis Juni 2024 und ist ausgelaufen.
- Wer
- Begünstigte nach § 7 SKZG, also im Kern vom ORF-Beitrag befreite Haushalte
- So geht's
- über den Netzbetreiber im Rahmen der Begünstigung
Quelle: RIS Dokument · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Bund, Stromkostenzuschussgesetz (SKZG), BGBl. I Nr. 156/2022
Niederösterreich
Energie
gibt es nicht mehr
NÖ Heizkostenzuschuss 2025/2026
Einmalzahlung
Einmalzahlung des Landes Niederösterreich an sozial bedürftige Haushalte für die Heizperiode 2025/26.
- Wer
- NÖ Landesbürgerinnen und Landesbürger mit eigenem Heizaufwand und Einkünften bis zum Ausgleichszulagenrichtsatz
- So geht's
- ausschließlich bei der NÖ Hauptwohnsitzgemeinde; Formulare bei GS5, Bezirkshauptmannschaften, Magistraten, Gemeindeämtern und unter www.noe.gv.at/heizkostenzuschuss
Aufpassen: Personen ohne eigenen Haushalt; Bezieherinnen von Sozialhilfe nach dem NÖ SAG (erhalten den Zuschuss automatisch separat); in Einrichtungen auf Kosten eines Sozialhilfeträgers Untergebrachte; Personen mit privatrechtlichem Anspruch auf Beheizung oder Brennmaterial; Selbständige, sofern kein Kleinstunternehmen (Umsatz bis 55.000 Euro pro Jahr); asylwerbende Personen.
Quelle: Heizkostenszuschuss - Land Niederösterreich · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Land Niederösterreich
Steiermark
Energie
gibt es nicht mehr
Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark (Heizperiode 2025/2026)
340,00 Euro Einmalzahlung pro Haushalt
Einmalzahlung des Landes Steiermark an sozial bedürftige Haushalte für die Heizperiode 2025/2026, beantragt im Gemeindeamt des Wohnorts.
- Wer
- Einkommensschwache Haushalte mit Hauptwohnsitz in der Steiermark, volljährig
- So geht's
- Papier-/Vor-Ort-Antrag im Gemeindeamt, Stadtamt, Servicecenter bzw. Servicestelle der Stadt Graz; Weiterleitung ans Land über das Stammportal bis 06.03.2026
Aufpassen: Drittstaatsangehörige; Bewohnerinnen und Bewohner von Schüler-, Studenten- und sonstigen Heimen sowie Alten- und Pflegeheimen; Minderjährige; Personen mit Bezug von Wohnunterstützung in der Heizsaison Oktober 2025 bis März 2026.
Quelle: Heizkostenzuschuss - Sozialserver - Land Steiermark · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Land Steiermark, Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 11 Soziales, Arbeit und Integration
Steiermark
Energie
Topf ausgeschöpft
Sauber Heizen für Alle, Landesanteil Steiermark
einmaliger Investitionskostenzuschuss gemäß Richtlinie
Ergänzt die Bundesförderung Sauber Heizen für Alle um den steirischen Landesanteil beim Umstieg einkommensschwacher Haushalte auf ein klimafreundliches Heizsystem.
- Wer
- Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer (nur natürliche Personen) eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses mit Hauptwohnsitz am Projektstandort, in einkommensschwachen Haushalten der untersten zwei Einkommensdezile
- So geht's
- Online-Registrierung sauber-heizen.at, danach Einkommensprüfung, Energieberatung und Antrag über die Einreich- und Beratungsstelle
Aufpassen: juristische Personen; Anlagen, die vor Genehmigung geliefert wurden.
Quelle: Sauber Heizen für Alle - Wohnbau - Land Steiermark · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Land Steiermark gemeinsam mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
Vorarlberg
Energie
gibt es nicht mehr
Heizkostenzuschuss des Landes Vorarlberg (Heizperiode 2025/2026)
bis zu 250 Euro pro Haushalt einmalig; 180 Euro für Personen, die Leistungen aus der offenen Sozialhilfe für Lebensunterhalt und/oder Wohnbedarf beziehen
Einmalzahlung des Landes Vorarlberg an Haushalte mit geringem Einkommen für die Heizperiode 2025/2026.
- Wer
- Personen bzw. Haushalte mit geringem Einkommen und Hauptwohnsitz in Vorarlberg
- So geht's
- Antrag beim Wohnsitzgemeindeamt, persönlich oder online über den Vorarlberger Formularserver
Aufpassen: Personen in der Grundversorgung haben laut Landesangaben keinen Anspruch (nicht aus der hier zitierten Medieninformation belegt).
Quelle: Willkommen | Landeskommunikation Land Vorarlberg · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Land Vorarlberg, Vorarlberger Landesregierung
Oberösterreich
Energie
gibt es nicht mehr
Oberösterreichischer Heizkostenzuschuss (Heizperiode 2025/2026)
200 Euro pro Haushalt, einmalig
Einmalzahlung des Landes Oberösterreich an sozial bedürftige Menschen für die Heizperiode 2025/2026, online zu beantragen.
- Wer
- Sozial bedürftige Personen mit eigenem Haushalt und Hauptwohnsitz in Oberösterreich
- So geht's
- Online-Formular auf www.ooe.gv.at; benötigt Sozialversicherungsnummer, Meldedaten aller Haushaltsmitglieder, Brutto-Jahreseinkommen 2025 und IBAN; Auszahlung ab Anfang April
Aufpassen: Asylwerberinnen und Asylwerber nach Paragraf 2 AsylG; subsidiär Schutzberechtigte nach Paragraf 8 AsylG; Vertriebene nach Paragraf 62 AsylG; Bewohnerinnen und Bewohner zielgruppenspezifischer betreuter Wohnformen, die im Wesentlichen aus öffentlichen Mitteln finanziert werden (unter anderem Einrichtungen nach Paragrafen 20 und 21 Oö. SHG 1998); Strafgefangene und Untergebrachte in Justizanstalten.
Quelle: Land Oberösterreich - Heizkostenzuschuss · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Land Oberösterreich
Oberösterreich
Energie
Topf ausgeschöpft
Sauber Heizen für Alle, Landesanteil Oberösterreich
entfällt, Programm eingestellt
Ergänzte die Bundesförderung Sauber Heizen für Alle um den oberösterreichischen Landesanteil. Das Programm wurde am 10.07. eingestellt, die Fördermittel sind ausgeschöpft.
- Wer
- einkommensschwache Haushalte, Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer von Ein-/Zweifamilien- oder Reihenhäusern mit Hauptwohnsitz am Projektstandort
- So geht's
- entfällt
Aufpassen: entfällt.
Quelle: Land Oberösterreich - Förderung eingestellt: Sauber Heizen für Alle · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Land Oberösterreich, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Umweltschutz, gemeinsam mit dem Bund
Kärnten
Energie
Stand unklar
Kelag-Sozialsäule
Die Quelle nennt keinen Betrag.
Unterstützung der Kelag gemeinsam mit Sozialwerken für sozial benachteiligte Menschen in Kärnten rund um Energie. Die Seite nennt weder Betrag noch Kriterien, sie verweist auf die Sozialwerke.
- Wer
- sozial benachteiligte Menschen in Kärnten rund um das Thema Energie
- So geht's
- über die Sozialberatungsstellen der Partnerorganisationen (sozialberatung@caritas-kaernten.at, arge@arge-sozial-villach.at, sozialberatung@diakonie-delatour.at)
Quelle: Sozialer Stromtarif für jene mit OBS-Befreiung · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Kelag, gemeinsam mit etablierten Sozialwerken
Tirol
Energie
gibt es nicht mehr
Strom-Härtefonds von TIWAG und IKB, abgewickelt über den Unterstützungsfonds der AK Tirol
vergünstigter Energiepreis bis zu einem Jahresverbrauch von 2.900 kWh
Unterstützt Tiroler Haushalte, die vom ORF-Beitrag befreit sind und ihren Strom von TIWAG oder IKB beziehen. Antrag und Prüfung laufen über den Unterstützungsfonds der AK Tirol.
- Wer
- Haushalte mit aufrechtem Stromliefervertrag bei TIWAG oder IKB, die vom ORF-Beitrag befreit sind
- So geht's
- Unterlagen an stromzuschuss@ak-tirol.com oder persönlich in der AK Tirol Innsbruck bzw. den Bezirkskammern
Aufpassen: Kundinnen und Kunden anderer Tiroler Stromanbieter waren zum Zeitpunkt der Quelle nicht erfasst.
Quelle: Der Strom-Härtefonds als Instrument gegen Armut | Arbeiterkammer Tirol · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: TIWAG, Tiroler Wasserkraft AG und Innsbrucker Kommunalbetriebe (IKB), gemeinsam mit der Arbeiterkammer Tirol
Niederösterreich
Energie
Stand unklar
EVN Energiehilfe Fonds
Energieberatung, Gerätetausch oder Überbrückungsfinanzierung von Stromrechnungen
Fonds der EVN gemeinsam mit Caritas und Diakonie für Kundinnen und Kunden mit Zahlungsschwierigkeiten bei der Energierechnung.
- Wer
- Menschen mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich, die armutsgefährdet sind; primär EVN-Kundinnen und -Kunden
- So geht's
- über Caritas oder Diakonie
Quelle: Pressemeldungen | EVNEVNEVNEVNEVN · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: EVN AG
St. Pölten
Energie
gibt es nicht mehr
Städtische Brennstoffaktion St. Pölten 2025/2026
städtischer Unterstützungsbeitrag 300 Euro
Hilfe der Stadt St. Pölten bei den Brennstoffkosten. Der Antrag wird in der städtischen Sozialhilfe gestellt, gemeinsam mit dem NÖ Heizkostenzuschuss.
- Wer
- österreichische Staatsbürger:innen mit Hauptwohnsitz in St. Pölten und Einkommen bis zum Ausgleichszulagenrichtsatz
- So geht's
- persönlich in der städtischen Sozialhilfe
Aufpassen: Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft (für den städtischen Teil; für den NÖ Heizkostenzuschuss genügt ein gültiger Aufenthaltstitel).
Quelle: Städtische Brennstoffaktion 2025/2026 – St. Pölten · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Landeshauptstadt St. Pölten
Eisenstadt
Energie
Stand unklar
Heizkostenzuschuss der Freistadt Eisenstadt
einmalige Zuwendung der Stadt
Einmaliger Zuschuss der Stadt Eisenstadt zu den Heizkosten für Menschen, die Mindestsicherung oder Mindestpension beziehen.
- Wer
- Personen, die eine bedarfsorientierte Mindestsicherung oder eine Mindestpension beziehen
- So geht's
- Antragsformular des Magistrats
Quelle: Heizkostenzuschuss - Eisenstadt · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Landeshauptstadt Freistadt Eisenstadt
Vorarlberg
Energie
gibt es nicht mehr
Heizkostenzuschuss 2025/2026, Abwicklung durch die Landeshauptstadt Bregenz
einmalige Zahlung
Der Vorarlberger Heizkostenzuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen, abgewickelt über die Stadt Bregenz. Das Geld kommt vom Land, der Antrag läuft über die Gemeinde.
- Wer
- Personen bzw. Haushalte mit geringem Einkommen
- So geht's
- persönlich in einer der genannten Stellen oder online
Aufpassen: Personen bzw. Haushalte, die Unterstützung aus der offenen Sozialhilfe für Lebensunterhalt oder Wohnbedarf erhalten, müssen sich direkt an die Bezirkshauptmannschaft Bregenz wenden.
Quelle: Heizkostenzuschuss | Landeshauptstadt Bregenz · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Land Vorarlberg
Kärnten
Energie
angekündigt
Kärntner PV-Förderung Wohnbau: Photovoltaik-Eigenverbrauchsanlage und Stromspeicher 2026
Pauschaler Direktzuschuss. Für die Neuerrichtung einer Photovoltaikanlage ab 5 kWp gemeinsam mit einem Stromspeicher mit einer Mindestnennkapazität von 5 kWh: 3.000,00 Euro bei Ein- oder Zweifamilienwohnobjekten und 1.500,00 Euro je zusätzlicher Wohneinheit im mehrgeschossigen Wohnbau. Für die Nachrüstung eines Stromspeichers mit einer Mindestnennkapazität von 5 kWh zu einer bestehenden Anlage: 1.000,00 Euro bei Ein- und Zweifamilienwohnobjekten und 500,00 Euro je zusätzlicher Wohneinheit im mehrgeschossigen Wohnbau.
Fördert in Kärnten die Neuerrichtung oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern bei Wohnbauten. Nicht ständig genutzte Objekte wie Ferienhäuser sind ausgenommen.
- Wer
- Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnbauten im Bundesland Kärnten, die eine Photovoltaikanlage und einen Stromspeicher neu errichten oder erweitern
- So geht's
- Förderungen können ausschließlich online über die Internetseite des Landes Kärnten eingereicht werden; zuständig ist die Abteilung 7 Wirtschaftsstandort, abt7.post@ktn.gv.at
Aufpassen: Ausgenommen von Förderungen sind Anlagen für nicht ständig genutzte Wohnobjekte, zum Beispiel Zweitwohnsitzobjekte, Ferienhäuser oder Almhütten.
Quelle: PV-Förderung Wohnbau · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Land Kärnten, Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 7 Wirtschaftsstandort
Bund
Energie
gibt es nicht mehr
Heizungsoptimierung im mehrgeschossigen Wohnbau
Die Seite nennt keine Förderungshöhe. Sie verweist für die Förderungsbedingungen auf das Informationsblatt und die FAQ.
Fördert die Optimierung der Heizung in mehrgeschossigen Wohnbauten mit mindestens sechs Nutzungseinheiten, und zwar Dienstleistungs- wie Investitionskosten. Wie hoch die Förderung ist, sagt die Seite nicht; sie hält fest, dass die Aktion beendet ist und eine neue Registrierung nicht mehr möglich ist.
- Wer
- GebäudeeigentümerInnen mehrgeschossiger Wohnbauten mit mindestens 6 Nutzungseinheiten bzw. deren bevollmächtigte Vertretung, zum Beispiel die Hausverwaltung im Namen der EigentümerInnen
- So geht's
- Zweistufig: Online-Registrierung, danach Antragstellung über die persönliche Online-Plattform. Antragsberechtigt sind GebäudeeigentümerInnen selbst oder ihre bevollmächtigte Vertretung, etwa die Hausverwaltung. Eine neue Registrierung ist laut Seite nicht mehr möglich.
Quelle: Heizungsoptimierung im mehrgeschossigen Wohnbau | Umweltförderung · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET), Energieeffizienzprogramm
Bund
Energie
Topf ausgeschöpft
Kesseltausch mehrgeschossiger Wohnbau 2026 (Sanierungsoffensive)
Die Seite nennt keine Förderungshöhe; sie trägt nur den Hinweis, dass die Förderungsaktion beendet ist.
Fördert im Rahmen der Sanierungsoffensive den Kesseltausch im mehrgeschossigen Wohnbau. Wer die Förderung bekommen kann und wie hoch sie ist, sagt die Seite nicht; sie hält fest, dass die Mittel ausgeschöpft sind und eine neue Antragstellung derzeit nicht möglich ist.
- Wer
- nicht feststellbar: die Seite nennt keine Zielgruppe. Sie steht im Bereich Privatpersonen der Umweltförderung, Unterkategorie Mehrgeschossiger Wohnbau.
- So geht's
- nicht feststellbar: laut Seite ist eine neue Registrierung bzw. Antragstellung derzeit nicht möglich; für Informationen verweist sie auf www.sanierungsoffensive.gv.at
Quelle: Kesseltausch mehrgeschossiger Wohnbau 2026 | Umweltförderung · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, Förderungsaktion Sanierungsoffensive; die Seite nennt kein Ressort
Kinder 37
Niederösterreich
Kinder
NÖ Kinderbetreuungsbeitrag (beitragsfreie Vormittagsbetreuung für unter 3-Jährige)
Landesbeitrag an die Einrichtung, ab März 2026 379,08 Euro pro Kind und Monat (zuvor 341,00 Euro), für die Betreuung 7:00 bis 13:00 Uhr
Macht die Vormittagsbetreuung von 7:00 bis 13:00 Uhr für Kinder unter drei Jahren in Niederösterreich beitragsfrei, indem das Land den Betreuungsbeitrag übernimmt.
- Wer
- Eltern von Kindern unter 3 Jahren in NÖ Tagesbetreuungseinrichtungen
- So geht's
- kein Elternantrag; die Einrichtung erhält den Beitrag, Eltern zahlen nur den gedeckelten Zusatzbeitrag
Quelle: NÖ Kinderbetreuungsbeitrag - Land Niederösterreich · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Land Niederösterreich
Burgenland
Kinder
Burgenländisches Schulstartgeld
Einmalzahlung
Einmalzahlung an burgenländische Familien, deren Kind erstmals die erste Klasse Volksschule oder die Vorschulstufe besucht. Das Familieneinkommen spielt keine Rolle.
- Wer
- burgenländische Familien mit Kindern, die erstmals die erste Klasse Volksschule oder die Vorschulstufe besuchen
- So geht's
- ausschließlich online
Quelle: Schulstartgeld - Land Burgenland · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Land Burgenland
Burgenland
Kinder
Burgenländischer Kinderbonus
monatliche Zuwendung, gestaffelt nach Einkommensstufe: Stufe 1 190 Euro, Stufe 2 160 Euro, Stufe 3 140 Euro
Monatliche Zuwendung des Landes Burgenland an einkommensschwächere Familien mit Kindern, gewährt für bis zu zwölf Monate.
- Wer
- einkommensschwächere Familien mit Kindern bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres
- So geht's
- Antrag beim Amt der Bgld. Landesregierung
Quelle: Kinderbonus - Land Burgenland · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Land Burgenland
Burgenland
Kinder
Burgenländischer Windelgutschein
Gutschein
Gutschein für den Kauf einer Mehrwegwindelausstattung bei einem Partnerhändler. Er lässt sich auch halbieren, wenn die Ausstattung kleiner ausfällt.
- Wer
- Eltern von Neugeborenen und Kleinkindern im Burgenland, die auf Mehrwegwindeln umsteigen
- So geht's
- Online-Antrag oder schriftlich unter Verwendung des dafür bestimmten Formulars
Quelle: Windelgutschein - Land Burgenland · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Land Burgenland (Referat Familie) gemeinsam mit dem Burgenländischen Müllverband
Burgenland
Kinder
Burgenland: Kinderbetreuungsförderung (Beitragsfreiheit und Zuschuss zu Elternbeiträgen)
Höhe der zu entrichtenden Elternbeiträge bis zu Höchstsätzen
Macht öffentliche Kindergärten und Kinderkrippen im Burgenland für Eltern beitragsfrei und bezuschusst Elternbeiträge bei privaten Einrichtungen.
- Wer
- Eltern und Erziehungsberechtigte von Kindern mit Hauptwohnsitz im Burgenland, die das Pflichtschulalter noch nicht erreicht haben
- So geht's
- Papierantrag, schriftlich (kanzlei-ep@bildung-bgld.gv.at) oder telefonisch (+43 2682 710-1416) anzufordern; für den Gratisbesuch öffentlicher Einrichtungen ist kein Antrag nötig
Aufpassen: Elternbeiträge, die bereits von anderer Stelle refundiert oder gefördert werden.
Quelle: Kinderbetreuungsförderung - Land Burgenland · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Land Burgenland
Kärnten
Kinder
Kärntner Familienzuschuss (Familienförderung)
monatlich gestaffelt nach gewichtetem Pro-Kopf-Einkommen: 279, 254, 224, 195, 165, 136, 112 oder 62 Euro
Laufende Zahlung an Kärntner Familien, wenn das Kinderbetreuungsgeld ausgelaufen ist und das Kind noch keine zehn Jahre alt ist. Sie wird für bis zu 48 Monate gewährt, mit Neuantrag alle sechs Monate.
- Wer
- Familien mit Kind unter 10 Jahren nach Auslaufen des Kinderbetreuungsgeldes, mit geringem gewichtetem Pro-Kopf-Einkommen
- So geht's
- Antrag bei der Gemeinde, der Bezirksverwaltungsbehörde oder beim Land Kärnten, persönlich, per Post oder per E-Mail
Aufpassen: Kind ab dem vollendeten 10. Lebensjahr; laufender Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld.
Quelle: Familienzuschuss · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Land Kärnten, Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 1 Gemeinwohl, Wohnen und Sport
Vorarlberg
Kinder
Familienzuschuss des Landes Vorarlberg
monatlich zwischen 150 und 600 Euro, gestaffelt nach gewichtetem Pro-Kopf-Einkommen (600 / 525 / 450 / 375 / 300 / 225 / 150 Euro)
Laufende Zahlung an Vorarlberger Familien unmittelbar im Anschluss an das Kinderbetreuungsgeld, gewährt für höchstens 18 Monate je Kind.
- Wer
- Familien mit Kind unmittelbar im Anschluss an das Kinderbetreuungsgeld, Hauptwohnsitz des Kindes in Vorarlberg
- So geht's
- Antrag beim Wohnsitzgemeindeamt (Pflichtweg), Online-Formular des Landes vorhanden
Aufpassen: Familienbeihilfe, für Sonderbedarf gewidmete Leistungen (insbesondere Sozialhilfe, Pflegegeld, Eingliederungshilfe) und Lehrlingsentschädigung bis 800 Euro zählen nicht zum Einkommen; ohne Teilzeiteinkommen bei Paaren kein Anspruch.
Quelle: Familienzuschuss für Vorarlberg · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Land Vorarlberg, Amt der Vorarlberger Landesregierung, Jugend und Familie
Klagenfurt
Kinder
Willkommenspaket für Jungfamilien, Klagenfurt am Wörthersee
einmalig 70 Euro in Form von City Zehnern
Einmalige Zuwendung der Stadt Klagenfurt bei der Geburt eines in Klagenfurt lebenden Kindes, ausgegeben in Form von City Zehnern.
- Wer
- Klagenfurter Gemeindebürger:innen bei Geburt eines in Klagenfurt lebenden Kindes
- So geht's
- Antragsformular „Antrag auf Willkommenspaket“ (PDF), Abgabe bei der Abteilung Soziales oder per Mail an sozialinfo@klagenfurt.at
Aufpassen: Personen ohne Wahlberechtigung nach der Kärntner Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlordnung 2002.
Quelle: Finanzielle Hilfen - Klagenfurt · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Stadt Klagenfurt am Wörthersee, Abteilung Soziales
Eisenstadt
Kinder
Schulstartbonus der Freistadt Eisenstadt
110 Euro in EisenstädterScheinen
Unterstützung der Stadt Eisenstadt für die Erstausstattung von Taferlklasslern mit Wohnsitz in Eisenstadt, ausgezahlt in EisenstädterScheinen.
- Wer
- Taferlklassler, also Schulanfänger:innen mit Wohnsitz in Eisenstadt
- So geht's
- Antrag beim Magistrat
Quelle: Schulstartbonus - Eisenstadt · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Landeshauptstadt Freistadt Eisenstadt
Eisenstadt
Kinder
Geburtenbeihilfe der Freistadt Eisenstadt
Gutschein für ein Raiffeisen-Veranlagungsprodukt im Wert von 100 Euro
Gutschein für ein Veranlagungsprodukt, den Stadt Eisenstadt und Raiffeisen Landesbank Burgenland den Eltern jedes neugeborenen Eisenstädter Kindes überreichen.
- Wer
- Eltern neugeborener Eisenstädter Kinder mit Hauptwohnsitz in Eisenstadt
- So geht's
- Ansuchen im Rathaus oder direkt bei der Beurkundung im Standesamt
Quelle: Geburtenbeihilfe - Eisenstadt · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Landeshauptstadt Freistadt Eisenstadt gemeinsam mit der Raiffeisen Landesbank Burgenland
Bund
Kinder
Familienbeihilfe
138,40 Euro ab Geburt, 148 Euro ab 3 Jahren, 171,80 Euro ab 10 Jahren, 200,40 Euro ab 19 Jahren, je Kind und Monat. Geschwisterstaffelung je Kind: 8,60 Euro bei zwei, 21,10 Euro bei drei, 32,10 Euro bei vier, 38,90 Euro bei fünf, 43,40 Euro bei sechs, 63,10 Euro ab sieben Kindern. Zuschlag für ein erheblich behindertes Kind 189,20 Euro pro Monat.
Monatliche Zahlung für jedes Kind, das sich ständig in Österreich aufhält. Der Betrag steigt mit dem Alter des Kindes.
- Wer
- Eltern mit Lebensmittelpunkt in Österreich für ihre Kinder, die sich ständig in Österreich aufhalten; als Eltern gelten auch Stiefeltern, Großeltern, Adoptiv- und Pflegeeltern
- So geht's
- Antraglos bei Geburt im Inland. Sonst Antrag beim Finanzamt Österreich über FinanzOnline oder Formular Beih100.
Quelle: Höhe der Familienbeihilfe · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Bund, Bundeskanzleramt (Sektion Familien und Jugend)
Bund
Kinder
Schulstartgeld
121,40 Euro einmalig im August für jedes Kind zwischen 6 und 15 Jahren
Einmalzahlung im August für jedes Kind zwischen 6 und 15 Jahren, ausgezahlt gemeinsam mit der Familienbeihilfe für August. Ein eigener Antrag ist nicht nötig.
- Wer
- Familienbeihilfenbezieherinnen und -bezieher für jedes Kind zwischen 6 und 15 Jahren
- So geht's
- Kein Antrag. Automatische Auszahlung mit der Familienbeihilfe für August durch das Finanzamt Österreich.
Quelle: Höhe der Familienbeihilfe · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Bund, Bundeskanzleramt (Sektion Familien und Jugend)
Bund
Kinder
Mehrkindzuschlag
24,40 Euro monatlich für das dritte und jedes weitere Kind
Monatlicher Zuschlag für Eltern mit drei oder mehr Kindern, ab dem dritten Kind. Er muss für jedes Kalenderjahr eigens geltend gemacht werden.
- Wer
- Eltern, die für mindestens drei Kinder Familienbeihilfe beziehen
- So geht's
- Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung oder der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt Österreich, auch über FinanzOnline. Ohne steuerpflichtige Einkünfte ist eine direkte Auszahlung möglich.
Quelle: Mehrkindzuschlag · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Bund, Bundeskanzleramt (Sektion Familien und Jugend)
Bund
Kinder
Kinderbetreuungsgeld-Konto (pauschales Kinderbetreuungsgeld)
17,65 Euro bis 41,14 Euro täglich, je nach gewähltem Zeitraum
Pauschales Kinderbetreuungsgeld nach der Geburt. Eltern wählen die Bezugsdauer, und mit ihr ändert sich der Tagesbetrag: je kürzer der Bezug, desto höher der Betrag.
- Wer
- Eltern nach der Geburt eines Kindes, auch jene Personengruppen, die nicht erwerbstätig oder pflichtversichert sind oder waren
- So geht's
- Antrag beim zuständigen Krankenversicherungsträger, frühestens am Tag der Geburt.
Quelle: Kinderbetreuungsgeld – Übersicht der Systeme · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Bund, Bundeskanzleramt (Sektion Familien und Jugend)
Bund
Kinder
Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld
80 Prozent der Letzteinkünfte, maximal 80,12 Euro pro Tag (ca. 2.400 Euro pro Monat). Liegt der ermittelte Tagesbetrag darunter, gebührt auf Antrag eine Sonderleistung von 41,14 Euro täglich.
Kinderbetreuungsgeld, das sich am zuletzt bezogenen Einkommen orientiert statt an einer Pauschale. Es ist die Alternative zum Kinderbetreuungsgeld-Konto.
- Wer
- Eltern, die vor der Geburt durchgehend erwerbstätig waren und sich nur kurz aus dem Erwerbsleben zurückziehen wollen
- So geht's
- Antrag beim zuständigen Krankenversicherungsträger, frühestens am Tag der Geburt.
Quelle: Kinderbetreuungsgeld – Übersicht der Systeme · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Bund, Bundeskanzleramt (Sektion Familien und Jugend)
Bund
Kinder
Mehrlingszuschlag beim Kinderbetreuungsgeld-Konto
Erhöhung um 50 Prozent des jeweiligen Tagesbetrags für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind; bei Zwillingen beträgt der Tagesbetrag das 1,5-fache, bei Drillingen das Doppelte
Erhöht das pauschale Kinderbetreuungsgeld für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind. Der Zuschlag knüpft an den gewählten Tagesbetrag an.
- Wer
- Eltern von Mehrlingen, die pauschales Kinderbetreuungsgeld über das Kinderbetreuungsgeld-Konto beziehen
- So geht's
- Über den Antrag auf pauschales Kinderbetreuungsgeld beim zuständigen Krankenversicherungsträger.
Quelle: Kinderbetreuungsgeld für mehrere Kinder · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Bund, Bundeskanzleramt (Sektion Familien und Jugend)
Bund
Kinder
Familienbonus Plus
166,68 Euro monatlich (2.000 Euro jährlich) pro Kind bis zum 18. Geburtstag; nach dem 18. Geburtstag ab Jänner 2024 reduziert 58,34 Euro monatlich (700 Euro jährlich), sofern für das Kind noch Familienbeihilfe bezogen wird
Absetzbetrag, der die Steuerlast pro Kind senkt, bis zum 18. Geburtstag in voller und danach in reduzierter Höhe.
- Wer
- In Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Personen, für deren Kind österreichische Familienbeihilfe bezogen wird
- So geht's
- Formular E 30 bei der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber, oder Beilage L 1k zur Arbeitnehmerveranlagung (L 1) bzw. Einkommensteuererklärung (E 1) beim Finanzamt.
Quelle: Familienbonus Plus - alle Informationen · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Bund, Bundesministerium für Finanzen
Tirol
Kinder
Tiroler Familienpass / EuregioFamilyPass
kein Geldbetrag: kostenlose Vorteilskarte. Die Vergünstigungen bestehen in laufenden Rabatten oder einmaligen Gutscheinen der jeweiligen Vorteilsgeber, ein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Inhalt oder ein bestimmtes Ausmaß besteht nicht.
Kostenlose Vorteilskarte, die Tiroler Familien Vergünstigungen bei Freizeitaktivitäten bringt. Als EuregioFamilyPass gilt sie auch über die Landesgrenze hinweg.
- Wer
- Obsorgeberechtigte mit mindestens einem minderjährigen Kind im gemeinsamen Haushalt, Personen mit volljährigem Kind mit Behinderungen im Haushalt, getrennt lebende Elternteile mit Kontaktrecht, Pflege- und Bereitschaftseltern sowie enge Bezugspersonen von Kindern in Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen
- So geht's
- elektronisch mittels Online-Formular oder über Digital Service Tirol bei der Abteilung Gesellschaft und Arbeit des Amtes der Tiroler Landesregierung; Ausstellung kostenlos in digitaler Form, in Ausnahmefällen als physische Karte
Aufpassen: Personen, die sich nur für Urlaube oder Verwandtschaftsbesuche in Tirol aufhalten; missbräuchliche Verwendung führt zur Einziehung bzw. Löschung des Passes.
Quelle: Tiroler Familienpass / EuregioFamilyPass | Land Tirol · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Land Tirol, Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Gesellschaft und Arbeit, Bereich Generationen
Tirol
Kinder
Tiroler Jugendkarte
kein Geldbetrag: kostenlose Vorteilskarte. Die Vergünstigungen bestehen in laufenden Rabatten oder einmaligen Gutscheinen der jeweiligen Vorteilsgeber, ein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Inhalt oder ein bestimmtes Ausmaß besteht nicht.
Kostenlose Vorteilskarte für Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 14 und 20 Jahren in Tirol, mit Vergünstigungen von Schwimmbad und Museum bis zum Führerschein.
- Wer
- Personen zwischen dem vollendeten 14. und 20. Lebensjahr mit Bezug zu Tirol
- So geht's
- elektronisch mittels Online-Formular oder über Digital Service Tirol bei der Abteilung Gesellschaft und Arbeit; Ausstellung kostenlos in digitaler Form, in Ausnahmefällen als physische Karte
Aufpassen: Personen, die sich nur für Urlaube oder Verwandtschaftsbesuche in Tirol aufhalten; missbräuchliche Verwendung führt zur Einziehung bzw. Löschung der Karte.
Quelle: Tiroler Jugendkarte | Land Tirol · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Land Tirol, Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Gesellschaft und Arbeit, Bereich Jugend
Tirol
Kinder
Kinderbetreuungszuschuss des Landes Tirol
60 Prozent der nachgewiesenen Betreuungskosten unterhalb der Einkommensgrenze I, 40 Prozent zwischen Einkommensgrenze I und II; nicht rückzahlbarer Mehrfachzuschuss pro Kind für die Laufzeit von höchstens 12 Monaten
Einkommensabhängiger Zuschuss des Landes Tirol zu den Kosten der Betreuung in Tagesbetreuungsorganisationen, Kindergruppen, Krippen, Kindergärten und Horten.
- Wer
- Obsorgeberechtigte mit Hauptwohnsitz in Tirol, die erwerbstätig sind, an einer beruflichen Aus- und Weiterbildung teilnehmen oder beim AMS arbeitsuchend vorgemerkt sind, für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr
- So geht's
- elektronisch mittels Online-Formular bei der Abteilung Gesellschaft und Arbeit; Auszahlung monatlich im Nachhinein, die letzten drei Raten nur bei aufrechter Kinderbetreuung
Aufpassen: schulische Tagesbetreuung und bedarfsorientierte Ferienbetreuung werden nicht gefördert; Kinder, für die Kinderbetreuungsgeld nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz oder Kinderbetreuungsbeihilfe des AMS bezogen wird; Besuch von Schulen, Hochschulen, Universitäten und vergleichbaren Bildungseinrichtungen gilt nicht als berufliche Aus- und Weiterbildung im Sinn der Richtlinie.
Quelle: Kinderbetreuungszuschuss | Land Tirol · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Land Tirol, Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Innsbruck
Kinder
Ermäßigte Tarife für schulische Tagesbetreuung und städtische Schülerhorte in Innsbruck
keine Auszahlung, sondern eine Ermäßigung des Elternbeitrags und des Mittagessensbeitrags in drei Stufen: Tarif 2 zwei Drittel des Betrags, Tarif 3 ein Drittel des Betrags, Tarif 4 befreit. Volltarif (Tarif 1) im Schuljahr 2026/27: schulische Tagesbetreuung 26,25 Euro monatlich bei 1-2 Tagen und 35,00 Euro bei 3-5 Tagen zuzüglich 5,10 Euro je Mittagessen; städtische Schülerhorte 59,90 Euro monatlich bei 1-2 Tagen und 85,40 Euro bei 3-5 Tagen zuzüglich 4,75 Euro je Mittagessen.
Staffelt die Tarife für die Nachmittagsbetreuung an Innsbrucker Schulen und in städtischen Schülerhorten nach dem Einkommen der Familie.
- Wer
- Familien mit Kindern mit Hauptwohnsitz in Innsbruck, die eine schulische Tagesbetreuung oder einen städtischen Schülerhort in Anspruch nehmen
- So geht's
- Formular bei der jeweiligen Einrichtung oder im Referat Nachmittagsbetreuung bzw. Referat Rechnungs- und Förderabwicklung der Stadt Innsbruck
Aufpassen: Kinder ohne Hauptwohnsitz in Innsbruck; für sie wird ein erhöhter Tarif verrechnet.
Quelle: Nachmittagsbetreuung - Stadt Innsbruckburger-close-desktopburger-close-desktoptip-downInnsbrucktip-downtip-righttip-rightburger-close-desktopburger-close-deskto · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Stadt Innsbruck
Bund
Kinder
Unterstützungsfonds für Alleinerziehende
Monatliche Zuwendungen betragen bei ausbleibendem Unterhalt EUR 240,60 pro Kind (Stand 2026) und werden 12-mal pro Jahr ausbezahlt. Besteht kein Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen, wird 14-mal pro Jahr ausbezahlt.
Finanzielle Hilfe für Alleinerziehende, die weder Unterhalt noch Unterhaltsvorschuss noch Hinterbliebenenleistungen bekommen. Der Fonds ist mit 01.07.2026 in Kraft getreten.
- Wer
- Alleinerziehende Personen, die für ihre Kinder keinen Unterhalt, keinen Unterhaltsvorschuss und keine Hinterbliebenenleistungen erhalten, mit gemeinsamem Hauptwohnsitz mit dem Kind
- So geht's
- Ansuchen bei der Landesstelle des Sozialministeriumservice per Post, E-Mail oder persönlich. Ein Online-Antrag mit ID Austria ist laut Seite in Vorbereitung.
Quelle: Unterstützung für Alleinerziehende · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Sozialministeriumservice
Bund
Kinder
Aktion Schulstartklar! (ESF+)
Gutscheine für Schulartikel, einlösbar in allen LIBRO und PAGRO DISKONT Filialen österreichweit; die Quelle nennt keinen Gutscheinwert.
Gibt Gutscheine für Schulartikel, die in allen LIBRO und PAGRO DISKONT Filialen in Österreich einlösbar sind. Wie viel ein Gutschein wert ist, sagt die Quelle nicht.
- Wer
- Schüler:innen in Mindestsicherungs- bzw. Sozialhilfehaushalten
- So geht's
- Kein eigener Antrag beschrieben: die Auswahl der Bezugsberechtigten wird von den Ländern bekannt gegeben, die Gutscheine verteilen die Volkshilfe Solidarität und ihre Partner.
Quelle: Transparenzportal - Aktion Schulstartklar! - ESF+ · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion V; kofinanziert aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+)
Bund
Kinder
Schulstartplus! – Teuerungsausgleich zum Schulstart
Digitale Bezahlkarte im Wert von 150 EUR, nutzbar über die Schulstart-App für Schulartikel, Lebensmittel, Bekleidung und Hygieneartikel.
Gibt eine digitale Bezahlkarte im Wert von 150 EUR für den Schulstart. Damit lassen sich über die Schulstart-App Schulartikel, Lebensmittel, Bekleidung und Hygieneartikel kaufen.
- Wer
- Schüler:innen und Lehrlinge, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und im Dezember des jeweiligen Jahres (Stichmonat) in Haushalten mit Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungsbezug leben
- So geht's
- Die Quelle beschreibt keinen eigenen Antrag; sie nennt die Zuwendung als Unterstützung des Sozialministeriums für die genannte Gruppe.
Quelle: Transparenzportal - Schulstartplus! - Teuerungsausgleich zum Schulstart · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion V
Bund
Kinder
Kinderbetreuungsbeihilfe (AMS)
Einkommensabhängiger Zuschuss zu den Kosten der Kinderbetreuung; die Höhe hängt vom Brutto-Einkommen ab.
Zahlt einen Zuschuss zu den Kosten der Kinderbetreuung, wenn man eine Arbeit aufnimmt oder behält oder an einer Maßnahme des AMS teilnimmt. Die Höhe hängt vom Brutto-Einkommen ab, das AMS zahlt höchstens 300 Euro pro Monat.
- Wer
- Personen mit Betreuungspflichten für Kinder, die eine Beschäftigung aufnehmen oder beibehalten oder an einer AMS-Maßnahme teilnehmen
- So geht's
- Über das zuständige Arbeitsmarktservice (AMS); Voraussetzung ist eine vorangegangene Kontaktaufnahme mit dem AMS.
Quelle: Transparenzportal - Kinderbetreuungsbeihilfe · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, BM für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion IX (AMS)
Bund
Kinder
Kinderzuschlag zum Kinderabsetzbetrag
60 Euro monatlich pro Kind, ausgezahlt gemeinsam mit dem Kinderabsetzbetrag
Legt für Alleinverdienende und Alleinerziehende 60 Euro monatlich pro Kind auf den Kinderabsetzbetrag drauf, für ein Kind mit Wohnsitz in Österreich, das noch nicht 18 Jahre alt ist. Das Geld kommt monatlich gemeinsam mit der Familienbeihilfe, einen eigenen Antrag nennt die Quelle nicht.
- Wer
- Alleinverdienende und Alleinerziehende mit Anspruch auf den Kinderabsetzbetrag für ein Kind mit Wohnsitz in Österreich, das noch nicht 18 Jahre alt ist
- So geht's
- Die Quelle nennt keinen eigenen Antrag für den Kinderzuschlag; die Auszahlung erfolgt laut Quelle monatlich gemeinsam mit dem Kinderabsetzbetrag und der Familienbeihilfe. Auskunftsstelle laut Quelle: Finanzamt.
Quelle: Transparenzportal - Kinderzuschlag · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, Bundesministerium für Finanzen, Abteilung IV/7, Lohnsteuer
Bund
Kinder
Kinderbetreuungskostenzuschuss für Studierende
pauschal höchstens 150 Euro monatlich je Kind, semesterweise ausbezahlt, Auszahlung im Nachhinein gegen Nachweis der Kosten
Zahlt Studierenden mit Studienbeihilfe oder Studienabschluss-Stipendium pauschal höchstens 150 Euro im Monat je Kind im gemeinsamen Haushalt. Das Geld kommt semesterweise im Nachhinein gegen Nachweis der Kosten, nach jedem Semester braucht es ein neues Ansuchen mit dem Formular SB 11a bei der Stipendienstelle.
- Wer
- Studierende mit Kindern im gemeinsamen Haushalt, die Studienbeihilfe oder ein Studienabschluss-Stipendium beziehen; Doktoratsstudierende sind laut Quelle ausgeschlossen
- So geht's
- Ansuchen mit Formular SB 11a bei der zuständigen Stipendienstelle
Aufpassen: Doktoratsstudierende
Quelle: Transparenzportal - Kinderbetreuungskostenzuschuss für Studierende · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, Studienbeihilfenbehörde
Bund
Kinder
Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld
6,06 Euro pro Tag
Legt 6,06 Euro pro Tag zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld dazu, wenn das Einkommen der Eltern gering ist. Die Beihilfe läuft höchstens 365 Tage ab der ersten Antragstellung.
- Wer
- Eltern mit nur geringem Einkommen, die pauschales Kinderbetreuungsgeld beziehen: Alleinerziehende sowie Elternteile in Ehe oder Lebensgemeinschaft
- So geht's
- Antragsformular über die Homepage des Bundeskanzleramtes, Sektion Familie und Jugend, Fachbereich Kinderbetreuungsgeld; bei der Beantragung entstehen keine Kosten
Quelle: Transparenzportal - Kinderbetreuungsgeld - Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, Sektion Familie und Jugend des zuständigen Bundesministeriums (Bundeskanzleramt)
Bund
Kinder
Partnerschaftsbonus zum Kinderbetreuungsgeld
500 Euro je Elternteil
Zahlt 500 Euro je Elternteil, wenn sich Eltern den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes annähernd gleich aufteilen. Jeder Elternteil stellt einen eigenen Antrag, möglich ist das für Geburten ab 1.3.2017.
- Wer
- Eltern, die den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes (pauschal oder einkommensabhängig) annähernd gleich aufteilen, für Geburten ab 1.3.2017
- So geht's
- Jeder Elternteil stellt einen eigenen Antrag; Antragsformular über die Homepage des Bundeskanzleramtes, Sektion Familie und Jugend, Fachbereich Kinderbetreuungsgeld. Bei der Beantragung entstehen keine Kosten.
Quelle: Transparenzportal - Kinderbetreuungsgeld - Partnerschaftsbonus · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, Sektion Familie und Jugend des zuständigen Bundesministeriums (Bundeskanzleramt)
Bund
Kinder
Papamonat für Zivildienstleistende (Dienstfreistellung)
Dienstfreistellung für die Dauer von 4 Wochen; Grundvergütung, Verpflegung beziehungsweise Verpflegungsgeld und Versicherung laufen weiter, der Papamonat zählt als geleistete Zivildienstzeit
Stellt Zivildienstleistende nach der Geburt ihres Kindes 4 Wochen lang dienstfrei, wenn das Kind zum Haushalt gehört. Grundvergütung, Verpflegung oder Verpflegungsgeld und Versicherung laufen weiter, und die Zeit zählt als geleistete Zivildienstzeit.
- Wer
- Zivildienstleistende, deren Kind zu ihrem Haushalt gehört
- So geht's
- Meldung an die Vorgesetzten der Einrichtung; die Zivildienstserviceagentur stellt laut Quelle kein Formular bereit
Aufpassen: Der Papamonat endet jedenfalls mit dem Ende des Zivildienstes
Quelle: Finanzielles, KlimaTicket Ö Zivildienst, Beilhilfen - Zivildienstserviceagentur · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bundeskanzleramt - Zivildienstserviceagentur
Bund
Kinder
Unterhaltsvorschuss für Kinder
Höchstbetrag 855,16 Euro ab 1. Jänner 2026 (bislang 832,68 Euro); Richtsatzbeträge als Obergrenzen: 300 Euro für Kinder bis zum 6. Lebensjahr (bislang 292 Euro), 428 Euro bis zum 14. Lebensjahr (bislang 417 Euro), 556 Euro ab dem 14. Lebensjahr (bislang 542 Euro)
Springt ein, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt, und zahlt dem Kind den Unterhalt monatlich im Voraus, grundsätzlich für höchstens fünf Jahre. Ab 1. Jänner 2026 liegt der Höchstbetrag bei 855,16 Euro, die Obergrenzen nach Alter bei 300 Euro bis zum 6. Lebensjahr, 428 Euro bis zum 14. Lebensjahr und 556 Euro ab dem 14. Lebensjahr.
- Wer
- minderjährige Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich, deren unterhaltspflichtiger Elternteil nicht zahlt
- So geht's
- Antrag beim Bezirksgericht, in dessen Sprengel das minderjährige Kind seinen Wohnsitz hat, eingebracht durch den vertretungsbefugten Elternteil im Namen des Kindes
Quelle: Unterhaltsvorschuss: Gesicherter Unterhalt für Kinder - BMJ · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bundesministerium für Justiz (BMJ), Justiz
Niederösterreich
Kinder
Stand unklar
NÖ Kinderbetreuungsförderung für Eltern (Kinder über 3 Jahre)
25, 50 oder 75 Prozent der anerkannten Kosten, je nach Einkommensbereich
Unterstützt berufstätige Eltern in Niederösterreich bei den Kosten der Betreuung von Kindern über drei Jahren durch Tageseltern, Tagesbetreuungseinrichtungen oder Horte.
- Wer
- Berufstätige NÖ Familien, deren Kinder ÜBER 3 Jahre durch NÖ Tageseltern, in NÖ Tagesbetreuungseinrichtungen oder in NÖ Horten betreut werden
- So geht's
- Antrag beim Amt der NÖ Landesregierung; Kontakt kinderbetreuung@noel.gv.at
Quelle: Elternförderung für Kinder über 3 Jahre · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Land Niederösterreich
Kärnten
Kinder
teilweise offen
Kärntner Kinderstipendium bzw. Elternbeitragsersatz (Elementarbildung)
Neues Fördersystem (Elternbeitragsersatz): Kindergarten 119 Euro halbtags, 162 Euro ganztags pro Monat; Kindertagesstätte 179 Euro halbtags, 272 Euro ganztags; angestellte Tagesmütter/-väter 2,40 Euro pro Betreuungsstunde. Altes System (Kinderstipendium, Übergang bis 31.12.2026): Kindergarten 108 Euro halbtags, 147 Euro ganztags; Kindertagesstätte 162 Euro halbtags, 247 Euro ganztags; Tagesmütter/-väter ab 60 Betreuungsstunden pro Monat 1,50 Euro pro Betreuungsstunde.
Macht Kindergarten, Kindertagesstätte und Tageseltern in Kärnten für Eltern beitragsfrei. Das Land überweist den Elternbeitragsersatz direkt an die Einrichtung.
- Wer
- Eltern von Kindern ab dem 1. Lebensjahr bis zum Erreichen der Schulpflicht, die eine vom Land Kärnten bewilligte Einrichtung in Kärnten besuchen
- So geht's
- kein eigener Antrag; Abwicklung über die Einrichtung
Aufpassen: Verpflegungskosten, Kreativ-/Bastelbeitrag und Kosten für Zusatzpersonal sind nicht abgedeckt; Betreuungskosten über dem kärntenweiten Durchschnitt bleiben bei den Eltern.
Quelle: Kärntner Kinderstipendium · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Land Kärnten, Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 6 Bildung und Sport
Linz
Kinder
gibt es nicht mehr
Freilernmittel der Stadt Linz
kostenlose Beistellung des Unterrichtsbedarfs
Stellt Eltern mit geringem Einkommen den Unterrichtsbedarf kostenlos bei, wenn ihr Kind eine öffentliche Pflichtschule in Linz besucht.
- Wer
- Eltern mit Hauptwohnsitz in Linz und geringem Einkommen, deren Kinder eine öffentliche Pflichtschule in Linz besuchen
- So geht's
- Antragsformular „Freilernmittel Antrag, Ansuchen für das Schuljahr 2026/27“, auch als Online-Formular
Quelle: Freilernmittel | Stadt LinzStartseite · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Stadt Linz, Geschäftsbereich Kultur und Bildung/Schulen
Klagenfurt
Kinder
angekündigt
Schulstartgeld 2026/27 der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee
Rückvergütung für den Einkauf von Schulartikeln und Bekleidung
Rückvergütung der Stadt Klagenfurt für den Einkauf von Schulartikeln und Bekleidung zum Schulstart, für Alleinerziehende und Familien bis zu einer Einkommensgrenze.
- Wer
- Alleinerziehende und Familien mit schulpflichtigen Kindern zwischen 6 und 16 Jahren
- So geht's
- Antragsformular „Antrag Schulstartgeld 2026/27“ (PDF), Abgabe bei der Abteilung Soziales
Aufpassen: Anträge nach dem 31. Oktober 2026 werden nicht mehr berücksichtigt.
Quelle: Finanzielle Hilfen - Klagenfurt · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Stadt Klagenfurt am Wörthersee, Abteilung Soziales
Innsbruck
Kinder
teilweise offen
Schwimmkurs-Förderung der Stadt Innsbruck
Gutschrift von 100 Euro oder 50 Euro pro Kind und Anfängerschwimmkurs, je nach Höhe des monatlichen Familiennettoeinkommens
Gutschrift der Stadt Innsbruck für die Kosten von Anfänger-Schwimmkursen bei bestimmten Schwimmschulen.
- Wer
- Erziehungsberechtigte mit Innsbrucker Hauptwohnsitz für Kinder von 3 bis 16 Jahren, die einen Anfänger-Schwimmkurs bei einer der genannten Schwimmschulen besuchen
- So geht's
- Online-Formular "Schwimmkursfoerderung" auf forms.innsbruck.gv.at mit Haushaltsbestätigung und Einkommensnachweisen als Upload
Aufpassen: Schwimmkurse im Rahmen des Schulunterrichts; Babyschwimmkurse; kein Rechtsanspruch.
Quelle: Schritt 1 von 8 - Schwimmkursförderung der Landeshauptstadt Innsbruck für Kinder · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Stadt Innsbruck
Bund
Kinder
Stand unklar
SPOWO-100er, Unterstützungspaket Schulsportwochen
maximal 100 Euro pro Schülerin oder Schüler bei mindestens vier Nächtigungen, maximal 75 Euro bei vier aufeinanderfolgenden Sporttagen beziehungsweise drei Nächtigungen, maximal 50 Euro bei drei aufeinanderfolgenden Sporttagen beziehungsweise zwei Nächtigungen. Bei frühzeitiger Abreise werden Kosten von 20 Euro pro Tag sowie Storno- und Transferkosten bis zum bewilligten Förderbetrag erstattet.
Unterstützt Familien bei den Kosten einer Winter- oder Sommersportwoche der Schule. Voraussetzung ist ein Bedürftigkeitsnachweis.
- Wer
- sozioökonomisch benachteiligte Schülerinnen und Schüler, die an einer Schulsportwoche in Österreich teilnehmen; Einreichung durch Schulen, auch durch Familien möglich
- So geht's
- Formblatt A (pro Schülerin oder Schüler) oder Formblatt B (für mehrere) per E-Mail an antrag@sportwochen.org oder postalisch an die Servicestelle Schulsportwochen; Überweisung auf das Konto der Schulveranstaltung, des Schulkontos oder des Elternvereins
Aufpassen: Auslandskurse werden nicht unterstützt.
Quelle: Sportwochen.org: SPOWO-100er · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Bund und Wirtschaftskammer Österreich: BMB, BMWKMS und WKÖ
Einkommen 35
Bund
Einkommen
Ausgleichszulage zur Pension
Differenz zwischen Gesamteinkommen und anzuwendendem Richtsatz
Hebt eine niedrige Pension auf ein gesetzliches Mindesteinkommen an. Gezahlt wird die Differenz zwischen dem eigenen Gesamteinkommen und dem Richtsatz.
- Wer
- Pensionsbeziehende mit rechtmäßigem und gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, deren Gesamteinkommen unter dem Richtsatz liegt
- So geht's
- jeder Pensionsantrag gilt automatisch auch als Antrag auf Ausgleichszulage; bei späterer Entstehung eigener Antrag online oder als PDF binnen 1 Monat
Aufpassen: nicht zum Nettoeinkommen zählen: Pflegegeld, 13. und 14. Pension, Kinderzuschuss ohne Richtsatzerhöhung, Familienbeihilfe, Wohnbeihilfe, Studienbeihilfe, ein gesetzlich festgelegter Teil der Lehrlingsentschädigung, Kinderbetreuungsgeld, Kriegsgefangenenentschädigung.
Quelle: Ausgleichszulage, Pensionsbonus & Ausgleichszulagenbonus – Ihre Ansprüche verstehen | PV · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Bund, finanziert aus Bundesmitteln
Bund
Einkommen
Ausgleichszulagenbonus und Pensionsbonus
Differenz zwischen Grenzwert und Gesamteinkommen, begrenzt durch einen Höchstbetrag
Aufschlag auf die Ausgleichszulage für Menschen mit langer Erwerbsarbeit. Er greift ab 360 beziehungsweise 480 Beitragsmonaten aus Erwerbstätigkeit.
- Wer
- Pensionsbeziehende mit 360 bzw. 480 Beitragsmonaten aus einer Erwerbstätigkeit
- So geht's
- wird bei jedem Pensionsantrag von der PV von sich aus mitgeprüft
Aufpassen: Beitragsmonate von Ehepaaren können nicht zusammengerechnet werden.
Quelle: Ausgleichszulage, Pensionsbonus & Ausgleichszulagenbonus – Ihre Ansprüche verstehen | PV · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Bund
Graz
Einkommen
SozialCard der Stadt Graz
Bündelleistung: Jahreskarte der Holding Graz Linien (Zone 101, inklusive Schloßbergbahn und RegioBus in Zone 101) um 60 Euro; Energiekostenzuschuss und Weihnachtsbeihilfe; Kleinkinderzuschuss; Schulstartaktion; Kulturpass; ermäßigte Bibliotheksgebühr 10 Euro Jahresbeitrag oder 5 Euro Halbjahresbeitrag; Zugang zu VinziMärkten und Team-Österreich-Tafel; Gratis-Vereinsmitgliedschaft für Kinder in Grazer Sportvereinen; kostenlose Nachhilfe
Karte der Stadt Graz für Haushalte mit geringem Einkommen. Sie bringt Ermäßigungen bei Gebühren und Abgaben sowie vergünstigte Tarife bei den Holding Graz Linien.
- Wer
- Menschen mit geringem Haushaltseinkommen und Hauptwohnsitz in Graz
- So geht's
- Online-Antragsformular oder PDF-Formular, Abgabe per E-Mail, Post oder persönlich nach Terminvereinbarung
Aufpassen: Asylwerber:innen und Personen mit Leistungen nach dem Stmk. Betreuungsgesetz; Personen ohne über drei Monate hinaus gültigen Aufenthaltstitel; Zivildiener:innen und Präsenzdiener:innen; Schüler:innen, Lehrlinge und Student:innen, die keine Wohnungsunterstützung beziehen; Personen, die nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen (Ausnahmen: Pensionist:innen, Kinderbetreuungsgeldbezug, werdende Mütter, Personen mit Beeinträchtigungen); Rechtsansprüche können aus den Leistungen nicht abgeleitet werden.
Quelle: SozialCard - Stadtportal der Landeshauptstadt Graz · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Stadt Graz, Sozialamt
Klagenfurt
Einkommen
Stadtkarte der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee
berechtigt derzeit, in der Volksküche zum ermäßigten Preis zu essen
Karte der Stadt Klagenfurt für Gemeindebürger mit geringem Einkommen. Als Grenze gilt der Netto-Ausgleichszulagen-Richtsatz.
- Wer
- Gemeindebürger:innen von Klagenfurt mit Einkommen unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz
- So geht's
- Montag bis Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr in der Abteilung Soziales, auch per Post und E-Mail
Aufpassen: Drittstaatsangehörige ohne EU-Staatsangehörigkeit sind in der Aufzählung nicht genannt.
Quelle: Finanzielle Hilfen - Klagenfurt · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Stadt Klagenfurt am Wörthersee, Abteilung Soziales
Bund
Einkommen
Verdienstentgangsentschädigung nach dem Epidemiegesetz
Vergütung des Verdienstentgangs nach dem Epidemiegesetz; die Quelle nennt keinen Betrag und keine Bemessungsgröße.
Ersetzt den Verdienst, der ausfällt, wenn eine Behörde nach dem Epidemiegesetz jemanden absondert oder ihm die Erwerbstätigkeit oder die Abgabe von Lebensmitteln untersagt. Einen Betrag und eine Bemessungsgröße nennt die Quelle nicht.
- Wer
- Privatpersonen und Unternehmen, denen durch behördliche Maßnahmen nach dem Epidemiegesetz ein Verdienstentgang entstanden ist
- So geht's
- Geltendmachung bei der Bezirksverwaltungsbehörde, in deren Bereich die Maßnahmen getroffen wurden.
Quelle: Transparenzportal - Verdienstentgangsentschädigung nach dem Epidemiegesetz · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion VI
Bund
Einkommen
Abfindung im Pensionsrecht (einmalige Leistung für Hinterbliebene)
Einmalige Leistung für Hinterbliebene; die Quelle nennt keine Höhe und keine Berechnungsgrundlage.
Zahlt Hinterbliebenen einmalig Geld, wenn die verstorbene Person Beitragsmonate erworben, die Wartezeit für eine Pension aber nicht erfüllt hat. Wie hoch die Abfindung ist, sagt die Quelle nicht.
- Wer
- Hinterbliebene einer verstorbenen versicherten Person: Witwen, Witwer und Waisen, sonst der Reihe nach Kinder, Eltern und Geschwister, die unversorgt sind und in Hausgemeinschaft gelebt haben
- So geht's
- Antrag beim zuständigen Pensionsversicherungsträger; die Quelle vermerkt ausdrücklich, dass Antragstellung erforderlich ist.
Quelle: Transparenzportal - Abfindung im Pensionsrecht · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, gesetzliche Pensionsversicherung (ASVG, GSVG, BSVG); Förderungsgeber laut Quelle: BM für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion II
Bund
Einkommen
Auszahlung offener Geldleistungen der Krankenversicherung an Angehörige nach einem Todesfall
Auszahlung der zum Zeitpunkt des Todes fälligen, noch nicht ausgezahlten Geldleistung, etwa einer Kostenerstattung an Stelle einer Sachleistung; die Höhe richtet sich nach der offenen Leistung und steht nicht auf der Seite.
Ist beim Tod einer anspruchsberechtigten Person eine fällige Geldleistung der Krankenversicherung noch offen, etwa eine Kostenerstattung an Stelle einer Sachleistung, zahlt der Träger sie an die Familienangehörigen aus. Die Höhe richtet sich nach der offenen Leistung.
- Wer
- Angehörige einer verstorbenen anspruchsberechtigten Person: Ehegatten, eingetragene Partner, Kinder, Eltern und Geschwister in dieser Reihenfolge, die zum Zeitpunkt des Todes in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben
- So geht's
- Über den zuständigen Krankenversicherungsträger. Die Quelle nennt keine Antragspflicht, sondern beschreibt, dass die Auszahlung an die Familienangehörigen erfolgt.
Quelle: Transparenzportal - Auszahlung an bezugs- bzw. fortsetzungsberechtigte Personen aus der Krankenversicherung · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, gesetzliche Krankenversicherung (ASVG, GSVG, BSVG, B-KUVG); Förderungsgeber laut Quelle: BM für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion II
Bund
Einkommen
Auszahlung offener Pensionsleistungen an Angehörige nach einem Todesfall
Auszahlung der noch nicht ausgezahlten fälligen Pension; zusätzlich die Berechtigung, in ein offenes Leistungsverfahren einzutreten. Die Höhe richtet sich nach der offenen Leistung und steht nicht auf der Seite.
Ist beim Tod einer leistungsberechtigten Person eine fällige Pension noch nicht ausgezahlt, bekommen die im Haushalt lebenden Angehörigen das Geld. Sie dürfen auch in ein noch laufendes Leistungsverfahren eintreten.
- Wer
- Im Haushalt lebende Angehörige einer verstorbenen leistungsberechtigten Person, der Reihe nach Ehegatten, eingetragene Partner, leibliche Kinder, Wahlkinder, Stiefkinder, Eltern, Geschwister
- So geht's
- Antrag beim zuständigen Pensionsversicherungsträger; die Quelle vermerkt ausdrücklich, dass Antragstellung erforderlich ist.
Quelle: Transparenzportal - Auszahlung an bezugs- bzw. fortsetzungsberechtigte Personen aus der Pensionsversicherung · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, gesetzliche Pensionsversicherung (ASVG, GSVG, BSVG); Förderungsgeber laut Quelle: BM für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion II
Bund
Einkommen
Auszahlung offener Geldleistungen der Unfallversicherung an Angehörige nach einem Todesfall
Auszahlung der zum Zeitpunkt des Todes fälligen, noch nicht ausgezahlten Geldleistung; die Höhe richtet sich nach der offenen Leistung und steht nicht auf der Seite.
Ist beim Tod einer anspruchsberechtigten Person eine fällige Geldleistung der Unfallversicherung noch offen, zahlt der Träger sie an die Familienangehörigen aus. Die Höhe richtet sich nach der offenen Leistung.
- Wer
- Angehörige einer verstorbenen anspruchsberechtigten Person: Ehegatten, eingetragene Partner, Kinder, Eltern und Geschwister in dieser Reihenfolge, die zum Zeitpunkt des Todes in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben
- So geht's
- Über den zuständigen Unfallversicherungsträger. Die Quelle nennt keine Antragspflicht, sondern beschreibt, dass die Auszahlung an die Familienangehörigen erfolgt.
Quelle: Transparenzportal - Auszahlung an bezugs- bzw. fortsetzungsberechtigte Personen aus der Unfallversicherung · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, gesetzliche Unfallversicherung (ASVG, B-KUVG, BSVG); Förderungsgeber laut Quelle: BM für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion II
Bund
Einkommen
Kostenersatz bei Vorladung durch einen Sozialversicherungsträger (Barauslagen und Verdienstentgang)
Ersatz der notwendigen Barauslagen und des nachgewiesenen Verdienstentgangs, in der Pensionsversicherung allenfalls auch von Krankengeld und Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung; die Quelle nennt keine Höchstbeträge.
Lädt ein Sozialversicherungsträger zur Vernehmung oder zu einer ärztlichen Untersuchung, ersetzt er die notwendigen Barauslagen und den nachgewiesenen Verdienstentgang. In der Pensionsversicherung kommen allenfalls Krankengeld und Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung dazu; Höchstbeträge nennt die Quelle nicht.
- Wer
- Personen, die von einem Versicherungsträger zur Vernehmung oder zu einer ärztlichen Untersuchung vorgeladen werden, als Partei, sonstiger Beteiligter oder Auskunftsperson
- So geht's
- Antrag beim vorladenden Versicherungsträger, also beim zuständigen Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherungsträger.
Quelle: Transparenzportal - Kostenersatz bei Vorladung durch einen Krankenversicherungsträger · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, gesetzliche Sozialversicherung (Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung); Förderungsgeber laut Quelle: BM für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion II
Bund
Einkommen
Unterstützungsfonds der Sozialversicherungsträger (einmalige Geldaushilfe in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen)
Einmalige Geldaushilfe als freiwillige Leistung nach den Richtlinien des jeweiligen Trägers; die Quelle nennt keine Höhe.
Zahlt in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen eine einmalige Geldaushilfe, etwa bei erhöhten Belastungen durch Krankheit oder bei einem Wohnungswechsel. Die Leistung ist freiwillig und hängt von Familien-, Einkommens- und Vermögensverhältnissen ab; einen Rechtsanspruch gibt es nicht.
- Wer
- Versicherte in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen, etwa bei erhöhten finanziellen Belastungen aus Krankheitsgründen oder bei Wohnungswechsel; berücksichtigt werden Familien-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse
- So geht's
- Zunächst formloser Antrag beim zuständigen Kranken-, Unfall- bzw. Pensionsversicherungsträger.
Aufpassen: Kein Rechtsanspruch: freiwillige Leistung nach den Richtlinien des Trägers
Quelle: Transparenzportal - Unterstützungsfonds im Zweig der Pensionsversicherung · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, gesetzliche Sozialversicherung (Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung); Förderungsgeber laut Quelle: BM für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion II
Bund
Einkommen
Leistungen der AUVA im Todesfall (Hinterbliebenenrenten, Witwer- und Witwenbeihilfe, Bestattungskosten)
Hinterbliebenenrenten, finanzielle Hilfen bei den Bestattungs- und Überführungskosten sowie eine einmalige Witwer- oder Witwenbeihilfe. Voraussetzungen, Höhen und Höchstbeträge stehen laut Quelle im verlinkten Merkblatt Hinterbliebenenleistungen und nicht auf der Seite.
Stirbt eine versicherte Person durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit, zahlt die AUVA den Hinterbliebenen Renten und hilft bei den Bestattungs- und Überführungskosten. Stirbt eine zuvor schwerversehrte Person aus anderem Grund, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine einmalige Witwer- oder Witwenbeihilfe; die Höhen stehen laut Quelle im Merkblatt Hinterbliebenenleistungen.
- Wer
- Hinterbliebene nach einem tödlichen Arbeitsunfall oder einer tödlichen Berufskrankheit: Witwer, Witwen, hinterbliebene eingetragene Partnerinnen und Partner, Waisen, bedürftige Eltern oder Großeltern und unversorgte Geschwister; bei Tod einer zuvor schwerversehrten Person die Witwer und Witwen
- So geht's
- Über die Leistungsabteilung der zuständigen AUVA-Landesstelle; nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird die Waisenrente nur auf besonderen Antrag gewährt, ebenso die Rente für unversorgte Geschwister.
Quelle: Leistungen im Todesfall · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA), gesetzliche Unfallversicherung
Bund
Einkommen
Sonderunterstützung für ältere arbeitslose Beschäftigte knappschaftlicher Betriebe (Bergbau)
Die Quelle nennt keine Höhe der Sonderunterstützung.
Zahlt eine Sonderunterstützung an ältere arbeitslose Menschen aus knappschaftlichen Betrieben, denen das Arbeitsmarktservice keine zumutbare Beschäftigung vermitteln kann. Vorausgesetzt sind zehn Jahre Beschäftigung in solchen Betrieben und 60 Monate bergmännische Arbeit; die Höhe nennt die Quelle nicht.
- Wer
- Arbeitslose Personen, die bei Ende des Dienstverhältnisses das Zugangsalter erreicht haben und zuvor mindestens zehn Jahre in knappschaftlichen Betrieben beschäftigt waren und mindestens 60 Monate bergmännische Arbeiten verrichtet haben
- So geht's
- Über die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), die die Quelle als Anlaufstelle nennt; die Leistung knüpft an die Arbeitslosmeldung beim Arbeitsmarktservice an.
Aufpassen: Ab 2036 sind keine Zugänge mehr möglich
Quelle: Transparenzportal - Sonderunterstützung · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB); Förderungsgeber laut Quelle: BM für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion IX
Bund
Einkommen
Überbrückungshilfe für Bundesbedienstete ohne Arbeitslosenversicherung
Die Überbrückungshilfe entspricht dem Arbeitslosengeld, der Notstandshilfe bzw. dem Übergangsgeld nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz; die Quelle beziffert die Höhe nicht.
Ersetzt Bundesbediensteten ohne Arbeitslosenversicherung das Arbeitslosengeld, die Notstandshilfe oder das Übergangsgeld, wenn sie ohne Anspruch auf Ruhe- oder Versorgungsgenuss aus dem Dienst ausscheiden. Die Höhe entspricht diesen Leistungen, beziffert wird sie in der Quelle nicht.
- Wer
- Bundesbedienstete, die von der Arbeitslosenversicherungspflicht ausgenommen sind und ohne Anspruch auf Ruhe- oder Versorgungsgenuss aus dem Dienst ausscheiden; ebenso andere Personengruppen wie Landeslehrer/-innen
- So geht's
- Antrag beim Arbeitsmarktservice (AMS): den Personen ist auf Antrag eine der Leistungen der Überbrückungshilfe zu gewähren.
Quelle: Transparenzportal - Überbrückungshilfe · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, BM für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion IX (AMS)
Bund
Einkommen
Insolvenz-Entgelt aus dem Insolvenz-Entgelt-Fonds
Ersatz der vom/von der Arbeitgeber/-in nicht bezahlten ArbeitnehmerInnenforderungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetzes (IESG); die Quelle beziffert keine Höchstgrenze.
Zahlt offene Forderungen aus dem Dienstverhältnis aus, wenn über das Unternehmen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird; auch eine Ablehnung der Insolvenzeröffnung ermöglicht den Antrag. Manche Ansprüche wie jene aus Werkverträgen sind ausgenommen, eine Höchstgrenze nennt die Quelle nicht.
- Wer
- Arbeitnehmer/innen, ehemalige Arbeitnehmer/innen, freie Dienstnehmer/innen, Heimarbeiter/innen und die Erben dieser Personen, wenn über das Unternehmen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird
- So geht's
- Antrag bei der IEF-Service GmbH; die Quelle nennt die Antragstellung auf Insolvenz-Entgelt durch die anspruchsberechtigte Person.
Aufpassen: Bestimmte Ansprüche, zum Beispiel aus Werkverträgen, sind vom Ersatz ausgenommen
Quelle: Transparenzportal - Insolvenz-Entgelt · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, BM für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion IX; Insolvenz-Entgelt-Fonds
Bund
Einkommen
Bausparprämie
Steuergutschrift auf Beiträge an eine Bausparkasse. Die Quelle nennt weder einen Prämiensatz noch einen Höchstbetrag; das budgetierte Volumen ist laut Quelle nicht begrenzt.
Schreibt eine Steuergutschrift auf Beiträge gut, die man an eine Bausparkasse zahlt. Den Antrag stellt die Bausparkasse, man muss selbst nichts einbringen; einen Prämiensatz oder Höchstbetrag nennt die Quelle nicht.
- Wer
- Unbeschränkt Steuerpflichtige, die Beiträge an eine Bausparkasse leisten
- So geht's
- Die Bausparkasse stellt den Antrag; die Person muss selbst keinen Antrag beim Finanzamt einbringen. Auskunftsstelle laut Quelle: Finanzamt.
Quelle: Transparenzportal - Bausparprämie · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, Bundesministerium für Finanzen, Abteilung IV/7, Lohnsteuer
Bund
Einkommen
Steuerbegünstigung für begünstigte Auslandstätigkeit
Steuerliche Begünstigung für bestimmte im Ausland erbrachte Tätigkeiten. Die Quelle nennt keinen Betrag, keinen Prozentsatz und keinen Höchstbetrag; das budgetierte Volumen ist laut Quelle nicht begrenzt.
Begünstigt bestimmte Tätigkeiten steuerlich, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Ausland erbringen. Wie hoch die Ersparnis ausfällt und wie man dazu kommt, sagt die Quelle nicht; sie verweist auf die Lohnsteuerrichtlinien, Auskunft gibt das Finanzamt.
- Wer
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bestimmte Tätigkeiten im Ausland erbringen
- So geht's
- Die Quelle nennt keinen Antragsweg und verweist auf die Lohnsteuerrichtlinien; Auskunftsstelle laut Quelle: Finanzamt.
Quelle: Transparenzportal - Begünstigte Auslandstätigkeit · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, Bundesministerium für Finanzen, Abteilung IV/7, Lohnsteuer
Bund
Einkommen
Besonderer Sterbekostenbeitrag für Hinterbliebene von Bundesbeamten im Ruhestand
Die Höhe wird laut Quelle im Einzelfall geprüft und bemessen und ist mit einem Höchstbetrag begrenzt. Die Quelle nennt diesen Höchstbetrag nicht.
Hilft Hinterbliebenen einer verstorbenen Beamtin oder eines verstorbenen Beamten des Ruhestandes mit den Bestattungskosten, wenn der Nachlass diese Kosten nicht deckt oder der Todesfall in eine wirtschaftliche Notlage führt. Die Höhe wird im Einzelfall bemessen und mit einem Höchstbetrag begrenzt, den die Quelle nicht nennt; der Antrag an das Bundesministerium für Finanzen ist formlos und jederzeit möglich.
- Wer
- Hinterbliebene einer verstorbenen Beamtin oder eines verstorbenen Beamten des Ruhestandes aus der Hoheitsverwaltung des Bundes: Ehegattin und Ehegatte, eingetragene Partnerin und eingetragener Partner, Kinder, frühere Ehegatten oder frühere eingetragene Partner
- So geht's
- Formloser Antrag an das Bundesministerium für Finanzen, Abteilung II/5, Johannesgasse 5, 1010 Wien, Post.ii-5@bmf.gv.at; Antragstellung laut Quelle jederzeit möglich.
Quelle: Transparenzportal - Besonderer Sterbekostenbeitrag gemäß § 42 Pensionsgesetz 1965 · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, Bundesministerium für Finanzen
Bund
Einkommen
Prämienbegünstigte Pensionsvorsorge
Steuergutschrift im Rahmen einer privaten Pensionsvorsorge. Die Quelle nennt weder einen Prämiensatz noch einen Höchstbetrag; das budgetierte Volumen ist laut Quelle nicht begrenzt.
Schreibt eine Steuergutschrift im Rahmen einer privaten Pensionsvorsorge gut, etwa auf eigene Beiträge zu einer Pensionskasse. Einen Prämiensatz, einen Höchstbetrag und einen Antragsweg nennt die Quelle nicht; sie verweist auf die Lohnsteuerrichtlinien.
- Wer
- Personen mit einer privaten Pensionsvorsorge, zum Beispiel mit Arbeitnehmerbeiträgen zu Pensionskassen
- So geht's
- Die Quelle nennt keinen Antragsweg und verweist auf die Lohnsteuerrichtlinien; Auskunftsstelle laut Quelle: Finanzamt.
Quelle: Transparenzportal - Prämienbegünstigte Pensionsvorsorge · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, Bundesministerium für Finanzen, Abteilung IV/7, Lohnsteuer
Bund
Einkommen
Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge
Steuergutschrift auf Beitragsleistungen an eine Zukunftsvorsorgeeinrichtung. Die Quelle nennt weder einen Prämiensatz noch einen Höchstbetrag; das budgetierte Volumen ist laut Quelle nicht begrenzt.
Schreibt eine Steuergutschrift auf Beiträge an eine Zukunftsvorsorgeeinrichtung gut. Einen Prämiensatz, einen Höchstbetrag und einen Antragsweg nennt die Quelle nicht; sie verweist auf die Lohnsteuerrichtlinien.
- Wer
- Personen, die Beiträge an eine Zukunftsvorsorgeeinrichtung leisten
- So geht's
- Die Quelle nennt keinen Antragsweg und verweist auf die Lohnsteuerrichtlinien; Auskunftsstelle laut Quelle: Finanzamt.
Quelle: Transparenzportal - Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, Bundesministerium für Finanzen, Abteilung IV/7, Lohnsteuer
Bund
Einkommen
SV-Rückerstattung für Geringverdiener (Negativsteuer)
Bei Anspruch auf den Verkehrsabsetzbetrag 55 % der Sozialversicherungsbeiträge, höchstens 400 Euro jährlich, bei Anspruch auf ein Pendlerpauschale höchstens 500 Euro; bei Anspruch auf den Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag erhöht sich die maximale Rückerstattung um bis zu 650 Euro. Bei Anspruch auf den Pensionistenabsetzbetrag 80 % der Sozialversicherungsbeiträge, höchstens 550 Euro jährlich.
Zahlt Menschen mit kleinem oder keinem Einkommen Sozialversicherungsbeiträge zurück, wenn die Einkommensteuer unter null liegt: mit Verkehrsabsetzbetrag 55 % der Beiträge, höchstens 400 Euro im Jahr, mit Pendlerpauschale höchstens 500 Euro, mit Pensionistenabsetzbetrag 80 % der Beiträge, höchstens 550 Euro. Man holt sich das Geld mit der Arbeitnehmerveranlagung, online über FinanzOnline oder auf Papier beim Finanzamt, rückwirkend für fünf Jahre.
- Wer
- Personen mit keinem oder geringem Einkommen, bei denen sich eine Einkommensteuer unter null ergibt und die Anspruch auf den Verkehrsabsetzbetrag oder auf den Pensionistenabsetzbetrag haben
- So geht's
- Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung: elektronisch über FinanzOnline, mit dem Formular L 1 (gegebenenfalls mit Beilage L 1ab, L 1d, L 1k, L 1k-bF, L 1i) per Post oder persönlich beim Finanzamt. Die Seite bietet die Förderung auch online zur Beantragung an.
Quelle: Transparenzportal - SV-Rückerstattung für Geringverdiener · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, Bundesministerium für Finanzen, Abteilung IV/7, Lohnsteuer
Bund
Einkommen
Steuerbefreiung für Entwicklungshelferinnen und Entwicklungshelfer
Steuerliche Befreiung für Tätigkeiten als Entwicklungshelferin oder Entwicklungshelfer in Entwicklungsländern. Die Quelle nennt keinen Betrag und keinen Höchstbetrag; das budgetierte Volumen ist laut Quelle nicht begrenzt.
Befreit die Arbeit als Entwicklungshelferin oder Entwicklungshelfer in Entwicklungsländern von der Steuer. Wie hoch die Ersparnis ausfällt, sagt die Quelle nicht; sie verweist auf die Lohnsteuerrichtlinien, Auskunft gibt das Finanzamt.
- Wer
- Personen, die als Entwicklungshelferin oder Entwicklungshelfer in Entwicklungsländern tätig sind
- So geht's
- Die Quelle nennt keinen Antragsweg und verweist auf die Lohnsteuerrichtlinien; Auskunftsstelle laut Quelle: Finanzamt.
Quelle: Transparenzportal - Steuerbefreiung für Entwicklungshelfer · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, Bundesministerium für Finanzen, Abteilung IV/7, Lohnsteuer
Bund
Einkommen
Steuerbefreiung für Reisevergütungen und Reiseaufwandsentschädigungen für Arbeitnehmer
Steuerbefreiung für Fahrtkostenvergütungen sowie Tages- und Nächtigungsgelder aus Anlass einer Dienstreise und für Reiseaufwandsentschädigungen bestimmter Berufsgruppen. Die Quelle nennt keine Sätze und keine Höchstbeträge; das budgetierte Volumen ist laut Quelle nicht begrenzt.
Lässt Fahrtkostenvergütungen sowie Tages- und Nächtigungsgelder aus einer Dienstreise steuerfrei, ebenso Reiseaufwandsentschädigungen für bestimmte Berufsgruppen wie Außendienstmitarbeiter. Sätze und Höchstbeträge nennt die Quelle nicht; sie verweist auf die Lohnsteuerrichtlinien.
- Wer
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aus Anlass einer Dienstreise Reisevergütungen sowie Tages- und Nächtigungsgelder erhalten, sowie bestimmte Berufsgruppen wie Außendienstmitarbeiter
- So geht's
- Die Quelle nennt keinen Antragsweg und verweist auf die Lohnsteuerrichtlinien; Auskunftsstelle laut Quelle: Finanzamt.
Quelle: Transparenzportal - Steuerbefreiungen für Reisevergütungen bzw. Reiseaufwandsentschädigungen für Arbeitnehmer · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, Bundesministerium für Finanzen, Abteilung IV/7, Lohnsteuer
Bund
Einkommen
Steuerfreie pauschale Reiseaufwandsentschädigung für Sportler, Sportbetreuer und Schiedsrichter
Steuerfreie pauschale Reiseaufwandsentschädigung von maximal 540 Euro pro Monat
Lässt eine pauschale Reiseaufwandsentschädigung für Sportlerinnen und Sportler, Sportbetreuerinnen und Sportbetreuer sowie Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter steuerfrei, höchstens 540 Euro pro Monat. Einen Antragsweg nennt die Quelle nicht; sie verweist auf die Lohnsteuerrichtlinien.
- Wer
- Sportlerinnen und Sportler, Sportbetreuerinnen und Sportbetreuer sowie Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter
- So geht's
- Die Quelle nennt keinen Antragsweg und verweist auf die Lohnsteuerrichtlinien; Auskunftsstelle laut Quelle: Finanzamt.
Quelle: Transparenzportal - Steuerfreie pauschale Reiseaufwandsentschädigung · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, Bundesministerium für Finanzen, Abteilung IV/7, Lohnsteuer
Bund
Einkommen
Familienhospizkarenz-Härteausgleich (ergänzend zum Pflegekarenzgeld)
monatlicher Zuwendungsbetrag aus 1.500 Euro mal Haushaltsfaktor, minus Haushaltseinkommen, minus gewährtes Pflegekarenzgeld (Anträge bis 31. August 2026: Grenzwert 1.200 Euro)
Legt Geld zum Pflegekarenzgeld dazu, wenn jemand die Arbeit ganz unterbricht, um sterbende Angehörige oder ein schwerst erkranktes Kind zu begleiten. Gezahlt wird die Lücke zwischen 1.500 Euro mal Haushaltsfaktor und dem Haushaltseinkommen samt bereits gewährtem Pflegekarenzgeld.
- Wer
- Personen, die eine vollständige Arbeitsfreistellung (Familienhospizkarenz) zur Betreuung und Begleitung sterbender Angehöriger oder schwerst erkrankter Kinder in Anspruch nehmen
- So geht's
- Antragsformular für Pflegekarenzgeld und Familienhospizkarenz-Härteausgleich ausdrucken, ausfüllen, unterfertigen und per Post oder E-Mail an das Sozialministeriumservice, Landesstelle Steiermark, Babenbergerstraße 35, 8021 Graz senden
Quelle: Familienhospizkarenz-Härteausgleich (ergänzend zum Pflegekarenzgeld) - Bundeskanzleramt Österreich · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, Bundeskanzleramt (Familienlastenausgleichsgesetz 1967)
Bund
Einkommen
Familienhärteausgleich
einmalige Überbrückungshilfe, Höhe auf der Seite nicht genannt
Zahlt Familien und werdenden Müttern eine einmalige Überbrückungshilfe, wenn ein besonderes Ereignis sie unverschuldet in eine finanzielle Notlage bringt und die anderen zustehenden Leistungen nicht ausreichen. Wie hoch die Hilfe ist, sagt die Quelle nicht.
- Wer
- Familien oder werdende Mütter in einer unverschuldeten finanziellen Notsituation, die durch ein besonderes Ereignis ausgelöst wurde, mit Familienbeihilfenbezug oder bestehender Schwangerschaft
- So geht's
- Antrag über ID-Austria (Online-Formular), per E-Mail an familienhilfe@bka.gv.at oder postalisch an das Bundeskanzleramt, Abteilung VI/4, Untere Donaustraße 13-15, 1020 Wien; Beilagen nach Checkliste
Quelle: Familienhärteausgleich - Bundeskanzleramt Österreich · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, Bundeskanzleramt, Abteilung VI/4 (Familienlastenausgleichsgesetz 1967)
Bund
Einkommen
Familien- und Partnerunterhalt für Präsenz- und Ausbildungsdienstleistende
Die Quelle nennt keine Höhe; bemessen wird nach den §§ 26 und 27 HGG unter Anrechnung des Nettoeinkommens und weiterer Bezüge.
Zahlt Präsenz- und Ausbildungsdienstleistenden sowie Kurz-Zeitsoldaten Familien- oder Partnerunterhalt, wenn sie für Ehepartnerin, eingetragene Partnerin, eingetragenen Partner oder Kinder Unterhalt zu leisten haben. Bemessen wird nach dem Nettoeinkommen und weiteren Bezügen wie Rente, Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe; eine Höhe nennt die Quelle nicht.
- Wer
- Präsenz- und Ausbildungsdienstleistende sowie Kurz-Zeitsoldaten, die für Ehepartnerin, eingetragene Partnerin oder eingetragenen Partner, Kinder oder außereheliche Kinder Unterhalt zu leisten haben
- So geht's
- Antrag der dienstleistenden Person beim Heerespersonalamt, Formular 'Familienunterhalt/Krankenversicherung/Wohnkostenbeihilfe - Antrag (Bundesheer)'
Quelle: Transparenzportal - Familien- und Partnerunterhalt · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bundesministerium für Landesverteidigung, Personalabteilung A
Bund
Einkommen
Monatsgeld, Grundvergütung und Dienstgradzulage für Grundwehrdiener
Monatsgeld 297,99 Euro plus monatliche Grundvergütung 327,58 Euro; Dienstgradzulage monatlich 80,37 Euro ab Gefreiter, 100,39 Euro ab Korporal und 120,11 Euro ab Zugsführer (Stand: 1. Juli 2026)
Zahlt Grundwehrdienern ein Monatsgeld von 297,99 Euro und dazu eine monatliche Grundvergütung von 327,58 Euro. Ab dem Dienstgrad Gefreiter kommt eine monatliche Dienstgradzulage von 80,37 Euro dazu, ab Korporal 100,39 Euro und ab Zugsführer 120,11 Euro (Stand: 1. Juli 2026).
- Wer
- Grundwehrdiener
- So geht's
- Die Quelle nennt keinen Antrag; die Geldleistungen ergehen im Rahmen des Grundwehrdienstes
Quelle: Geldleistungen und Soziales · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bundesministerium für Landesverteidigung
Bund
Einkommen
Grundvergütung für Zivildienstleistende
625,60 Euro monatlich ab 1. Juli 2026 (bis 30. Juni 2026: 605,60 Euro monatlich)
Zahlt Zivildienstleistenden ab 1. Juli 2026 monatlich 625,60 Euro Grundvergütung, bis 30. Juni 2026 waren es 605,60 Euro. Ausgezahlt wird über die Zivildiensteinrichtung, einen Antrag nennt die Quelle nicht.
- Wer
- Zivildienstleistende
- So geht's
- Kein Antrag genannt; die Auszahlung erfolgt durch die Zivildiensteinrichtung
Quelle: Finanzielles, KlimaTicket Ö Zivildienst, Beilhilfen - Zivildienstserviceagentur · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bundeskanzleramt - Zivildienstserviceagentur
Bund
Einkommen
Angemessene Verpflegung oder Verpflegungsgeld im Zivildienst
Naturalverpflegung oder Verpflegungsgeld von monatlich in etwa 400 Euro, das heißt täglich 16 Euro minus zulässiger Abzüge: 15% (2,40 Euro) bei gleich bleibendem Dienstort, bis zu 10% (bis zu 1,60 Euro) bei geringer körperlicher Belastung, 10% (1,60 Euro) bei vorhandener Kochgelegenheit; bei Nichtteilnahme an allen Mahlzeiten mindestens 4 Euro
Gibt Zivildienstleistenden Verpflegung oder, wenn das nicht oder nur teilweise geht, Verpflegungsgeld von monatlich in etwa 400 Euro, also täglich 16 Euro minus der zulässigen Abzüge. Wer an keiner Mahlzeit teilnimmt, bekommt mindestens 4 Euro pro Tag.
- Wer
- Zivildienstleistende
- So geht's
- Kein Antrag genannt; die Einrichtung stellt Verpflegung bereit oder zahlt Verpflegungsgeld aus
Quelle: Finanzielles, KlimaTicket Ö Zivildienst, Beilhilfen - Zivildienstserviceagentur · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bundeskanzleramt - Zivildienstserviceagentur
Bund
Einkommen
Familienunterhalt und Partnerunterhalt für Zivildienstleistende
Die Quelle nennt keine Höhe; sie verweist für Höhe und Bemessungsgrundlagen auf eine weitere Seite.
Zahlt Zivildienstleistenden Unterhalt für Ehefrau, eingetragenen Partner, eigene Kinder mit Familienbeihilfe oder andere gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen. Die Lebensgefährtin hat laut Quelle keinen Anspruch, und die Höhe nennt die Quelle nicht.
- Wer
- Zivildienstleistende mit Unterhaltspflicht für Ehefrau, eingetragenen Partner, eigene Kinder mit Familienbeihilfenbezug oder andere gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen
- So geht's
- Mit dem Zuweisungsbescheid kommt ein vorausgefüllter Antrag, der an das Heerespersonalamt gesendet wird; online über 'bundesheeronline' mit ID Austria oder als PDF-Formular
Aufpassen: Die Lebensgefährtin hat laut Quelle keinen Anspruch auf Familien-/Partnerunterhalt
Quelle: Transparenzportal - Familienunterhalt/Partnerunterhalt für Zivildienstleistende · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Zivildienstserviceagentur (Bundeskanzleramt)
Bund
Einkommen
Unterstützung bedürftiger österreichischer Staatsbürger im Ausland (Auslandsösterreicher-Fonds)
Die Quelle nennt keine Höhe; sie beschreibt Zuwendungen an den Fonds nach Maßgabe der geltenden finanzgesetzlichen Ermächtigung.
Unterstützt österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Ausland, die bedürftig sind und das mit Nachweisen belegen. Den Antrag stellt die Person beim Auslandsösterreicher Fonds, das Ministerium leistet Zuwendungen an diesen Fonds; eine Höhe nennt die Quelle nicht.
- Wer
- bedürftige österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Ausland
- So geht's
- Antrag der betroffenen Person beim Auslandsösterreicher Fonds; das BMEIA leistet Zuwendungen an den Fonds
Quelle: Transparenzportal - Unterstützung bedürftiger österreichischer Staatsbürger im Ausland (Auslandsösterreicher Fonds) · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA)
Bund
Einkommen
gibt es nicht mehr
Klimabonus
pauschaler Sockelbetrag plus regional gestaffelter Regionalausgleich; halber Betrag für Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
War eine jährliche Pauschale an alle Menschen mit Hauptwohnsitz in Österreich als Ausgleich für die CO2-Bepreisung. Ab 2025 gibt es ihn nicht mehr, alte Ansprüche laufen noch bis Dezember 2027.
- Wer
- Alle natürlichen Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich für mindestens 183 Tage im Anspruchsjahr
- So geht's
- für die Nachholung: Kontaktformular des BMLUK bzw. klimabonus.gv.at
Aufpassen: Gutscheine aus 2022, 2023 und 2024 sind nicht mehr einlösbar (die 2024er waren bis 31.12.2025 gültig). Der Klimabonus ist keine anrechenbare Leistung nach dem Sozialhilfe-Grundsatzgesetz.
Quelle: Klimabonus · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Bund, Klimabonusgesetz (KliBG) und Klimabonus-Abwicklungsverordnung (KliBAV); BMLUK
Linz
Einkommen
Stand unklar
Sozialfonds für Linzer*innen mit einmaliger Notlage
nicht veröffentlicht
Einmalige Unterstützung der Stadt Linz bei einer Notlage. Vorausgesetzt ist, dass alle anderen Hilfsmöglichkeiten bereits ausgeschöpft sind und ein Beratungsgespräch stattgefunden hat.
- Wer
- Linzer Bürger*innen in außergewöhnlicher Notlage aufgrund persönlicher oder familiärer Verhältnisse
- So geht's
- Antrag wird bei der Kontaktperson im Geschäftsbereich Soziales abgegeben; ein Beratungskontakt ist Voraussetzung
Aufpassen: kein Rechtsanspruch, freiwillige Leistung der Stadt Linz.
Quelle: Sozialfonds für Linzer*innen mit einmaliger Notlage | Stadt LinzStartseite · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Stadt Linz
St. Pölten
Einkommen
gibt es nicht mehr
Städtischer Teuerungsausgleich für einkommensschwache Haushalte, St. Pölten
sozial gestaffelt: Einpersonenhaushalte bis 1.100 Euro Nettoeinkommen einmalig 200 Euro, bis 1.400 Euro einmalig 100 Euro; Mehrpersonenhaushalte bis 1.600 Euro einmalig 300 Euro, bis 2.100 Euro einmalig 200 Euro
Einmalzahlung der Stadt St. Pölten an einkommensschwache Haushalte, sozial gestaffelt nach Haushaltsgröße und Nettoeinkommen.
- Wer
- Personen mit geringem Einkommen und mindestens einem Jahr durchgehendem Hauptwohnsitz in St. Pölten
- So geht's
- eigenes Online-Formular unter www.st-poelten.at/teuerungsausgleich oder direkt bei der städtischen Sozialhilfe
Aufpassen: Einkommen über 2.100 Euro.
Quelle: Städtischer Teuerungsausgleich für einkommensschwache Haushalte – St. Pölten · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Landeshauptstadt St. Pölten
Mobilität 20
Bund
Mobilität
Mobilitätszuschuss
Euro 344,- für das Jahr 2026
Zuschuss zu den Fahrtkosten zum Arbeitsplatz für begünstigt behinderte Menschen in einem Dienstverhältnis oder in selbstständiger Beschäftigung.
- Wer
- Begünstigt behinderte Personen in einem sozialversicherungspflichtigen Dienstverhältnis, in selbstständiger Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze oder in Berufsausbildung, mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent und der Zusatzeintragung Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel
- So geht's
- Antrag beim Sozialministeriumservice, online mit Bürgerkarte oder Handysignatur über den Online Antrag auf Gewährung einer Förderung zu Mobilitätshilfen oder mit dem Antragsformular.
Quelle: Mobilitätsförderungen · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Sozialministeriumservice
Bund
Mobilität
Zuschuss zum Erwerb oder Umbau eines Kraftfahrzeugs
Zuschuss zum Erwerb oder Umbau eines Kraftfahrzeugs. Die Seite nennt keine Betragshöhe und keinen Deckel.
Zuschuss zum Kauf oder behindertengerechten Umbau eines Fahrzeugs, wenn es für Arbeitssuche, Arbeitsantritt oder Berufsausübung gebraucht wird. Auch geleaste und führerscheinfreie Fahrzeuge sind förderbar.
- Wer
- Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent und der Zusatzeintragung Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel, für die Arbeitsplatzsuche, den Antritt oder die Ausübung einer Beschäftigung
- So geht's
- Antrag beim Sozialministeriumservice, online mit Bürgerkarte oder Handysignatur über den Online Antrag auf Gewährung einer Förderung zu Mobilitätshilfen oder mit dem Antragsformular.
Quelle: Mobilitätsförderungen · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Sozialministeriumservice
Niederösterreich
Mobilität
NÖ Pendlerhilfe
4,00 Euro pro Tageskilometer (Hin- und Rückfahrt gemeinsam einmalig gerechnet)
Gleicht Nachteile aus der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsort aus. Auf die Pendlerhilfe besteht laut Richtlinie kein Rechtsanspruch.
- Wer
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Wohnsitz in NÖ, die täglich oder wöchentlich mindestens 40 km einfach zur Arbeitsstätte pendeln
- So geht's
- elektronisch über www.noel.gv.at/pendlerhilfe, Antragsformular plus Dienstgeberbestätigung
Aufpassen: Personen mit Firmenauto.
Quelle: NÖ Pendlerhilfe-Richtlinien · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Land Niederösterreich
Salzburg Stadt
Mobilität
Aktiv:KartePLUS der Stadt Salzburg mit vergünstigtem KlimaTicket
KlimaTicket Salzburg CLASSIC statt 399 Euro um 50 Euro; SENIOR/EDELWEISS (ab 65), U26 (18 bis 26) und SPEZIAL (Behinderung ab 70 Prozent) jeweils statt 299 Euro um 50 Euro; zusätzlich alle Vergünstigungen der Aktiv:Karte
Erweiterung der Aktiv:Karte für Menschen mit Sozialunterstützung, Ausgleichszulage oder Mindestpension. Sie enthält ein vergünstigtes KlimaTicket.
- Wer
- Bezieher:innen von Sozialunterstützung sowie Ausgleichszulagenbezieher:innen bzw. Mindestpensionist:innen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg
- So geht's
- Online-Formular unter https://www.stadt-salzburg.at/formular-aktivkarteplus; KlimaTicket danach ausschließlich online über die Homepage des Salzburger Verkehrsverbundes
Aufpassen: Für das KlimaTicket Salzburg CLASSIC PLUS gibt es KEINE Ermäßigung; Doppelbezug mit Taxi-Karte oder Stammkundenausweis nicht möglich.
Quelle: Stadt Salzburg - Aktiv:KartePLUS · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Stadtgemeinde Salzburg, MA 3 Sozialplanung
Klagenfurt
Mobilität
Sozialer Taxitarif der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee
80 Prozent des Fahrpreises werden rückerstattet
Erstattet stark gehbehinderten und blinden Menschen einen Großteil des Fahrpreises für Taxis und Fahrzeuge des Roten Kreuzes innerhalb von Klagenfurt.
- Wer
- stark gehbehinderte und blinde Klagenfurter Bürgerinnen und Bürger
- So geht's
- Antragsformular „Taxi für Menschen mit Beeinträchtigung“, danach laufende Rechnungseinreichung
Aufpassen: andere Nachweise als der Behindertenpass mit dem passenden Eintrag werden ausdrücklich nicht anerkannt.
Quelle: Finanzielle Hilfen - Klagenfurt · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Stadt Klagenfurt am Wörthersee, Abteilung Soziales
Bund
Mobilität
Parkausweis nach § 29b Straßenverkehrsordnung
Keine Geldleistung. Der Parkausweis wird gebührenfrei ausgestellt und ermöglicht das Parken auf gekennzeichneten Behindertenparkplätzen.
Gebührenfreier Ausweis, der das Parken auf Behindertenparkplätzen erlaubt. Voraussetzung ist ein Behindertenpass mit der passenden Zusatzeintragung.
- Wer
- Personen mit Behindertenpass und der Zusatzeintragung Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel oder Blindheit
- So geht's
- Antrag bei der Landesstelle des Sozialministeriumservice, online mit Bürgerkarte oder Handysignatur oder mit dem Antragsformular. Ein Passfoto ist nicht mehr beizulegen.
Quelle: Parkausweis · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Sozialministeriumservice
Bund
Mobilität
Zuschuss zu behinderungsbedingten Mehraufwendungen für den Weg zum Arbeitsplatz
Zuschuss zu behinderungsbedingten Mehraufwendungen. Die Seite nennt keine Betragshöhe und keinen Deckel.
Zuschuss zu behinderungsbedingten Mehrkosten auf dem Weg zum Arbeitsplatz, zur Berufsausbildung oder zu Schulungseinrichtungen.
- Wer
- Menschen mit Behinderung mit behinderungsbedingten Mehraufwendungen für die Fahrt zum Arbeitsplatz, zu Berufsausbildungs- und Schulungseinrichtungen oder für die Ausübung der Berufstätigkeit
- So geht's
- Allgemeiner Antrag auf eine Individualförderung oder Online Antrag auf Gewährung einer Förderung zu Mobilitätshilfen, für den online eine Bürgerkarte oder Handysignatur nötig ist.
Quelle: Mobilitätsförderungen · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Sozialministeriumservice
Bund
Mobilität
Gratis-Jahresvignette und kostenfreie Streckenmaut
Sachleistung. Gratis-Jahresvignette, dazu ohne weitere Kosten die Mehrfahrtenkarte für Streckenmaut-Abschnitte wie Brenner- oder Tauernautobahn.
Kostenlose Autobahnvignette und Befreiung von der Streckenmaut für Menschen mit Behindertenpass und der Zusatzeintragung zur Unzumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel.
- Wer
- Personen mit Behindertenpass und der Zusatzeintragung Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung oder Blindheit, auf die ein Kraftfahrzeug zugelassen ist
- So geht's
- Kein eigener Antrag für die Mehrfahrtenkarte. Sie wird automatisch mit der Jahres-Vignette mitgebucht, weil die nötigen Daten bereits im System vorliegen. Voraussetzung ist die zuvor beantragte Zusatzeintragung im Behindertenpass.
Quelle: Sonstige finanzielle Vorteile und Unterstützungen · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Sozialministeriumservice
Bund
Mobilität
Orientierungs- und Mobilitätstraining
Abgeltung der Kosten für das Training. Das Transparenzportal weist keinen Satz und keinen Deckel aus, das budgetierte Volumen ist als nicht bekannt angegeben.
Übernimmt die Kosten für Orientierungs- und Mobilitätstraining sowie für Training kommunikativer und lebenspraktischer Fähigkeiten, sofern sie der Erwerbstätigkeit dienen.
- Wer
- Menschen mit körperlichen, psychischen oder kognitiven Beeinträchtigungen oder Beeinträchtigungen der Sinne mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 vH; nach der Härtefallregelung auch Jugendliche mit Lernschwierigkeiten oder sozialen und emotionalen Beeinträchtigungen bis zum vollendeten 24. Lebensjahr, deren Auswirkungen zumindest einem Grad der Behinderung von 30 vH entsprechen
- So geht's
- Antrag beim Sozialministeriumservice, Babenbergerstraße 5, 1010 Wien, beziehungsweise bei der zuständigen Landesstelle.
Quelle: Transparenzportal - Orientierungs- und Mobilitätstraining · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Bund
Mobilität
Entfernungsbeihilfe (AMS)
Teilweiser Kostenersatz für Fahrten und Mietkosten; die Quelle beziffert weder Satz noch Obergrenze.
Ersetzt einen Teil der Fahrt- und Mietkosten, wenn man eine weiter entfernte Arbeits- oder Lehrstelle annimmt und es keine näher gelegene zumutbare Stelle gibt. Wie viel ersetzt wird, sagt die Quelle nicht.
- Wer
- Arbeits- und Lehrstellensuchende mit einem definierten maximalen Bruttoeinkommen, die eine weiter entfernte Stelle annehmen; Weitergewährung für Beschäftigte möglich
- So geht's
- Über das zuständige Arbeitsmarktservice (AMS); Voraussetzung ist vorgemerkte Arbeitslosigkeit und vorherige Kontaktaufnahme mit dem AMS.
Quelle: Transparenzportal - Entfernungsbeihilfe · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, BM für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion IX (AMS)
Bund
Mobilität
Vorstellungsbeihilfe (AMS)
Einmaliger Zuschuss; es werden höchstens die belegbaren Kosten für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder einem PKW innerhalb der österreichischen Staatsgrenze und für Unterkunft und Verpflegung ersetzt. Die Quelle nennt keine Obergrenze in Euro.
Ersetzt einmalig die belegbaren Kosten für Fahrten innerhalb Österreichs sowie für Unterkunft und Verpflegung, wenn man einen Vorstellungstermin außerhalb der eigenen Region wahrnimmt. Voraussetzung ist eine finanzielle Notlage, eine Obergrenze in Euro nennt die Quelle nicht.
- Wer
- Personen in finanzieller Notlage, die überregionale Vorstellungstermine wahrnehmen: Arbeitsuchende, Lehrstellensuchende, Schulungsteilnehmende und Beschäftigte mit gefährdeter beruflicher Existenz
- So geht's
- Über das zuständige Arbeitsmarktservice (AMS): die Gewährung erfolgt als Ergebnis der Beratungs- und Betreuungsvereinbarung.
Quelle: Transparenzportal - Vorstellungsbeihilfe · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, BM für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion IX (AMS)
Bund
Mobilität
Zuschuss zu den Führerscheinkosten für Menschen mit Behinderung
Zuschuss zu den Führerscheinkosten; die Quelle nennt weder einen Prozentsatz noch einen Höchstbetrag. Das budgetierte Volumen ist laut Quelle nicht bekannt.
Zahlt einen Zuschuss zu den Führerscheinkosten, wenn jemand dauernd schwer gehbehindert ist oder ihm öffentliche Verkehrsmittel aus anderen behinderungsbedingten Gründen nicht zumutbar sind und der Führerschein für den Antritt oder die Ausübung einer Arbeit nötig ist. Wie hoch der Zuschuss ist, sagt die Quelle nicht, Anlaufstelle ist das Sozialministeriumservice.
- Wer
- Personen nach § 2 Abs. 1 und 3 BEinstG und § 10a Abs. 3 BEinstG, die dauernd schwer gehbehindert sind oder denen aus sonstigen behinderungsbedingten Gründen die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist
- So geht's
- Sozialministeriumservice; die Quelle nennt kein Formular und keinen Antragsweg im Einzelnen. Rechtsgrundlage laut Quelle: Richtlinie "Individualförderungen zur Beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung".
Quelle: Transparenzportal - Zuschuss zur Erlangung einer Lenkerberechtigung für Menschen mit Behinderung · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion IV - Gruppe A
Bund
Mobilität
Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge
bis Kalenderjahr 2025: 5,1 Euro pro Monat bei Weg bis 10 km, 7,3 Euro pro Monat bei über 10 km; ab Kalenderjahr 2026: 24,0 Euro pro Monat bei Weg bis 10 km, 36,0 Euro pro Monat bei über 10 km; Heimfahrtbeihilfe bei Zweitunterkunft zwischen 19 Euro und 58 Euro pro Monat
Zahlt Lehrlingen einen Beitrag zum Weg in den Ausbildungsbetrieb, ab dem Kalenderjahr 2026 24,0 Euro pro Monat bei einem Weg bis 10 km und 36,0 Euro pro Monat bei mehr als 10 km. Wer wegen der Lehre eine Zweitunterkunft braucht, bekommt eine Heimfahrtbeihilfe zwischen 19 Euro und 58 Euro pro Monat.
- Wer
- Lehrlinge in einem anerkannten Lehrverhältnis mit Anspruch auf Familienbeihilfe, die den Weg zur betrieblichen Ausbildungsstätte nicht unentgeltlich oder mit der Lehrlingsfreifahrt zurücklegen können
- So geht's
- Antragsformular mit Bestätigung des Lehrberechtigten an das Bundeskanzleramt, Sektion Familie und Jugend; Beantragung gebührenfrei
Quelle: Transparenzportal - Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, Sektion Familie und Jugend des zuständigen Bundesministeriums (Bundeskanzleramt)
Bund
Mobilität
Freifahrt für Lehrlinge (Lehrlingsfreifahrt)
unentgeltliche Beförderung gegen einen pauschalen Selbstbehalt von 19,60 Euro (29,60 Euro ab dem Schuljahr 2026/27)
Lässt Lehrlinge unter 24 Jahren unentgeltlich zum Ausbildungsbetrieb fahren, gegen einen pauschalen Selbstbehalt von 19,60 Euro, ab dem Schuljahr 2026/27 von 29,60 Euro. Den Freifahrausweis gibt der örtliche Verkehrsverbund aus.
- Wer
- Lehrlinge unter 24 Jahren in einem anerkannten Lehrverhältnis mit Anspruch auf Familienbeihilfe, die die betriebliche Ausbildungsstätte mindestens drei Tage pro Woche besuchen
- So geht's
- Freifahrausweis direkt beim örtlichen Verkehrsverbund oder dessen Ausgabestellen gegen den pauschalen Selbstbehalt; soweit Anträge nötig sind, stellt sie der Verkehrsverbund den Ausbildungsbetrieben zur Verfügung (keine Anträge im VOR). Statt des Freifahrausweises ist ein Netzticket mit geringer Aufzahlung möglich.
Quelle: Transparenzportal - Freifahrt für Lehrlinge · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, Sektion Familie und Jugend des zuständigen Bundesministeriums (Bundeskanzleramt)
Bund
Mobilität
Schulfahrtbeihilfe
bis Schuljahr 2025/26 4,4 Euro bis 39,4 Euro pro Monat, ab Schuljahr 2026/27 12,0 Euro bis 45,0 Euro pro Monat, je nach Länge des Schulweges und Anzahl der Schulbesuchstage; Heimfahrtbeihilfe bei Zweitunterkunft zwischen 19 Euro und 58 Euro pro Monat
Zahlt einen monatlichen Beitrag zu den Fahrtkosten auf dem Schulweg, bis zum Schuljahr 2025/26 4,4 Euro bis 39,4 Euro pro Monat und ab dem Schuljahr 2026/27 12,0 Euro bis 45,0 Euro pro Monat, je nach Länge des Schulweges und Zahl der Schulbesuchstage. Wer wegen der Schule eine Zweitunterkunft braucht, bekommt für die Heimfahrten zwischen 19 Euro und 58 Euro pro Monat.
- Wer
- ordentliche Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf Familienbeihilfe an einer öffentlichen oder mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schule im Inland, einer gleichartigen Schule im grenznahen Ausland oder einer Schule für Gesundheits- und Krankenpflege oder für medizinische Assistenzberufe
- So geht's
- Antrag mit Bestätigung der Schule (Staatsbürgerschaft, Schulbesuch, Wohnort) beim Bundeskanzleramt, Sektion Familie und Jugend; bei Praktikum zusätzlich der Praktikanten-Arbeitsvertrag. Die Beantragung ist gebührenfrei.
Quelle: Transparenzportal - Schulfahrtbeihilfe · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, Sektion Familie und Jugend des zuständigen Bundesministeriums (Bundeskanzleramt)
Bund
Mobilität
Schülerfreifahrt im öffentlichen Verkehr
unentgeltliche Beförderung gegen einen pauschalen Selbstbehalt von 19,60 Euro (29,60 Euro ab dem Schuljahr 2026/27)
Bringt Schülerinnen und Schüler mit dem öffentlichen Verkehr zur Schule, gegen einen pauschalen Selbstbehalt von 19,60 Euro, ab dem Schuljahr 2026/27 29,60 Euro. Den Freifahrausweis gibt es direkt beim örtlichen Verkehrsverbund oder dessen Ausgabestellen.
- Wer
- ordentliche Schülerinnen und Schüler unter 24 Jahren mit Anspruch auf Familienbeihilfe, die die Schule an mindestens vier Tagen in der Woche besuchen
- So geht's
- Freifahrausweis direkt beim örtlichen Verkehrsverbund oder dessen Ausgabestellen gegen den pauschalen Selbstbehalt; soweit Anträge nötig sind, stellt sie der Verkehrsverbund den Schulen zur Verfügung (keine Anträge im VOR). Statt des Freifahrausweises ist ein Netzticket mit geringer Aufzahlung möglich.
Quelle: Transparenzportal - Schülerfreifahrt im öffentlichen Verkehr · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, Sektion Familie und Jugend des zuständigen Bundesministeriums (Bundeskanzleramt)
Bund
Mobilität
Freifahrt, Fahrtkostenvergütung und KlimaTicket ÖSTERREICH BUNDESHEER
kostenlose Benützung von Massenbeförderungsmitteln zwischen Hauptwohnsitz und Dienstort sowie Vergütung nachgewiesener Fahrtkosten auf beliebigen Wegstrecken im Inland bis zum Höchstausmaß von 320 Kilometern pro Monat; dazu das KlimaTicket ÖSTERREICH BUNDESHEER
Lässt Grundwehrdiener, Ausbildungsdienstleistende und Zeitsoldaten zwischen Hauptwohnsitz und Dienstort kostenlos mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren und ersetzt nachgewiesene Fahrtkosten im Inland bis zu 320 Kilometer pro Monat. Dazu kommt das KlimaTicket ÖSTERREICH BUNDESHEER, das an bedienten Servicestellen der teilnehmenden Verkehrsverbünde ausgestellt wird.
- Wer
- Grundwehrdiener, Personen im Ausbildungsdienst und Zeitsoldaten
- So geht's
- KlimaTicket ÖSTERREICH BUNDESHEER an einer bedienten Servicestelle der teilnehmenden Verkehrsverbünde ausstellen lassen; Fahrtkostenvergütung über die Dienststelle
Quelle: Geldleistungen und Soziales · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bundesministerium für Landesverteidigung
Bund
Mobilität
KlimaTicket Ö Zivildienst und Fahrtkostenersatz bei Dienstunterkunft
kostenlose Nutzung aller teilnehmenden öffentlichen Verkehrsmittel in ganz Österreich von Beginn bis Ende des Zivildienstes, auch in der Freizeit; bei Dienstunterkunft wegen fehlender Öffi-Anbindung zusätzlich Fahrtkostenersatz für 4 einfache Fahrten pro Monat in Höhe des fiktiven Fahrpreises
Lässt Zivildienstleistende mit dem KlimaTicket Ö Zivildienst von Beginn bis Ende des Dienstes in ganz Österreich kostenlos mit den teilnehmenden Öffis fahren, auch in der Freizeit. Wer wegen fehlender Öffi-Anbindung in einer Dienstunterkunft wohnt, bekommt dazu 4 einfache Fahrten pro Monat ersetzt; Kosten für das eigene Auto werden nicht erstattet.
- Wer
- Zivildienstleistende
- So geht's
- KlimaTicket Ö Zivildienst selbst bei einer Servicestelle der Vertriebspartner bestellen; Fahrtkostenersatz mit dem Formular 'Fahrtkostenantrag für Zivildiener bei Dienstunterkunft wegen fehlender Öffi-Anbindung'
Aufpassen: PKW-Kosten werden nicht erstattet
Quelle: Finanzielles, KlimaTicket Ö Zivildienst, Beilhilfen - Zivildienstserviceagentur · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bundeskanzleramt - Zivildienstserviceagentur
Bund
Mobilität
gibt es nicht mehr
eRide: E-Zweiräder für Private 2025
setzt sich zusammen aus dem E-Mobilitätsbonusanteil der Importeure und dem Bundesanteil
Förderte den Kauf von Elektro-Zweirädern durch Privatpersonen, etwa E-Mopeds und E-Motorräder. Das Budget war vorzeitig ausgeschöpft.
- Wer
- Privatpersonen
- So geht's
- Online-Registrierung und Antrag bei der KPC
Quelle: E-Zweiräder für Private 2025 - eRide | Umweltförderung · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI), Säule eRide von eMove Austria; plus Bonusanteil der Zweiradimporteure
Bund
Mobilität
Topf ausgeschöpft
(E-)Transporträder und (E-)Falträder für Private 2025
Die Seite nennt keine Förderungshöhe. Laut Seite stehen die detaillierten Förderungskriterien im Leitfaden, der für diesen Lauf nicht geholt wurde.
Fördert Privatpersonen bei der Anschaffung eines (Elektro-)Transportrads oder eines (Elektro-)Faltrads. Wie hoch die Förderung ist, sagt die Seite nicht; sie hält fest, dass die Förderungsmittel ausgeschöpft sind und die Aktion beendet ist.
- Wer
- Privatpersonen, die ein (Elektro-)Transportrad oder ein (Elektro-)Faltrad anschaffen
- So geht's
- Antrag durch die Privatperson selbst bei der Abwicklungsstelle KPC, mit Rechnung, Formular zur Förderungsabrechnung und den geforderten Nachweisen; Registrierung bzw. neue Antragstellung ist laut Seite nicht mehr möglich.
Quelle: (E-)Transporträder und (E-)Falträder für Private 2025 | Umweltförderung · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, Förderungsaktion „klimaaktiv mobil – Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement 2025“; die Seite nennt kein Ressort
Kultur 13
Linz
Kultur
Aktivpass der Stadt Linz
Ermäßigungen bei vielen Einrichtungen, unter anderem 50 Prozent auf Hallenbad, Eishalle und Freibad (außer Sauna) der LINZ SERVICE, 50 Prozent bei Kursen der Volkshochschule, 50 Prozent auf Printmedien- und Kombikarten der Stadtbibliotheken, ermäßigter Erwachsenentarif der Musikschule, ermäßigte Einzelfahrscheine und Mehrfahrtenkarten der Linz-Linien
Ausweis der Stadt Linz, der Menschen mit geringem Einkommen Ermäßigungen im Alltag verschafft, von Freizeit über Bildung bis Mobilität. Eine freiwillige soziale Leistung der Stadt.
- Wer
- Erwachsene mit Hauptwohnsitz in Linz und kleinem Einkommen
- So geht's
- nur persönlich, eine Online-Beantragung ist nicht möglich; Vertretung in Ausnahmefällen
Aufpassen: Schüler*innen und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten keine Ermäßigung bei den Linz-Linien.
Quelle: Aktivpass | Stadt LinzStartseite · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Stadt Linz
Salzburg Stadt
Kultur
Aktiv:Karte der Stadt Salzburg
Vergünstigungen im Freizeit-, Kultur- und Mobilitätsbereich; Liste als PDF „Liste Vergünstigungen Aktiv:Karte (07/2026)“
Ausweis der Stadt Salzburg für Menschen mit geringem Haushaltseinkommen, der Ermäßigungen im Stadtangebot bringt. Vorausgesetzt ist mindestens ein Jahr Hauptwohnsitz in der Stadt.
- Wer
- Salzburger:innen an der Armutsgefährdungsschwelle
- So geht's
- Online-Formular unter https://www.stadt-salzburg.at/formular-aktivkarte; Einkommensnachweise der letzten 2 Monate aller volljährigen Personen im Haushalt
Aufpassen: kein Rechtsanspruch, freiwillige Leistung der Stadt Salzburg; Weitergabe an Dritte nicht erlaubt, Entzug bei Missbrauch; Doppelbezug mit der Aktiv:KartePLUS nicht möglich (zum Beispiel Taxi-Karte und Aktiv:KartePLUS).
Quelle: Stadt Salzburg - Aktiv:Karte · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Stadtgemeinde Salzburg, MA 3 Sozialplanung
Bund
Kultur
Förderung internationaler Projekte im Kunst- und Kulturbereich
Höhe auf der Seite nicht genannt
Fördert Ausstellungen, Konzerte und Symposien mit internationalem Bezug, die für das österreichische Kunst- und Kulturleben Bedeutung haben. Beantragen können laut Quelle Kulturinstitutionen, Vereine und auch einzelne Personen; wie viel es gibt, sagt die Quelle nicht.
- Wer
- Kulturinstitutionen, Vereine und natürliche Personen für Ausstellungen, Konzerte und Symposien mit internationalem Bezug
- So geht's
- Allgemeines Antragsformular an die Sektion Kunst und Kultur des zuständigen Bundesministeriums
Quelle: Transparenzportal - Förderung internationaler Projekte im Kunst- und Kulturbereich · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, Sektion Kunst und Kultur des zuständigen Bundesministeriums
Bund
Kultur
Literatur: Personenförderung (Stipendien und Prämien)
Höhe auf der Seite nicht genannt; die Seite listet DramatikerInnenstipendien, Projektstipendien, Robert-Musil-Stipendien, Arbeitsstipendien, Reisestipendien, Werkstipendien, Arbeitsbehelfe, Buchprämien, AutorInnenprämien und das Mira-Lobe-Stipendium
Unterstützt Autorinnen und Autoren mit Stipendien und Prämien, darunter Arbeits-, Reise- und Werkstipendien, Buchprämien, AutorInnenprämien und das Mira-Lobe-Stipendium. Wie hoch die einzelnen Beträge sind, sagt die Quelle nicht.
- Wer
- Autorinnen und Autoren mit österreichischer Staatsbürgerschaft bzw. ständigem Wohnsitz in Österreich
- So geht's
- Allgemeines Antragsformular oder Formular für Stipendien, Ankäufe und Ateliers an die Sektion Kunst und Kultur; keine Kosten
Quelle: Transparenzportal - Literatur: Personenförderung · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, Sektion Kunst und Kultur des zuständigen Bundesministeriums
Bund
Kultur
Literatur: Übersetzungsförderung
Höhe auf der Seite nicht genannt; die Seite listet Übersetzungsprämien, Arbeitsstipendien, Reisestipendien und Übersetzungkostenzuschüsse
Unterstützt literarische Übersetzerinnen und Übersetzer mit Übersetzungsprämien, Arbeits- und Reisestipendien und Zuschüssen zu den Übersetzungskosten. Wie hoch die Beträge sind, sagt die Quelle nicht.
- Wer
- literarische Übersetzerinnen und Übersetzer; bei Übersetzungen ins Deutsche mit österreichischer Staatsbürgerschaft bzw. ständigem Wohnsitz in Österreich
- So geht's
- Allgemeines Antragsformular oder Formular für Stipendien, Ankäufe und Ateliers an die Sektion Kunst und Kultur; keine Kosten
Quelle: Transparenzportal - Literatur: Übersetzungsförderung · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, Sektion Kunst und Kultur des zuständigen Bundesministeriums
Bund
Kultur
Regionale Kulturinitiativen: Förderung von Einzelpersonen
Höhe auf der Seite nicht genannt; die Seite nennt Reisekostenzuschüsse, Projektkostenzuschüsse und Stipendien
Zahlt Kulturschaffenden als Einzelpersonen Zuschüsse zu Reise- und Projektkosten oder ein Stipendium. Der Antrag muss mindestens drei Monate vor Projektbeginn da sein; wie viel es gibt, sagt die Quelle nicht.
- Wer
- Kulturschaffende als Einzelpersonen mit österreichischer Staatsbürgerschaft bzw. ständigem Wohnsitz in Österreich
- So geht's
- Allgemeines Antragsformular oder Formular für Stipendien, Ankäufe und Ateliers an die Sektion Kunst und Kultur; keine Kosten
Quelle: Transparenzportal - Regionale Kulturinitiativen: Förderung von Einzelpersonen · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, Sektion Kunst und Kultur des zuständigen Bundesministeriums
Bund
Kultur
Reise-, Aufenthalts- und Tourneekostenzuschüsse für Kunstschaffende
Teilfinanzierung der Reise-, Aufenthalts- und Tourneekosten, Höhe auf der Seite nicht genannt
Übernimmt einen Teil der Reise-, Aufenthalts- und Tourneekosten von Kunstschaffenden, als Einzelperson oder als Ensemble. Wie hoch der Zuschuss ist, sagt die Quelle nicht.
- Wer
- Kunstschaffende unterschiedlicher Sparten als Einzelpersonen und Ensembles, mit österreichischer Staatsbürgerschaft bzw. ständigem Wohnsitz in Österreich
- So geht's
- Allgemeines Antragsformular oder Formular für Stipendien, Ankäufe und Ateliers an die Sektion Kunst und Kultur; keine Kosten
Quelle: Transparenzportal - Reise-, Aufenthalts-, Tourneekostenzuschüsse · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, Sektion Kunst und Kultur des zuständigen Bundesministeriums
Tirol
Kultur
Stand unklar
Kulturpass Tirol im Rahmen der Initiative Hunger auf Kunst & Kultur
freier Eintritt in zahlreiche Kultureinrichtungen
Ausweis, mit dem Menschen mit geringem Einkommen in Tirol kostenlos zu Kulturveranstaltungen kommen. Ausgegeben wird er an einer Ausgabestelle gegen Lichtbildausweis.
- Wer
- Menschen mit geringem Haushaltseinkommen
- So geht's
- persönlich bei einer Ausgabestelle; Kontakt kulturpass@unicummensch.org, +43 664 5846661
Aufpassen: die Guidelines nennen weitere Ausschlüsse, die in der Tiroler Fassung über die hier genannten hinausgehen.
Quelle: H ung er a uf Kuns t & Kul tu r | T i rol · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Verein unicum:mensch, Innsbruck, für Hunger auf Kunst & Kultur Tirol
Oberösterreich
Kultur
Stand unklar
Kulturpass Oberösterreich im Rahmen der Initiative Hunger auf Kunst und Kultur
freier Eintritt in zahlreiche Kultureinrichtungen
Ausweis, mit dem Menschen mit geringem Einkommen in Oberösterreich kostenlos zu Kulturveranstaltungen kommen. Als Grenze gilt die Armutsgefährdungsschwelle.
- Wer
- Personen mit wenig Einkommen
- So geht's
- persönlich bei einer Ausgabestelle
Aufpassen: Weiterbildungsgeld- bzw. Bildungsgeldbezieher:innen; Fachkräftestipendium; Bildungsteilzeitgeldbezieher:innen; Studierende (Ausnahme: Bezieher:innen von Sozialleistungen der Österreichischen Hochschüler:innenschaft); Volontäre bzw. Freiwillige.
Quelle: AKTIV, MUTIG, VEREINT. · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Sozialplattform Oberösterreich, Netzwerk der OÖ. Sozialorganisationen
Bund
Kultur
teilweise offen
KünstlerInnenhilfe (soziale Leistungen in Notfällen)
Höhe auf der Seite nicht genannt
Hilft österreichischen Künstlerinnen und Künstlern, die in einen Notfall geraten sind, damit sie weiter künstlerisch arbeiten können. Voraussetzung ist die österreichische Staatsbürgerschaft oder ein ständiger Wohnsitz in Österreich; wie viel gezahlt wird, sagt die Quelle nicht.
- Wer
- österreichische Künstlerinnen und Künstler verschiedener Kunstsparten in Notfällen, mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder ständigem Wohnsitz in Österreich
- So geht's
- Ansuchen an die Sektion Kunst und Kultur des zuständigen Bundesministeriums, Formulare über die Homepage; keine Kosten
Quelle: Transparenzportal - KünstlerInnenhilfe · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, Sektion Kunst und Kultur des zuständigen Bundesministeriums
Bund
Kultur
teilweise offen
Staatsstipendien für Kunstschaffende
Höhe auf der Seite nicht genannt
Gibt Kunstschaffenden ein Stipendium für die Arbeit an einem größeren Projekt, in Bildender Kunst, Fotografie, Video- und Medienkunst, Komposition, Musik, darstellender Kunst oder Literatur. Wie hoch das Stipendium ist, sagt die Quelle nicht.
- Wer
- Kunstschaffende in Bildender Kunst, Fotografie, Video- und Medienkunst, Komposition, Musik und darstellender Kunst und Literatur, mit österreichischer Staatsbürgerschaft bzw. ständigem Wohnsitz in Österreich
- So geht's
- Formular für Stipendien, Ankäufe und Ateliers an die Sektion Kunst und Kultur; keine Kosten
Quelle: Transparenzportal - Staatsstipendien · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, Sektion Kunst und Kultur des zuständigen Bundesministeriums
Bund
Kultur
teilweise offen
Künstler-Sozialversicherungsfonds: Beihilfen an Künstlerinnen und Künstler in Notfällen
nicht rückzahlbare Beihilfe, Höhe im Einzelfall auf der Seite nicht genannt
Zahlt Künstlerinnen und Künstlern mit Hauptwohnsitz in Österreich in besonders berücksichtigungswürdigen Notfällen eine Beihilfe, die nicht zurückgezahlt werden muss. Für alle diese Beihilfen zusammen stehen pro Jahr bis zu 500.000 Euro bereit, die Höhe im Einzelfall nennt die Quelle nicht.
- Wer
- selbständige und unselbständige Künstlerinnen und Künstler mit Hauptwohnsitz in Österreich in besonders berücksichtigungswürdigen Notfällen
- So geht's
- Antrag an den Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF); die Vergabegrundlagen sind in Richtlinien festgelegt
Quelle: Transparenzportal - Künstler-Sozialversicherungsfonds - Beihilfen an Künstlerinnen/Künstler · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF) nach dem Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz
Bund
Kultur
teilweise offen
Startstipendien für junge Kunstschaffende
Höhe auf der Seite nicht genannt
Gibt Kunstschaffenden der jüngeren Generation ein Stipendium für den Einstieg, von Bildender Kunst, Architektur und Design über Mode, Musik und Film bis Literatur und Kulturmanagement. Voraussetzung ist die österreichische Staatsbürgerschaft oder der Lebensmittelpunkt seit 3 Jahren in Österreich; wie hoch das Stipendium ist, sagt die Quelle nicht.
- Wer
- Künstlerinnen und Künstler der jüngeren Generation in Bildender Kunst, Architektur und Design, künstlerischer Fotografie, Video- und Medienkunst, Mode, Musik und darstellender Kunst, Filmkunst, Literatur und Kulturmanagement, mit österreichischer Staatsbürgerschaft bzw. Lebensmittelpunkt seit 3 Jahren in Österreich
- So geht's
- Formular für Stipendien, Ankäufe und Ateliers an die Sektion Kunst und Kultur; Einreichfristen laut Ausschreibungsseite; keine Kosten
Quelle: Transparenzportal - Startstipendien · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, Sektion Kunst und Kultur des zuständigen Bundesministeriums
Fixkosten 5
Bund
Fixkosten
Befreiung vom ORF-Beitrag und von etwaigen Landesabgaben
Entfall des ORF-Beitrags von 15,30 Euro pro Monat, zuzüglich etwaiger Landesabgabe
Befreit vom ORF-Beitrag und, wo das Bundesland eine solche vorsieht, auch von der Landesabgabe. Die Befreiung gilt für den Hauptwohnsitz und läuft bis zu fünf Jahre.
- Wer
- Volljährige Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Österreich, die einer gesetzlich anerkannten Anspruchsgruppe angehören und deren Haushalts-Nettoeinkommen unter dem Befreiungsrichtsatz liegt
- So geht's
- Kombi-Antrag der OBS, online über den Befreiungsrechner ausfüllen und unterschrieben samt Einkommensnachweisen aller im Haushalt lebenden Personen und Nachweis der Anspruchsgrundlage per Post einreichen
Aufpassen: Nebenwohnsitze, für Nebenwohnsitze ist ohnehin kein ORF-Beitrag zu zahlen.
Quelle: ORF-Beitrag Sozialtarif für Strom Befreiung & Zuschüsse – Anspruch & Antrag | OBS – OBS Website · abgerufen am 19.9.2026 · Träger: Bund, Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
Bund
Fixkosten
Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt (Telefon-Zuschuss nach FeZG)
10 Euro pro Monat, als Gutschrift auf die Telefonrechnung oder als Sozialtarif
Monatlicher Zuschuss zur Telefonrechnung für Menschen, die zum begünstigten Personenkreis gehören. Abgewickelt wird er wie die ORF-Befreiung über die ORF-Beitrags Service GmbH.
- Wer
- Volljährige Privatpersonen mit gesetzlicher Anspruchsgrundlage und Einkommen unter dem Richtwert, privater Festnetz- oder Mobilfunkanschluss
- So geht's
- Kombi-Antrag der OBS; Festnetz-Betreiber u.a. A1, AICALL, ASAK Kabelmedien, CoSYS DATA, fonira, Erich Kabel TV-Amstetten, Netplanet; Mobil u.a. A1 (Bfree Social, yesss!), Drei Sozial, HoT fix sozial, Magenta Klax sozial, spusu sozial
Aufpassen: nur private Anschlüsse; pro Haushalt nur ein Zuschuss.
Quelle: RIS - Fernsprechentgeltzuschussverordnung - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 07.09.2026 · abgerufen am 19.9.2026 · Träger: Bund, Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
Bund
Fixkosten
Rezeptgebührenbefreiung automatisch (ohne Antrag)
Entfall der Rezeptgebühr von 7,55 Euro pro Packung
Für bestimmte Gruppen entfällt die Rezeptgebühr in der Apotheke ohne Antrag, darunter Bezieher von Ausgleichszulage, Sozialhilfe und Zivildiener. Die Befreiung ist auf der e-card hinterlegt.
- Wer
- gesetzlich definierte Personengruppen, unabhängig von einer Einkommensprüfung im Einzelfall
- So geht's
- kein Antrag nötig
Aufpassen: Privatrezepte und rezeptfreie Heilmittel sind nicht umfasst; mitversicherte Angehörige sind NICHT vom Selbstbehalt bzw. Taggeld bei stationärem Aufenthalt befreit.
Quelle: Rezeptgebühr und Rezeptgebührenbefreiung · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Bund, gesetzliche Krankenversicherung (ASVG)
Bund
Fixkosten
Rezeptgebührenbefreiung auf Antrag (soziale Schutzbedürftigkeit)
Entfall der Rezeptgebühr von 7,55 Euro pro Packung
Befreiung von der Rezeptgebühr für Menschen, die wegen ihres Einkommens oder wegen chronischer Krankheit sozial schutzbedürftig sind. Anders als die automatische Befreiung muss man sie beantragen.
- Wer
- Versicherte, deren monatliches Nettoeinkommen die Richtsätze nicht übersteigt
- So geht's
- Antrag bei der ÖGK, online über Meine ÖGK mit ID Austria oder per Post; benötigt Einkommensbelege aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen und bei erhöhtem Bedarf eine Medikamentenliste der Ärztin oder des Arztes
Aufpassen: Privatrezepte und rezeptfreie Heilmittel.
Quelle: Rezeptgebühr und Rezeptgebührenbefreiung · abgerufen am 7.9.2026 · Träger: Bund, gesetzliche Krankenversicherung (ASVG)
Bund
Fixkosten
Blindensendungen und Postentgeltbefreiungen nach dem Genfer Abkommen
Entgeltfreie Briefsendung (Blindensendung), ausgenommen Flugzuschläge, sowie Postentgeltbefreiungen nach dem Genfer Abkommen. Die Quelle nennt keinen Betrag je Sendung, sondern die Entgeltfreiheit selbst.
Macht Briefsendungen für blinde und stark sehbehinderte Menschen entgeltfrei, ausgenommen Flugzuschläge, und befreit einen bestimmten Personenkreis nach dem Genfer Abkommen von Postentgelten. Wer dazugehört, steht laut Quelle in den AGB Brief national der Österreichischen Post AG.
- Wer
- Blinde und stark sehbehinderte Personen und weitere Personenkreise nach den AGB Brief national der Österreichischen Post AG bzw. nach dem Genfer Abkommen
- So geht's
- Die Quelle nennt keinen Antragsweg und verweist für den berechtigten Personenkreis auf die AGB Brief national der Österreichischen Post AG und auf das Genfer Abkommen.
Quelle: Transparenzportal - Blindensendungen sowie Postentgeltbefreiungen nach dem Genfer Abkommen · abgerufen am 1.10.2026 · Träger: Bund, Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport - Sektion III Telekom und Post
Reparatur 2
Bund
Reparatur
Geräte-Retter-Prämie (bis 2025 Reparaturbonus)
50 % der förderungsfähigen Brutto-Kosten, Förderbetrag wird auf ganze Euro abgerundet
Fördert die Reparatur, das Service und die Wartung von Elektro- und Elektronikgeräten. Der Bon wird vorab online erstellt und beim Partnerbetrieb eingelöst.
- Wer
- Ausschließlich Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich
- So geht's
- Bon online auf www.geräte-retter-prämie.at erstellen (Umlaut-Domain, technisch www.xn--gerte-retter-prmie-ntbm.at); Einlösung nur bei teilnehmenden Partnerbetrieben; Auszahlung durch die KPC auf das angegebene Konto
Aufpassen: Anspruch auf Ersatz durch Dritte (Versicherung), Garantie- und Gewährleistungsfälle, gesetzlich vorgeschriebene Service- oder Wartungsleistungen, Neukauf oder Austausch gegen ein neues oder generalüberholtes Gerät, alleiniger Komponententausch; generell ausgeschlossen: PKW, Hybrid- und Elektroautos, E-Bikes, Smartphones und Handys, Geräte mit fossilem Antrieb, fix mit dem Mauerwerk verbundene Geräte. Keine Kombination mit anderen öffentlichen Förderungen für dieselbe Rechnung.
Quelle: Geräte-Retter-Prämie · abgerufen am 19.9.2026 · Träger: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK), nationale Bundesmittel
Wien
Reparatur
Topf ausgeschöpft
Wiener Reparaturbon (Förderprogramm 'Wien repariert's')
50 Prozent der Brutto-Rechnungssumme
Fördert Reparaturen fast aller Gegenstände in Wien. Ausdrücklich ausgenommen sind Elektrogeräte und Fahrräder, die in Wien über andere Wege laufen.
- Wer
- Privatpersonen, Einlösung bei teilnehmenden Wiener Reparaturbetrieben
- So geht's
- Bon online anfordern; der Förderbetrag wird sofort von der Rechnung abgezogen, kein zusätzlicher Auszahlungsantrag
Aufpassen: Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten (dafür Geräte-Retter-Prämie).
Quelle: Wiener Reparaturbon - Aktionszeitraum, Förderbetrag, Fristen - Stadt WienStartseite wien.gv.at · abgerufen am 19.9.2026 · Träger: Land Wien